Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Einige Antworten zur Verkehrslösung Mahlsdorf

Neben der großen Frage wo TRAM und wo AUTOs fahren sollen, stellen sich mit der Verkehrslösung Mahlsdorf viele weitere Fragen. Zu einigen habe ich die Senatsverwaltung um Stellung gebeten. Die umfangreichen Antworten finde ich sehr aufschlussreich. Einige Fragestellungen bleiben offen und müssen in den weiteren Untersuchungen betrachtet werden.

  • Die Anzahl der betroffene Anwohner*innen entlang der möglichen Trasse ist bisher nicht untersucht. Nach vielen Gesprächen ist meine These, dass in der Hönower Straße mindestens so viele Menschen betroffen sind wie auf der Trasse Neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße. Wer kennt genaue Zahlen?
  • Welche Möglichkeiten soll es von Mahlsdorf Nord kommend geben, um das westliche Mahlsdorf zu erreichen (bspw. Treskowstraße / Wilhelmsmühlenweg)?
  • In der Planung gibt es die Überlegung, die Einbahnstraßenregelung ab Straße An der Schule für einen Teilabschnitt Richtung Osten zu verändern bzw. die Pestalozzistraße östlich der Straße An der Schule gar nicht oder nur für den von Norden kommenden Verkehr anzubinden.
  • Alle Grundstücke ab Straße An der Schule Nr. 10 Richtung Süden bis zum Grundstück Nr. 42 müssen durch die Straße An der Schule erschlossen werden. Dies gilt auch für die Grundstücke insbesondere des neu entstandenen Wohngebietes südlich der grünen Durchwegung ab An der Schule Nr. 46.
  • Die Kreuzung B1/Hönower Straße/Hultschiner Damm erlaubt ohne zusätzlichen Grunderwerb maximal zwei Fahrspuren.
  • Die Trasse entlang Hultschiner Damm (ab möglichem Abzweig des neuen Hultschiner Damm) – Hönower Straße (bis zum Abzweig Pestalozzistraße) hat voraussichtlich fünf reine Straßenkreuzungen ohne größere Privatzufahrten einschl. der Fritz-Reuter-Straße. Die Trasse entlang Hultschiner Damm (nördlich der Elsenstraße) – neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße – Hönower Straße (bis Fritz-Reuter-Straße) hat voraussichtlich sechs reine Straßenkreuzungen ohne größere Privatzufahrten (EDEKA-Markt und Wohngebietsfahrgassen) einschl. der Fritz-Reuter-Straße.
  • Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Pestalozzistraße würde an den Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der Pestalozzistraße gequert werden.
  • Beim Vergleich der Verkehrsführung ergeben sich flächenseitig Mehrbedarfe für die Trasse “TRAM durch die Straßen an der Schule” in der Straße An der Schule im Bereich des neu geplanten Schulstandortes und der Kreuzung mit der B1/B5.

Die vollständige Antwort des Senates finden sie folgend oder in den schriftlichen Anfragen Nr. 18/14871, 18/14872, 18/14873, 18/14874.

Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf I – TRAM durch Hultschiner Damm und Hönower Straße (Schriftliche Anfrage Nr. 18/14871)

Frage 1: Welche Argumente sprechen für eine Führung der TRAM auf der Hönower Straße in Westlage bis zum S Mahlsdorf?
Frage 2: Welche Argumente sprechen für eine Führung der TRAM auf der Hönower Straße in Mittellage bis zum S Mahlsdorf?

Die Neuanlage einer Straßenbahnführung in Seitenlage ist technisch nur in einem besonderen Bahnkörper sowie an weitgehend anbaufreien Strecken zielführend. Die Erschließung von Grundstücken ist bei Straßenbahnstrecken in Seitenlagen eine besondere Herausforderung und nur eingeschränkt möglich. Der Querschnitt der Hönower Straße zwischen B1/B5 und Pestalozzistraße ist zu eng für die Errichtung eines besonderen Bahnkörpers. Zwischen Pestalozzistraße und S-Bahnhof Mahlsdorf ist der Straßenquerschnitt breiter. Eine Führung der Straßenbahn in Seitenlage ist aber auf Grund der kleinteiligen Anliegerstruktur nicht zielführend.

