Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Regieren mit der Stadt – Ideen zu Green Governance

Die politische Sommerpause ist vorbei. Am Donnerstag startet die BündnisGrüne Fraktion mit einer Fraktionsklausur in die “zweite” Jahreshälfte. Sie steht unter dem Motto: “Neues Regieren für Berlin” oder auch Green Governance. Um dem eigenen Anspruch gerecht zu werden, habe ich meine Überlegungen zur Vorbereitung der Klausur im folgenden für Kritik und Ergänzung veröffentlicht (pdf). Ich freue mich über Feedback per Mail oder Kommentare am Ende des Artikels.

Stand: 22. August 2010

Ideensammlung zu Green Governance

Politikverdrossenheit, Distanz zwischen Regierten und Regierenden, Überheblichkeit der Macht oder sinkende Wahlbeteiligungen sind Beschreibungen von Folgen des politischen Handelns der letzten Jahre. Mit einer Fortsetzung dieser Entwicklungen droht unserer Demokratie ein immer größeren Schaden. Gerade der Umgang des Regierenden Bürgermeisters mit dem Volksbegehren zum Flughafen Tempelhof hat dieser Entwicklung ein Gesicht gegeben.

In vielen Gesprächen mit BerlinerInnen oder zuletzt auf dem Bündnisgrünen Bezirkekongress sind die Erwartungen an uns BündnisGrüne deutlich zu spüren. Unter Überschriften wie „Mit der Stadt regieren“ oder „Green Governance“ ist in der Partei und darüber hinaus Thema, wie eine Regierung mit BündnisGrüner Beteiligung anders arbeiten würden. Einig sind sich „alle“: Berlin braucht einen neuen Regierungsstil!

Themenfelder für „Green Governance“

Es gibt viele Zugänge für ein „Mit der Stadt regieren“ die möglich sind. Auch rückblickend lassen sich Bezüge finden. Hier zu nennen ist mit Sicherheit die Idee der lokalen Agenda 21, die 1992 in Rio auf den Weg gebracht wurde und die uns an den Slogan „Global denken, lokal handeln“ errinnert. In dem Beschluss der Berliner Agenda 21 kann ein „neuer Regierungsstil“ auf den Ideen des darin verankerten Leitbildes des Dialogs mit der BürgerInnengesellschaft (der Beschlusstext findet sich am Ende) aufbauen.

Zu einigen weiteren Aspekten im Folgenden einige Überlegungen.

BürgerInnennähe / Transparenz / Ehrlichkeit / Verbindlichkeit

Entscheidungen von Politik haben immer Auswirkungen auf einige oder auch viele BerlinerInnen. Dabei gibt es unterschiedliche Erwartungen bezüglich Beteiligung. Den Willen vorausgesetzt, diese als gewinnbringend und als Chance zu begreifen, zeigt sich, dass es notwendig ist, Instrumente zu entwickeln (bzw. zur Verfügung zu haben) um solche Prozesse zu organisieren und für die Beteiligten „befriedigend“ zu gestalten. Hierzu müssen wir die Erfahrungen aus den letzten Jahren evaluieren und optimieren.

In vielen Fällen sind alle Beteiligten vor allem über den langen Zeitraum und die langsamen Fortschritte enttäuscht (Oderberger Str. oder Landwehrkanal), oder haben das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit ihrer Einbindung verloren. Es muss BündnisGrüne Aufgabe sein dem entgegenzuwirken, dass sich engagierte und kompetente BerlinerInnen aus Beteiligungsverfahren zurückziehen, weil sie sich von Poltik und Verwaltung “stillgehalten” fühlen. Ein zentraler Punkt für zukünftige „Konflikte“ ist sicher die Frage von Transparenz, Ehrlichkeit und Verbindlichkeit. Solange in der Stadt und bei den Beteiligten das Gefühl entsteht, der Informationsvorsprung von Verwaltung soll ein gewisses Ergebnis sicherstellen, droht die Akzeptanz auf der Strecke zu bleiben.

