Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Jobcenter Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung Verwaltung 

berlinpass – Abbau von bürokratischen Hürden

Der berlinpass ermöglicht Berlinerinnen und Berlinern, die Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) erhalten, den vergünstigten Eintritt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Ziel ist die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Berlin zu erleichtern. Bisher gibt es den berlinpass aber nur auf Antrag (allerdings ohne vorherige Terminabsprache) bei den Berliner Bürgerämtern. Ich habe den Senat gefragt, welche bürokratischen Hürden ihm in diesem Zusammenhang bekannt sind.

In der Antwort (Drs. 18/16515) bewertet der Senat das aktuelle, standardisierte Verfahren positiv, kündigt aber doch an die zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) zu prüfen. Der Vorteil: für die Betroffen entfiele der Gang zu einer weiteren Behörde und bestenfalls kann auf einen zusätzlichen Antrag verzichtet werden. Dies würde in meinen Augen die bürokratischen Hürden spürbar senken.

1. Gibt es eine Bestandsaufnahme und Bewertung der bürokratischen Hürden im Zusammenhang mit dem berlinpass? Bitte um Aufstellung der bürokratischen Hürden in Darstellung für einzelne Empfänger*innen-Gruppen?
2. Welche Maßnahmen wurden bisher unternommen, um die Ausgabe und Verlängerung des berlinpass zu erleichtern und zu entbürokratisieren?
3. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die um die Ausgabe und Verlängerung des berlinpass zu erleichtern und zu entbürokratisieren?

Die Erstausstellung sowie die Verlängerung des berlinpass erfolgt in einem einfachen und standardisierten Verfahren bei allen anspruchsberechtigten Personenkreisen in gleicher Weise. Ohne vorherige Terminabsprache kann der berlinpass bei den Bürgerämtern direkt vor Ort ausgestellt und verlängert werden. Hierfür ist nur die Vorlage des aktuell maßgeblichen Bescheides über die Bewilligung der Leistung, eines Passbildes sowie der gültigen Ausweispapiere erforderlich. Insofern können hier seitens des Senats keine maßgeblichen bürokratischen Hürden erkannt werden. Ungeachtet dessen wird geprüft, ob eine zukünftige Ausgabe des berlinpass durch die zuständigen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Gesundheit und Soziales/LAGeSo und Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten/LAF) eine sachgerechte Alternative zur Ausstellung des berlinpass in den Bürgerämtern darstellt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen