Stasi-Unterlagengesetz: Bericht über die zukünftige Arbeit des Landesbeauftragten
In einer Vorlage zur Kenntnisnahme des Senats zum “Bericht über die zukünftige Erfüllung der dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin obliegenden Aufgaben gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes” wird vorgeschlagen, die Gültigkeit des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes bis zum 30. November 2022 zu verlängern.
“Es besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an der Wahrnehmung der dem Landesbeauftragen obliegenden Aufgaben, da diese nach wie vor von gesellschaftlicher und politischer Relevanz sind. Die Erfüllung dieser Aufgaben sollte auch zukünftig durch den Landesbeauftragten unter Beibehaltung der derzeitigen organisationsrechtlichen Ausgestaltung seines Amtes erfolgen, da sich die bis herige Form der Aufgabenwahrnehmung bewährt hat und keine geeigneteren Alternativen ersichtlich sind. Auf das Erfahrungswissen, das aufgrund langjähriger Tätigkeit seit der Einrichtung des Landesbeauftragten gewonnen wurde, sollte nicht verzichtet werden.”