Hier muss es BündnisGrüne Aufgabe sein, Informationen so transparent zu machen, dass es betroffenen sowie interessierten BerlinerInnen möglich ist, Entscheidungsgrundlagen nachzuvollziehen und gegebenenfalls zu kritisieren. Nur so gibt es auch die Chance aus Beteiligungsverfahren bestmögliche Lösungen hervorzubringen.

Klar ist natürlich, dass es auch am Ende unterschiedliche Ansichten einzelner Sachverhalte gibt, aber schon das Kennen der Grundlagen und Motivationen von Entscheidungen kann ein wichtiger Beitrag sein, der verbreiteten Meinung „in der Politik ist ja alles abgekartet“ entgegen zu wirken und eine neues Verhältnis zwischen Regierten und Regierenden zu entwickeln.

Ein neues Verhältnis zwischen Regierten und Regierenden setzt eine neue Vertrauensbasis und gegenseitigen Respekt voraus. So muss das Vertrauen der BerlinerInnen in eine verantwortungsvolle Politik durch transparente und nachvollziehbare Entscheidungswege wiederhergestellt bzw. verbessert werden. Aber auch innerhalb der Regierenden muss ein neues Vertrauen in die BerlinerInnen entstehen. Die Überzeugung das die BerlinerInnen Verantwortung für die Stadt tragen und tragen wollen muss spürbar sein, um ein gegenseitiges neues Verhältnis zu erreichen.

BürgerInnenhaushalt / Ehrlichkeit in Bezug auf die finanziellen Entscheidungsspielräume

Zentral für fast alle politischen Auseinandersetzungen ist die Frage der Abbildung im Haushalt, sprich die Finanzierbarkeit. Die Kunst auch in Zeiten schlechter staatlicher Einnahmegestaltung, Politik als Gestaltungsaufgabe wahrzunehmen und nicht in eine Stimmung „das können wir uns alles nicht mehr leisten“ zu verfallen, wird gerade von uns BündnisGrünen erwartet.

Ziel muss es sein, einen Weg zu finden, die Gestaltung des Haushaltes transparent zu gestalten und dazu die bisher hinter verschlossenen Türen getroffenen Abwägungen und Koppelgeschäfte in einen öffentlichen Diskurs zu überführen.

Klar ist, dass die endgültige Entscheidungen, bei den gewählten Haushaltsgesetzgeber verbleibt. Aber das „Geschacher“ um Geld nicht zwischen Parteien sondern gemeinsam mit der Stadt zu führen ist eine Herausforderung der BündnisGrüne sich stellen müssen.

ExpertInnenwissen / Know-How der Stadt nutzen

Berlin ist zwar finanziell arm, ihm steht jedoch ein enormes Potenzial an Wissen und Know-How zur Verfügung, welches nur einbezogen werden muss. Die Chance gemeinsam die Zukunft Berlins zu gestalten ist eine der spannendesten Aufgaben. Die Unfähigkeit der aktuellen Regierung dies zu begreifen wird in der Debatte um ein Klimaschutzgesetz deutlich. Viele Akteure – von IHK über Parteien bis zum BUND diskutieren Modelle. Doch die eine Senatsverwaltung (SenGesUmVer) macht einen Entwurf nach dem anderen und die andere Senatsverwaltung (SenStadtVer) sucht darin Fehler und Probleme. Bisheriges Ergebnis: KEIN Klimaschutzgesetz.

Die Einbindung von Wissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft für die wichtigen (und langfristigen) Zukunftsaufgaben muss auch in Berlin endlich zur Realität werden. Hierfür bieten sich verschiedene Vorbilder an.

Brandenburg hat einen Beirat für Nachhaltige Entwicklung, Hamburg hat einen Zukunftsrat, die Bundesregierung hat den Rat für nachhaltige Entwicklung. Berlin hat zwar mit Berlin21 einen Trägerverein der Nachhaltigkeitsinitiativen, diesem wird jedoch vom Senat jeder nur auffindbare Stein in den Weg gelegt.

BürgerInnenanliegen aufnehmen / Onlinepetitionen

Mit den Instrumenten der direkten Demokratie hat Berlin in den letzten Jahren bereits viele Erfahrungen gesammelt. Diese laufend zu evaluieren und weiter zu entwickeln, wird BündnisGrünen gut gelingen.

Wir wollen mit den positiven Erfahrungen der Onlinepetitionen auf Bundesebene und den Erfahrungen der Umsetzung auf Landesebene (z.B. aus Bremen) im Rücken zeitnah die Möglichkeit für Onlinepetitionen in Berlin schaffen. Wir sehen darin eine gute Möglichkeit Regierende und Regierte wieder näher zueinander zu bringen.


als Ergänzung im Spiegel: Besser regieren mit dem Internet


Auszug aus dem Beschluss der lokalen Agenda 21

“Green Governance” für Berlin – Lokale Agenda 21 als ein Baustein
Quelle: Beschluss zur lokalen Agenda 21 des Berliner Abgeordnetenhaues

Wie die Weltgemeinschaft 1992 in Rio de Janeiro richtig formuliert hat, können die aktuellen Probleme nur gelöst werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Akteure von der kommunalen bis zur globalen Ebene ihre Verantwortung für die weitere Entwicklung der Menschheit wahrnehmen („global denken – lokal handeln“).

Ebenso wichtig wie die aktive Rolle der Politik ist das Engagement der Bürger in Organisationen, Initiativen und in ihrem Privatleben. Ohne engagierte Selbsthilfe und Partizipation werden die staatlichen Institutionen überfordert. Deshalb wollen wir mit “Green Governance” einen Beitrag für eine neue Partizipationskultur zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen (NGO) leisten.

II. Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation – Potenziale der Bürgerinnen und Bürger nutzen und fördern

1. Problembeschreibung

Die Diskussion über die gesellschaftliche Entwicklung ist davon geprägt, dass die Bürgergesellschaft ein höheres Maß an Eigenverantwortung und Mitgestaltung fordert, andererseits aber das längerfristige Engagement in Parteien und Verbänden immer mehr abnimmt. Dem gegenüber wächst die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement, zur intensiven Mitwirkung und auch Mitbestimmung – gerade auch junger Menschen – in anderen traditionellen und neuen ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern in bemerkenswerter Weise. Parallel dazu werden Rufe nach dem Staat laut, um die drängenden gesellschaftlichen Probleme mit genügend Durchsetzungskraft anzugehen. Bei dieser widersprüchlichen Ausgangssituation gilt es anzusetzen und zu beschreiben, welches die heutigen und künftigen Anforderungen an den Staat und die Bürgergesellschaft sind und mit welchen Maßnahmen eine gelebte Partizipation weiterentwickelt werden kann.

Ohne verantwortungsvolles Handeln der Politik kann die Entwicklung nicht zukunftsfähig gestaltet werden, der Staat kann aber nicht alle Probleme einer Gesellschaft allein lösen. Er wird in höherem Maße als bisher das bürgerschaftliche Engagement mit einbeziehen müssen. Politik muss mit politisch-rechtlichen Instrumenten die Rahmenbedingungen für das Engagement und die Beteiligung der Bürger und Unternehmen überall dort ändern, wo es ohne diese Maßnahmen zu Marktversagen und Fehlentwicklungen kommt (vgl. Abschnitt A und Handlungsfeld Wirtschaften und Arbeiten VI). Ebenso wichtig sind somit die Selbstorganisation, die Selbsthilfe und das ehrenamtliche Engagement der Bürger eines Gemeinwesens. In den Verfahren zur sozialen Stadtentwicklung ist deutlich geworden, dass die staatlichen Institutionen überfordert sind, wenn sie das vorhandene Potenzial nicht nutzen. Die Rahmenbedingungen hierfür gilt es zu entwickeln.

