Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie geht‘s weiter mit dem Quartiersmanagement in Marzahn NordWest

Das Gebiet Marzahn-NordWest ist seit 1999 Förderkulisse im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt. Seitdem sind etwa 19 Millionen Euro aus diesem Programm zur Qualifizierung des öffentlichen Raumes, baulichen Aufwertung von Infratruktur und für soziokulturelle Projekte eingesetzt worden. Ich habe den Senat zu den aktuellen Planungen und einige Sorgen aus dem Kiez befragt. Die Antwort zeigt ein differenziertes Bild. Während es im Planungsraum Marzahn West eine deutlich positive Entwicklung gibt, bleibt soziale Situation in der Havemannstraße unverändert eine Herausforderung.

Die Gefahr des “Wegbrechens” des QM, die einige im Kiez befürchten, scheint jedoch nicht real. Der Senat bekennt sich zu den Aufgaben und erkennt die Bedeutung der diversen Angebote im Kiez. “Derzeit wird geklärt, inwieweit das bestehende Stadtteilzentrum als Ankerpunkt weiter zu qualifizieren ist. Eine Verbindung mit der bezirklichen Stadtteilkoordination/ Sozialraumorientierung wäre nach Klärung der finanziellen/personellen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.”

Ich werde mich in der Rot-Rot-Grünen Koaliton für einen transparenten Diskussionsprozess einsetzen, um die positiven Entwicklungen und die vielfältige Angebotslandschaft in Marzahn Nord bestmöglich zu unterstützen.

Frage 1: Welche Perspektive sieht der Senat für das QM-Gebiet Marzahn NordWest vor dem Hintergrund der sozialen Herausforderungen des Sozialraums?

Das Gebiet Marzahn-NordWest ist seit 1999 Förderkulisse im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt. Seitdem sind etwa 19 Millionen Euro aus diesem Programm zur Qualifizierung des öffentlichen Raumes, baulichen Aufwertung von Infratruktur und für soziokulturelle Projekte eingesetzt worden. Laut Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2015 ist das QM-Gebiet, das aus zwei Planungsräumen besteht, weiterhin ein Gebiet mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf. Der Status-Dynamik-Index für den PLR Marzahn West war 2015 = 3+, in 2013 = 4+/-; für den PLR Havemannstraße 2015 = 4+/-, 2013 = 4+/-). Gegenüber dem letzten Bericht von 2013 hat es also im Planungsraum Marzahn West eine deutlich positive Entwicklung der Sozialdaten gegeben, während die soziale Situation in der Havemannstraße unverändert kritisch ist. Neue Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und Integration neu zugezogener Geflüchteter, sind hinzugekommen.

Die Handlungsfelder Bildung, Nachbarschaft und Beteiligung/ Vernetzung bleiben weiterhin inhaltliche Schwerpunkte im Handeln des Quartiersmanagements. Bei der Projektentwicklung sind zunehmend strukturfördernde und nachhaltige Parameter zu berücksichtigen, um eine bestmögliche Zielerreichung zu erlangen. Notwendig ist, die im Quartier ansässigen Träger auch weiterhin stärker dahingehend zu qualifizieren, sich sukzessive von den Fördermitteln des Programms „Soziale Stadt“ unabhängig zu machen.

Frage 2: Welche Chancen sieht der Senat in einer möglichen Verstetigung?

Eine Verstetigung bedeutet immer den erfolgreichen Abschluss des Programms Soziale Stadt, welches als temporäre Intervention für sozial benachteiligte Quartiere angelegt ist, und belegt somit auch die Wirksamkeit des Quartiersmanagements. Durch das QM aufgebaute und/ oder gestärkte Netzwerke sowie kommunikative und ehrenamtliche Strukturen bestehen selbstständig fort und entwickeln sich weiter.

Frage 3: Welche Voraussetzungen müssten im Vorfeld einer Verstetigung geschaffen werden und mit welchem Vorlauf sollten die Akteure vor Ort in den Prozess einbezogen werden?

Vor Verstetigung des Gebiets bzw. der Entlassung des Gebiets aus der Förderung ist jeweils eine zweijährige Überleitungsphase vorgesehen. Die grundlegenden Ziele des Programms müssen weitgehend erreicht sein, wie sie pro Gebiet im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) dargelegt sind. Dazu gehören ein Minimum an Aktivierung,
Verantwortungsübernahme für das Quartier, Vernetzung, Qualität der Bildungsinfrastruktur, soziokulturelle Angebote im Quartier sowie die Qualität des Wohnumfeldes. Alle QM-Teams und mit ihnen die zuständigen Bezirksverwaltungen sind angehalten, eine Strategie zur Verstetigung vom ersten Tag des QM-Verfahrens an zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die verschiedenen Akteure im Quartier, Bewohner*innen wie Institutionen, mit eingebunden werden. Die Entscheidung zur Einleitung der Überleitungsphase erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf Basis des IHEKS sowie weiterführender Auswertungen. In die Entscheidung werden die Bezirke besonders eingebunden. Die offizielle Mitteilung erfolgt spätestens ein halbes Jahr vor Beginn der Überleitungsphase, also etwa zweieinhalb Jahre vor Beendigung des Verfahrens.

