Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus BündnisGrüne Netzpolitik & Digitalisierung 

Grüne Netzpolitik: Die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!

Auf dem Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Kiel erwartet die Delegierten u.a. eine netzpolitische Debatte. Unter dem Motto “Die Netzpolitik ist das größte Querschnittsthema unserer Zeit.” suchen wir nach Antworten auf die Frage, wie und in welcher digitalen Zukunft wir demokratisch zusammenleben wollen, wie wir die neuen Herausforderungen, die mit zunehmender Digitalisierung und der Verbreitung des Internets entstehen, angehen und lösen können.

Der Antrag des Bundesvorstands (Mehr Demokratie ist die Lösung – Netzpolitik) legt einen besonderen Fokus bei der grünen Netzpolitik auf demokratische Mitbestimmung, Sicherung der Freiheits- und Bürgerrechte und Teilhabe. Ich möchte hier einige – aus meiner Sicht wesentliche und unterstützenswerte – Teile zeigen.

Die globale Verbreitung des Internets wirft Fragen auf, die nicht von heute auf morgen beantwortet werden können. Es geht dabei um Prozesse, die wir selbst mitgestalten, wo auch wir Grüne immer wieder lernen werden. Im Austausch mit anderen Akteuren aus Wissenschaft, Kultur, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wollen wir unsere Ideen und Konzepte weiterentwickeln.

Das Internet braucht zweifellos gewisse Regeln: Um die ökonomische Dominanz Weniger zurückzudrängen, größtmögliche Teilhabe zu gewährleisten, verhältnismäßige Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, Innovationen zu fördern und Offenheit zu leben. Wir wollen Kreativität fördern und Kreative nicht abhängen, sondern mitnehmen und Wege einer angemessenen finanziellen Teilhabe ermöglichen. Ein offenes und freies Internet für alle sicherzustellen, wird eine der zentralen Herausforderungen unserer Demokratie und grünen Politik in den kommenden Jahrzehnten sein.

Software und Hardware aus Deutschland wird zur Internetzensur und Kontrolle der BürgerInnen in den Diktaturen unserer Zeit eingesetzt. Internetzugänge werden unter anderem auch von europäischen Firmen auf staatlichen Druck hin gekappt. Menschenrechtspolitik im 21. Jahrhundert bekommt somit eine digitale Komponente. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedeutet dies nichts weniger, als den Kampf für Meinungs- und Pressefreiheit auch im Internet mit aller Entschiedenheit zu führen. Ein freies Internet stärkt die Informationsfreiheit, die informationelle Selbstbestimmung und die Versammlungs- und Assoziierungsfreiheit.

Das Schlagwort der “Cybersicherheit” darf nicht zum Deckmantel für einen Abbau des freien und offenen Internets führen. Konkret heißt das für uns, dass wir die verdachtsunabhängige Speicherung von Informationen, wie sie unter anderem bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten erfolgen soll, in aller Deutlichkeit ablehnen. Sie führt zu einer Überwachung und staatlichen Datensammlung die unseren Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttert. Die Konsequenz ist ein permanenter Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger und deren ständigen Kontrollierbarkeit durch umfassenden Datenzugriff. Wir Grüne treten daher europaweit für ein schnelles Ende dieser Praxis und stattdessen bürgerrechtskonforme Lösungen bei der Strafverfolgung – etwa durch den Quick Freeze, dem vorübergehendem Sichern von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, von Verkehrsdaten im konkreten Verdachtsfall – ein.

Seit seiner Entstehung ist die technische Struktur des Internets neutral – ganz egal, um welche Inhalte es geht: Ob Videodaten, Textdaten, Bilder oder Sprache – die Datenpakete und Dateien werden gleichberechtigt bzw. diskriminierungsfrei durch das Netz geleitet. Dieses Prinzip der Netzneutralität war nicht nur der Garant der bisherigen, demokratischen Entwicklung des Internets, sondern ist auch elementar für die Zukunft des Internets.

Wir wollen daher gesetzlich festschreiben, dass ab 2013 allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Internet in einer Schnelligkeit von 6 MBit/Sekunde zur Verfügung stehen muss. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir eine flächendeckende Versorgung jedes Haushalts mit einer Übertragungsrate im zweistelligen Mbit-Bereich gewährleisten.

Zudem wollen wir Technologien fördern, die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten. So ließe sich nicht nur ein für alle Seiten wünschenswerter globaler Wissensaustausch organisieren, sondern gleichzeitig könnten den Menschen Werkzeuge an die Hand gereicht werden, um in autoritären und totalitären Staaten das Internet auch anonym nutzen zu können. Denn für uns ist die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen oder Anonymität zentraler und rechtlich zu schützender Bestandteil eines freien Internets.