2. Leitbild

Politik und Verwaltung Berlins erschließen das soziale Kapital und fördern Engagement, Selbsthilfe und Partizipation der Bürger in allen Lebens- und Politikbereichen. Sie beziehen es als selbstverständlich in ihr Handeln ein. Das gesellschaftliche Leben der Stadt ist geprägt von großem Engagement der Bürger. Sie bringen ihr Potenzial, ihre Vorstellungen und ihr Wissen durch umfassende Partizipationsmöglichkeiten in die verschiedenen Bereiche und Entscheidungsprozesse ein. So nutzen sie die Chance der Aktivierung ihrer selbst, zur Teilhabe an der gesellschaftlichen Entwicklung, zur
Verbesserung ihrer Lebensqualität und ihres Selbstwertgefühls.

Partizipation der Bürger – im Sinne einer aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung der sie betreffenden Angelegenheiten – umfasst den Bereich der sozialen Selbsthilfe und die Willensbildungs- sowie Entscheidungsbereiche des öffentlichen Lebens. Die vorhandenen attraktiven und sinnvollen Möglichkeiten für Bürger zur Beteiligung im Alltag sind allgemein bekannt und akzeptiert. Das Vertrauen der Politik und Verwaltung in die Potenziale und Fähigkeiten der Bürger ist gestiegen.

3. Teilbereiche

3.1 Aktivierung des Bürgerengagements

Parteien, Initiativen und Vereine gestalten das kommunale Miteinander. Das ehrenamtliche Engagement ist die wesentliche Voraussetzung hierfür. Ohne die Stärkung des Engagements und der Selbsthilfe kann sich Berlin nicht zukunftsfähig entwickeln. Dabei ist von hoher Bedeutung, bestehende bürgerschaftliche Initiativen aufzunehmen und weitere zu entwickeln. Besonders wichtig ist es, hierbei Kinder und Jugendliche einzubeziehen. Nur so können sie frühzeitig lernen, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Weiterhin ist prioritär, den
Bürgern die Möglichkeiten von Engagement und Beteiligung durch umfassende Information näher zu bringen und sie durch geeignete Maßnahmen zu aktivieren. Hierzu bietet sich in Berlin erhebliches Potenzial.

Qualitätsziele

Die Bürger fühlen sich verantwortlich für die Entwicklung der Gesellschaft und ihrer unmittelbaren Umgebung (Nachbarschaft und Ortsteil). Sie entwickeln Kraft und Fähigkeiten, in ihrem Alltag auch manche Widrigkeiten zu bewältigen, sich und ihre Mitmenschen von Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, soweit möglich, unabhängig zu machen und sich aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens einzubringen. Berliner Bürger sind nicht allein Betroffene politischer Entscheidungen, sondern im Sinne von „aktiver Bürgerschaft“ für das Wohl der Stadt mit verantwortliche Akteure. Die Verwaltung empfindet sich als Dienst leistend für die Bürger und das Bürgerengagement als selbstverständlichen, weiter zu fördernden Bestandteil der Demokratie. Verwaltungsmodernisierung und Stärkung der bürgerschaftlichen Verantwortung sind zwei Seiten einer Medaille. Dabei ist der Verwaltung bewusst, dass sie den Bürgern die Möglichkeiten der Beteiligung näher bringen muss. Die in Partizipationsprozessen eingebrachten Anregungen sind aufzunehmen und in die Abwägung einzubeziehen. Negative Prüfergebnisse bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung, um die Motivation zur Beteiligung auch langfristig zu erhalten. Gerade auch die jungen Menschen in der Stadt übernehmen frühzeitig Verantwortung für sich selbst, für andere und für die Gesellschaft. Berlin schafft positive Lebensbedingungen für junge Menschen: In einem lebendigen Sozialraum wirken Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mit.

