Unnötige Baumfällungen bei Aldi in Kaulsdorf?
Die vielen Baumfällungen beim Abriss (für den Neubau) des Aldi-Marktes in der Hellersdorfer Straße in Kaulsdorf hat zu Fragen geführt. Der bündnisgrüne Bezirksverordnete Nickel von Neumann hat beim Bezkirksamt nachgefragt.
Antworten wie “Die Baumlücken sind dem Fachbereich Grün bekannt, eine Liste darüber wird nicht geführt” zeigen, wie wenig sich das Bezirksamt für unser Stadtgrün interessiert. Auch die Antwort “Zweifellos ist der Verlust von Grün jeglicher Art sehr bedauerlich, hier aber konnte es aufgrund der Rechtslage nicht vermieden werden” lässt mich zweifeln, dass jede Möglichkeit genutzt wurde in Absprache mit dem Bauherrn möglichst viele Bäume zu erhalten. Schon im Rahmen der Stadtbaumkampagne hat das Bezirksamt ohne Not auf 50 geschenkte Bäume verzichtet. Trotz des Angebotes, 150 Bäume im Bezirk pflanzen zu lassen, wurden vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf für Frühjahr 2015 und 2017 nur jeweils 100 Standorte gemeldet.
Für viele Bürger*innen die sich an mich wenden, hat der Erhalt von Bäumen einen hohen Wert. Die Frage der Nachpflanzung von Straßenbäumen muss daher auch vom Bezirksamt endlich ernst genommen werden. Gerade in den heißen Sommertagen freuen wir uns alle über große Bäume. Leider benötigen diese Zeit zum Wachsen. Verantwortungsvolle Politik legt daher schon heute Priorität auf das Stadtgrün von morgen!
Hier finden sie die vollständige Antwort des Bezirksamtes zum Nachlesen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden auf dem Aldi-Grundstück Hellersdorfer Straße/Ecke Gülzower Straße Bäume gefällt? Lag eine Fällgenehmigung vor?
Die von ALDI bevollmächtigte Grundstücksgesellschaft hat mit Datum vom 06.12.2016 (Eingang 13.12.2016) einen Antrag auf Fällung der betroffenen Bäume gestellt. Mit gleichem Datum wurde der Antrag im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt. Auf Grundlage von § 5 Abs. 5 der BaumSchVO wurde die Ausnahmegenehmigung zur Fällung der Bäume mit Bescheid vom 13.02.2017 erteilt.
2. Wie bewertet das Bezirksamt den Verlust von Stadtgrün für diese Wohngegend?
Zweifellos ist der Verlust von Grün jeglicher Art sehr bedauerlich, hier aber konnte es aufgrund der Rechtslage nicht vermieden werden.
3. Wann und wo werden als Kompensation im Umfeld Bäume nachgepflanzt?
Es gibt keine Ersatzpflanzung, da der ökologische Ausgleich auf rechtmäßigen Wunsch des Antragstellers in Form der Ausgleichsabgabe vorgenommen wurde. Die Ausgleichsabgabe wird im Bezirk für Baumpflanzungen und andere Naturschutzmaßnahmen in gemeinsamer Abstimmung mit dem SGA eingesetzt.
4. Welche Baumlücken im öffentlichen Straßenraum, auf denen eine Nachpflanzung möglich ist, sind dem Bezirksamt im Umfeld bekannt?
Die Baumlücken sind dem Fachbereich Grün bekannt, eine Liste darüber wird nicht geführt. Leider sind an vielen Standorten, wo Straßenbäume gefällt werden, Nachpflanzungen nicht machbar, da das Straßenprofil nicht geeignet ist bzw. die Nutzung der Straße diese erschwert. Die Auswahl der Bäume wird hierdurch stark eingeschränkt.