In Zukunft muss begründet werden, wieso Verwaltungsdokumente oder sonstige öffentliche Unterlagen als geheim eingestuft und somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Wir wollen das bisher bestehende Prinzip umdrehen und die Verwaltungen dazu verpflichten, Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen und Statistiken nicht nur auf Nachfrage herauszugeben, sondern von vornherein proaktiv als offene Daten (Open Data) frei verfügbar zu machen.

Eine Welt ohne Privatsphäre halten wir für nicht lebenswert. Privat- und Intimsphäre, Geheimnisse und selektive Informationsflüsse sind die essentielle Grundlage einer freier Gesellschaft, Teil der kreativen Kultur und Ausdruck autonomer Persönlichkeiten.

Die Digitalisierung bringt einen enormen Freiheitsgewinn mit sich, da Informationen, Wissen und kulturelle Güter einfacher und freier zugänglicher sind, neue Möglichkeiten der Teilhabe an Wissen und Kultur durch eine wachsende Sammlung von Gemeingütern entstehen. Die Wissensgesellschaft im Internetzeitalter kann soziale Teilhabe massiv stärken, Bildungschancen für alle nachhaltig verbessern und vor allem unsere Demokratie vitalisieren und grundlegend stärken. Statt andere von Wissen und Information auszugrenzen, wollen wir allen Teilhabe ermöglichen, auch durch den freien Wissenstransfer zwischen dem globalen Norden und globalen Süden.

Wir wollen die UrheberInnen und KünstlerInnen stärken – auch gegenüber den Verwertern und Vermarktern ihrer Inhalte, aber ebenso einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die freie Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte im Internet schaffen. Gleichzeitig wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern. Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße (höher als Kostendeckung) Einnahmen durch Beiträge von Mitgliedern wie Käufern oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ein auf die Herausforderungen der digitalisierten Welt angepasstes Urheberrecht zum Ziel, einen Ausgleich zwischen den Interessen, Ansprüchen, persönlichen Verbindungen und Rechten der SchöpferInnen eines Werkes und den Interessen der kulturellen Teilhabe der Gesellschaft herzustellen. Durch eine befristete Exklusivität der Nutzungsmöglichkeiten für die UrheberInnen soll das Urheberrecht bspw. den SchöpferInnen ermöglichen, als Baustein der Finanzierung, von seinem Werk selbst angemessen finanziell zu profitieren (soweit er/sie dies will) und nicht nur von damit verbundenen indirekten Einnahmen (z.B. Auftritte, Merchandise, Vermarktung der Persönlichkeit etc.).

Diesen Mehrgewinn an Nutzungserrungenschaften wollen wir schützen und stärken und streiten daher für das Recht auf digitale Privatkopie und die Möglichkeit der Wiederveräußerbarkeit von Immaterialgütern, die wir verbraucherrechtlich verankern wollen. Die digitale Privatkopie darf weder durch technische Maßnahmen, namentlich vor allem Digitales Rechte Management (DRM), oder durch juristische Einschränkungen unterbunden werden.

Deshalb wollen wir, vergleichbar zu Fair-Use Regelungen im US-amerikanischen Recht, eine urheberrechtliche Schranke zur Ermöglichung nicht-kommerzieller Nutzungsformen einführen, die auf die Weiterentwicklung und Bearbeitung vorhandener Werke zielt. Kreatives Schaffen darf nicht an einem restriktiven Urheberrecht scheitern.

Um eine Kultur der transformatorischen Nutzung zu ermöglichen, ist es Ziel unserer Politik, soviel Wissen und kulturelle Güter wie möglich zur freien Nutzung bereitzustellen. Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen. Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet: Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption.

Die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch gesetzliche Regelungen zur De-Publizierung von Inhalten widerspricht unseren Vorstellungen von Vielfalt und digitaler Teilhabe. Die Regelung, einen erheblichen Teil der Inhalte nach sieben Tagen aus den Mediatheken entfernen zu müssen, ist falsch und wird von uns abgelehnt.

Um dabei den Ausgleich zwischen Nutzung und Anspruch auf finanzielle Entlohnung zu wahren, setzen wir mit der Pauschalvergütung auf die Fortsetzung eines etablierten Systems im digitalen Zeitalter. Seit über 40 Jahren wird in Deutschland im Bereich der nicht-kommerziellen Nutzung vergütet statt verfolgt. So werden Abgaben auf Leerträger wie CD- oder DVD-Rohlinge, Fotokopierer oder Speichermedien erhoben. Dieses System wollen wir auf den Internetanschluss übertragen und monatlich eine pauschale Summe erheben, die sich an der Bandbreite orientiert.

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