Handlungsziele

• Berlin ist ein sozial geprägtes Gemeinwesen mit einer in allen Gebieten des kommunalen Lebens engagierten Bürgerschaft. Mindestens 1/3 der Bevölkerung ist ehrenamtlich tätig.
• Über Vereine und Verbände hinaus existieren in sämtlichen Berliner Bezirken Freiwilligen-Agenturen als Vermittler ehrenamtlicher Betätigungsmöglichkeiten.

Maßnahmen

• Die Aktivierung des Bürgerengagements wird durch die Entwicklung einer „Anerkennungskultur“ gefördert. Hierzu gehört die Weiterentwicklung von Maßnahmen wie der Berliner Freiwilligen Pass, Versicherungsschutz für Ehrenamtliche, Auszeichnungen usw. Dies könnte durch eine Task Force begleitet werden.
• Bestehende Freiwilligenagenturen werden ausgebaut und qualifiziert.
• Lokale Beschäftigungsbündnisse und Stadtteilgenossenschaften sowie der Aufbau und die kontinuierliche Arbeit von Bürgernetzwerken werden unterstützt.
• Selbsthilfe, professionelle Gemeinwesenarbeit und bezahlte Dienstleistung sollen enger verzahnt werden.
• Systematisch wird eine Mehrfachnutzung der öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Schulhöfe, Kitas, Seniorenfreizeitstätten oder Sporteinrichtungen umgesetzt, um so in Absprache mit den Trägern der Bürgergesellschaft die materielle Basis für ihre Entwicklung zu schaffen (vgl. Handlungsfeld Bildung VII).
• Stadtteilzentren und wo vorhanden Kiezbüros sind zunehmend die Drehscheibe für bürgerschaftliches Engagement.
• Initiativen zur aktiven Freizeitgestaltung und Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen werden gezielt unterstützt.
• In der nächsten Legislaturperiode werden die Möglichkeiten der Zwischennutzung von Gebäuden, Grund und Boden für alle Formen bürgerschaftlichen Engagements weiter verbessert.

3.2 Umfassende Bürgerbeteiligung: Teilhaben und Mitentscheiden

Obgleich der Obrigkeitsstaat in den vergangenen Jahrzehnten überwunden wurde, haben viele Bürger immer noch das Gefühl, dass die Verwaltung über „ihre Köpfe hinweg“ entscheidet und sich nicht an ihren Interessen orientiert.

Qualitätsziele

Die Berliner Verwaltung hat in ihrer moderierenden und aktivierenden Rolle die Vernetzung des Interesses der Bürger mit der lebendigen Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements im Umwelt-, Sozial-, Sport-, Kultur- oder Gesundheitsbereich zu ermöglichen. Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für das Bürgerengagement zu sichern und zu verbessern. Das Prinzip, die Bürger an sie betreffenden Entscheidungen schon im Planungsstadium umfassend zu beteiligen, wird auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene realisiert. Das Anhörungsrecht in den Ausschüssen der Bezirks verordnetenversammlungen und des Abgeordnetenhauses wird weiterentwickelt. Kinder und Jugendliche werden zunehmend als Experten in eigener Sache verstanden und akzeptiert. So ist die Bereitschaft der Bürger zur Mitgestaltung in allen sie betreffenden Themen im Stadtleben weitestgehend entwickelt. Die Mehrheit der Bürger kennt die für ihre Themenschwerpunkte zuständigen Abgeordneten und deren Erreichbarkeit auf den unterschiedlichen politischen Ebenen.

Handlungsziele

• Die Anzahl der offiziellen Beteiligungsverfahren (ohne Bauleitplanung) nimmt um 50 % zu.
• Die Anzahl der offiziellen Beteiligungsgremien wie Stadtteilkommissionen oder Bürgerforen steigt um 50 %.