Frage 4: Welche finanziellen Mittel hält der Senat für die mögliche Verstetigungsphase für notwendig, um den Erfolg der bisherigen Arbeit zu sichern?

Für die Verstetigung selbst sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich. Während der zweijährigen Überleitungsphase stehen noch Gelder für die Arbeit des QM-Teams und die Projektfinanzierung zur Verfügung. Für den nachhaltigen Erfolg der QM-Arbeit wird von den Bezirken erwartet, dass sie bei Bedarf die finanzielle oder strukturelle Unterstützung für ausgewählte Ankerprojekte (für die soziale Stabilität des Quartiers besonders relevante soziale Einrichtungen, Projekte oder Netzwerke) übernehmen. In Einzelfällen kann auch die finanzielle Nachsorge durch eine andere Hauptverwaltung angezeigt sein.

Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Koordinierung der vielfältigen Akteure nach einer Verstetigung an kiezspezifisch geeignete Einrichtungen oder das Bezirksamt anzudocken?

Das Quartiersmanagementgebiet Marzahn-NordWest stellt eine Besonderheit im Verfahren der Sozialen Stadt in Berlin dar. Zum einen bildet das Gebiet nahezu die komplette Bezirksregion ab, zum anderen ist die Gebietsbeauftragte für das QM, die Kiek in – soziale Dienste gGmbH, ein lokal ansässiger gemeinnütziger Träger im Sozial- und Jugendhilfebereich, welcher bereits jetzt in der Verantwortung für die soziale Stadtteilzentrenarbeit (Landes-/Bezirksfinanzierung) im Quartier steht. Neben dem Nachbarschaftshaus und Familienzentrum Kiek In gibt es den Kieztreff Marzahn-West (ebenfalls Kiek In gGmbH).

Derzeit gibt es im Gebiet verschiedene Anlaufstellen für unterschiedliche Belange, z.B. die Stadtbibliothek, im Gebiet verorteten Regeleinrichtungen (z. B. Schulen), das Stadtteilzentrum sowie weitere Einrichtungen mit starkem Zielgruppenbezug (z. B. JFEn, Migrantenselbstorganisationen wie Vison e.V. oder Reistrommel e.V.). Derzeit wird geklärt, inwieweit das bestehende Stadtteilzentrum als Ankerpunkt weiter zu qualifizieren ist. Eine Verbindung mit der bezirklichen Stadtteilkoordination/ Sozialraumorientierung wäre nach Klärung der finanziellen/personellen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.

Frage 6: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, für das Gebiet weiter einen Aktionsfonds für kleine Projekte und Öffentlichkeitsarbeit bereitzustellen?

Die Möglichkeit der Fortführung eines kleinteiligen Fonds für ehrenamtliche, nachbarschaftliche Aktivitäten ist gegeben. Einige Bezirke haben im Zuge der Umsetzung der Sozialraumorientierung eigene Kiezkassen oder Stadtteilfonds eingerichtet. Auch besteht für die Bezirke die Möglichkeit, Landesmittel z.B. aus dem Programm FEIN – Förderung
ehrenamtlichen Engagements in Nachbarschaften zu beantragen.

Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat bewährte und unverzichtbare Projekte und Strukturen in eine langfristige Finanzierung zu überführen?

Die ressortübergreifende Unterstützung sozial benachteiligter Gebiete ist in den Richtlinien der Regierungspolitik als gemeinsame Strategie Soziale Stadt festgehalten. Hieraus ergibt sich auch eine Übernahme von ausgewählten Best-Practice-Projekten aus dem Programm Soziale Stadt in andere Landes- oder Bundesprogramme sowie die landesweite oder bezirkliche Regelfinanzierung.

Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht der Senat langfristige Bedarfe wie Stadtteilzentren, Straßensozialarbeit, Bildungsverbünde und wichtige Projekte in die Regelfinanzierung der zuständigen Ressorts der Bezirke und ggf. des Landes zu überführen?

Zu den genannten Bedarfen existieren bereits entsprechende Angebote der Regelförderung. Zur Übernahme konkreter Projekte aus der QM-Förderung in die Regelförderung befindet sich SenStadtWohn mit den zuständigen Ressorts in regelmäßiger Abstimmung. Erfolgreiche Beispiele liegen bereits vor: z.B. Übernahme des Familien- und Nachbarschaftszentrum Wrangelkiez durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser, Übernahme des Bildungsverbundes Schöneberger Norden durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg, geplante Aufnahme des Stadtteilzentrums Campus Rütli in das IFP Stadtteilzentren durch SenIAS, Förderung der Stadtteilmütter durch SenIAS.

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