Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Berlin sagt unsinnigen Hartz-IV-Sanktionen den Kampf an

Rot-Rot-Grün will Hartz IV-Sanktionen für unter 25-jährige sowie Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen abschaffen. Dazu sollen die Kosten der Unterkunft in jedem Fall geschützt sein. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will die Koalition unter anderem Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche vor dem Verlust von Wohnraum schützen.

Die Sanktionen sind eine der Ursachen für den drohenden Verlust von Wohnraum. Selbst wenn die Betroffenen mal einen Termin verpasst haben oder nicht allen Vorgaben der Jobcenter nachgekommen sind, ist der Verlust der Wohnung in der aktuellen Lage am Berliner Wohnungsmarkt völlig unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf Wohnraum in der Berliner Verfassung vereinbar. Wir setzen darauf, dass es mit den anderen Bundesländern gelingt eine Mehrheit zu finden, um die große Koalition im Bundestag zum Handeln zu bewegen.

Die Unterstützung der bündnisgrünen Bundestagsfraktion gibt es schon mal. In einem Debattenbeitrag für das neue Grundsatzprogramm beschreiben Sven Lehmann und Toni Hofreiner „Die Würde des Menschen braucht eine andere Sozialpolitik“.

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, die die Streichung folgender Sanktionsregelungen im SGB II zum Ziel hat:

  • Streichung der Sanktionen für unter 25-jährige
  • Ausschluss von Sanktionsmöglichkeiten für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen
  • Streichung der Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft zu kürzen

Begründung:

In den Konzepten eines sozialen Arbeitsmarktes, ob nun unter dem Label „Solidarisches Grundeinkommen“ oder „Öffentlicher Beschäftigungssektor“, ist eine entscheidende Voraussetzung, dass die Annahme eines Beschäftigungsangebotes freiwillig sein soll. Damit stellen diese Konzepte das Sanktionsregime des SGB II zumindest in Frage. Insofern wäre es nur konsequent, die Diskussion um einen sozialen Arbeitsmarkt zum Anlass zu nehmen, das Sanktionssystem des SGB II insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und zu überarbeiten.

Hinter dem Sanktionssystem des SGB II steht die überholte und dazu wissenschaftlich unbelegte Vorstellung eines passiven und arbeitsunwilligen Leistungsempfängers, der mit Hilfe von Sanktionen aktiviert und diszipliniert werden müsse. Bei den Betroffenen und in der Öffentlichkeit wird das Sanktionssystem des SGB II deshalb nicht zu Unrecht als eine Art Nebenstrafrecht für sozialwidriges Verhalten wahrgenommen (vgl. Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages an das Bundesverfassungsgericht vom 16. März 2017, S. 9). Das System der Sanktionen im SGB II ist dementsprechend seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II im Jahre 2005 Gegenstand breit geäußerter Kritik, die vom Deutschen Gewerkschaftsbund über die Wohlfahrtsverbände bis hinein in die Sozialrichterschaft reicht und auch von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages geäußert wurde.

In seiner Stellungnahme zum gegenwärtig dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorliegenden Normenkontrollverfahren des Sozialgerichts Gotha (Aktenzeichen: 1 BvL 7/16) hält der Deutsche Gewerkschaftsbund Sanktionen für arbeitsmarkt- und sozialpolitisch zweckwidrig und rechtlich für verfassungswidrig. Das Sanktionsrecht des SGB II wirke insbesondere als Drohszenario und zwinge Beschäftigte, quasi jede noch so prekäre Arbeit anzunehmen. Es trage damit allein durch seine Existenz zur Ausweitung von prekärer Arbeit und eines Niedriglohnsektors bei.

Eine Entschärfung des Sanktionsinstrumentariums des SGB II steht daher in einem engen Sachzusammenhang mit einer zentralen Maßgabe des Berliner Koalitionsvertrages: Gute Arbeit in einer sozialen Stadt. Selbst die Bundesagentur für Arbeit in Person ihres Vorstandsvorsitzenden Detlef Scheele gibt inzwischen zu, dass vor allem unter 25-jährige bei Sanktionen sehr häufig den Kontakt zum Jobcenter abbrechen oder sich kurzfristige Beschäftigungen im informellen Sektor zur Verbesserung ihrer aufgrund der Sanktion verursachten finanziellen Situation suchen. Das erschwert die langfristige berufliche Integration dieser Gruppe von Arbeitslosen in erheblichem Maße. Vor diesem Hintergrund hat sich gerade in Berlin, wo die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ein Schwerpunkt arbeitsmarktpolitischen Handelns ist, das Sanktionsinstrumentarium des SGB II als kontraproduktiv herausgestellt.

Bei einer Sanktion einer Bedarfsgemeinschaft sind in wenigstens jedem zweiten Fall Angehörige betroffen. Das gilt insbesondere für Schwangere und Alleinerziehende. Das heißt, der Entzug von Leistungen wirkt sich unmittelbar zuungunsten von im Haushalt lebenden Kindern und Jugendlichen aus. Kinder dürfen aber nicht von Sanktionen gegen die Eltern getroffen werden. Deshalb spricht sich auch die Kinderkommission im Deutschen Bundestag für die Streichung von Sanktionen im SGB II aus. Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften wäre daher ein überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut in Berlin.

Die Möglichkeit, auch bei den Kosten der Unterkunft Leistungskürzungen vorzunehmen, führt in nicht wenigen Fällen zu Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Damit wird gerade in Berlin die ohnehin schon prekäre Wohnsituation von ALG-II-Beziehenden noch weiter verschärft. Ziel von sozialer Politik muss es sein, Wohnraumverlust zu verhindern und nicht zu befördern. Eine Streichung der Möglichkeit, auch bei den Kosten der Unterkunft zu kürzen, ist daher dringend angezeigt.

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