Maßnahmen

• Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Stärkung des Partizipationspotenzials der Kinder und Jugendlichen; hierzu wird in allen Bezirken u.a. mindestens ein Kinder- und Jugendbüro oder ein Jugendparlament eingerichtet.
• Die Kinder- und Jugendbüros organisieren und begleiten Projekte zur Beteiligung junger Menschen. Sie arbeiten zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe und der Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik.
• Es werden „best practice“-Handreichungen sowie Qualitätsstandards zur Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt.
• Es werden politische Bedingungen geschaffen, die ergebnisoffene Entscheidungsprozesse und die Bereitschaft von Politik und Verwaltung zur bürgerschaftlichen Mitberatung und Mitentscheidung gewährleisten.
• Die Bürger werden an Planungen und Maßnahmen, die ihre Belange berühren, umfänglich, angemessen und frühzeitig beteiligt. Hierzu werden sie zunächst über die Partizipationsformen und -möglichkeiten informiert. Ihre Beteiligung als “Experten in eigener Sache” wird als selbstverständliches und verbindliches Element etabliert.
• Vielfältige Beteiligungsformen für Bürger auf allen Ebenen werden etabliert. In diesem Sinne sind selbstorganisierte Beteiligungsprojekte konsequent zu unterstützen und im Entscheidungsprozedere des Gemeinwesens zu verankern.
• Die Verwaltungsreform wird weitergeführt. Sie orientiert sich an einer stärkeren Übernahme von Verantwortung durch die Bürgerschaft und an ihrer stärkeren Teilhabe an politisch-administrativen Entscheidungen.
• In den nächsten Jahren werden weitere Formen der direkten Mitwirkung an Entscheidungsprozessen eingeführt. Hierzu existieren vielfältige Vorschläge, die weiter diskutiert werden. So z.B.: (1) Bürgerentscheide auf der Basis von Bürgerbegehren, (2) umfassende Anhörungsrechte auf Landes- und Bezirksebene. Hierzu verabschieden alle Bezirksverordnetenversammlungen einen Leitfaden der Bürgerbeteiligung für ihren Bezirk.
• In möglichst vielen Bezirken wird ein „Bürgerhaushalt“ eingeführt. Hierin verbindet sich das bürgerschaftliche Engagement und der Wille der Entscheidungsträger, die Bürgerschaft an ihren Entscheidungsfindungen zu beteiligen. Hier wird an die Erfahrungen einzelner Berliner Bezirke, v.a. des Bezirks Lichtenberg mit dem Quartiersfond, sowie aus anderen Kommunen des In- und Auslandes angeknüpft. Bei seiner Erstellung wirken die Bürgerinnen und Bürger partizipativ mit. Dabei wird an die Erfahrungen mit der Bürgerbeteiligung Rahmen der Quartiersfonds angeknüpft.
• Künftig wird verstärkt geprüft, inwieweit Expertengutachten u.ä. durch Partizipationsverfahren wie etwa Bürgergutachten ergänzt oder ersetzt werden können.
• Die Mitarbeiter der Verwaltung werden in Methodik und Implementierung von Bürgerbeteiligungsverfahren weitergebildet. Vorrangige Zielgruppe sind entscheidungsbefugte Mitarbeiter aus dem Stadtplanungs-, Sozial- und Finanzbereich. Ein entsprechendes Fortbildungskonzept ist mit der Verwaltungsakademie und mit Bürgerbeteiligungsorganisationen zu entwickeln.
• Über die Erfordernisse und Ziele des gesellschaftlichen Engagements von Bürgern sowie über geplante, laufende und abgeschlossene Beteiligungsmaßnahmen wird regelmäßig informiert, z.B. durch bezirkliche Beteiligungsberichte und im Internet. Die Pressestellen der Bezirke, des Landes und der einzelnen Verwaltungen intensivieren ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Bürgerbeteiligung.

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