Frage 3: Welche Möglichkeiten gibt es nach Umsetzung der Verkehrslösung Mahlsdorf den Verkehr aus dem westlichen Mahlsdorf über den Wilhelmsmühlenweg zusätzlich zur TRAM durch die Hönower Straße zum S Mahlsdorf bzw. zur Straße Alt-Mahlsdorf zu führen?

Entsprechend der vertiefenden Untersuchungen zur Verkehrsorganisation im Rahmen der Machbarkeitsstudien kann folgende Aussage getroffen werden: Es gibt die Möglichkeit, vom Wilhelmsmühlenweg in Richtung Norden über die Hönower Straße zu fahren. In südliche bzw. stadteinwärtige Richtung wird der direkte Weg von der Hönower Straße am Bahnhof Mahlsdorf über Treskowstraße oder Hönower Straße erschwert bzw. unterbunden, um Schleichverkehre durch die Wohngebietsstraßen zu vermeiden. Der Hauptverkehr wird über die Umfahrung Straße An der Schule und Alt-Mahlsdorf geführt.

Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf II – Autoverkehr durch Hultschiner Damm und Hönower Straße (Schriftliche Anfrage Nr. 18/14872)

Frage 1: Wie viele Betroffene Anwohner*innen entlang der möglichen Trasse Hultschiner Damm (ab möglichem Abzweig des neuen Hultschiner Damm) – Hönower Straße (bis zum Abzweig Pestalozzistraße) hat der Senat der Abwägung bspw. hinsichtlich der Lärmbelastung der verschiedenen Trassenvarianten zu Grunde gelegt?

Der Variantenvergleich für die Verkehrsführung des übergeordneten Straßenverkehrs entsprechend einer Machbarkeitsstudie von 2007 beinhaltet einen Planungsteil, der die verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Kriterien untersucht hat sowie einen Planungsteil, der sich an den Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsstudie bzgl. Raumanalyse und Raumempfindlichkeit orientiert. Die Problematik des Lärms wurde beim Schutzgut Mensch, einem von mehreren Schutzgütern, längenbezogen bzgl. Lärm- und Schadstoffimmissionen für die einzelnen Varianten bewertet. Eine vertiefende Betrachtung der einzelnen Betroffenheiten wird erst in einem Planrechtsverfahren durchgeführt.

Frage 2: Wie viele Kreuzungssituationen für den Individualverkehr hat die mögliche Trasse entlang Hultschiner Damm (ab möglichem Abzweig des neuen Hultschiner Damm) – Hönower Straße (bis zum Abzweig Pestalozzistraße)?

Voraussichtlich werden fünf reine Straßenkreuzungen ohne größere Privatzufahrten einschl. der Fritz-Reuter-Straße für den genannten Abschnitt vorliegen.

Frage 3: Wie oft müssten Autos, die auf der benannten Trasse fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese durch die Straße an der Schule und auf der Hönower Straße in Mittellage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Frage 4: Wie oft müssten Autos, die auf der benannten Trasse fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese durch die Straße an der Schule und auf der Hönower Straße in Westlage zum S Mahlsdorf geführt wird?

Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof und Pestalozzistraße wird wegen des geplanten abmarkierten Bahnkörpers nur an den Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der Pestalozzistraße gequert werden, aber die Häufigkeit kann nicht exakt ermittelt werden. Bei einer westlichen Seitenlage der Straßenbahngleise in der Hönower Straße ist eine Abmarkierung des Gleiskörpers wegen der zur Verfügung stehenden Flächen nur für das nordwärts gerichtete Gleis denkbar, das
südwärts gerichtete würde im Mischverkehr befahren werden.

Frage 5: Wie viele Spuren zum Abbiegen sind an der Kreuzung Hönower Straße / Alt-Mahlsdorf im vorhandenen Straßenraum bei Wegfall der TRAM aber Sicherung des Fußverkehrs und Ausbau eines kleinstmöglichen sicheren Radweges realisierbar?

Ohne zusätzlichen Grunderwerb sind in den Zufahrten der Hönower Straße und des Hultschiner Dammes maximal zwei Fahrspuren möglich.

Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf III – TRAM durch neuen Hultschiner Damm und Straße an der Schule (Schriftliche Anfrage Nr. 18/14873)

Frage 1: Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Mittellage zum S Mahlsdorf geführt wird?
Frage 2: Wie oft müssten Autos, die auf der Trasse Hultschiner Damm – Hönower Straße fahren, die Gleise der TRAM kreuzen, wenn diese auf der Hönower Straße in Westlage zum S Mahlsdorf geführt wird?

Die Straßenbahn entlang der Hönower Straße zwischen Bahnhof Mahlsdorf und Pestalozzistraße wird wegen des geplanten abmarkierten Bahnkörpers nur an den Kreuzungspunkten mit der Treskowstraße, der Fritz-Reuter-Straße und der Pestalozzistraße gequert werden; die Häufigkeit kann nicht exakt ermittelt werden. Diese ist abhängig von den Planfällen und der verkehrstechnischen Steuerung an den zu planenden Lichtzeichenanlagen für die Kreuzungen mit der Treskowstraße und der Pestalozzistraße. Bei einer westlichen Seitenlage der Straßenbahngleise in der Hönower Straße ist eine Abmarkierung des Gleiskörpers wegen der zur Verfügung stehenden Flächen nur für das nordwärts gerichtete Gleis denkbar, das südwärts gerichtete würde im Mischverkehr befahren werden. Hier sind auch Anliegerverkehre der angrenzenden Grundstücke als Ein- und Ausbiegevorgänge zusätzlich zu berücksichtigen.

Frage 3: Wie viele Grundstücke auf der möglichen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden?

Die Beantwortung über genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen Vermessungsgrundlage und einer planerischen Bearbeitung. Dies ist im Rahmen des weiteren Planrechtsverfahrens zu leisten. Beim Vergleich dieser Verkehrsführung mit der durch Machbarkeitsstudien untersuchten und ermittelten bevorzugten Verkehrsführung (siehe hier auch Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/14872) ergaben sich flächenseitig Mehrbedarfe in der Straße An der Schule im Bereich des neu geplanten Schulstandortes und der Kreuzung mit der B1/B5. Bei der verkehrsplanerischen Betrachtung zur Gestaltung der Kreuzungspunkte der Hönower Straße mit der Pestalozzistraße und mit der B1/B5 wären Eingriffe in Grundstücke und mindestens zwei bestehende Gebäude der Hönower Straße notwendig.

Frage 4: Welche Gebäude nördlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule?
Frage 5: Welche Gebäude südlich des im B-Plan XXIII-3 vorgesehen Grünzuges (Öffentliche Parkanlage) aber nördlich des ausgewiesenen Mischgebietes benötigen zwingend eine Erschließung über die Straße an der Schule?

Der B-Plan XXIII-3 wurde im Norden durch den Vorhaben- und Erschließungsplan XXIII-3-2VE überplant. Insofern erstreckt sich der Geltungsbereich des B-Planes XXIII-3 noch über die Fritz-Reuter-Straße hinaus. Damit sind alle Grundstücke ab Straße An der Schule Nr. 10 Richtung Süden bis zum Grundstück Nr. 42 direkt anliegend und müssen durch die Straße An der Schule erschlossen werden. Dies gilt auch für die Grundstücke insbesondere des neu entstandenen Wohngebietes südlich der grünen Durchwegung ab An der Schule Nr. 46.
Es wird darauf hingewiesen, dass der B-Plan XXIII-3 nur den westlichen Teil der Straße An der Schule sichert. Auch Grundstücke östlich der Straße An der Schule (B-Planbereiche XXIII-4a, b und c) sowie nördlich der Pestalozzistraße müssen durch die Straße An der Schule erschlossen werden.

Frage 6: Wie viel Verkehr der heute über die Pestalozzistraße in Richtung Hönower Staße läuft, wird vermutlich später (wenn die TRAM die Pestalozzistraße nutzen würde) über die Straße an der Schule – Fritz-Reuter-Straße in Richtung Hönower Straße laufen?

Die Pestalozzistraße ist gegenwärtig in einem Abschnitt zwischen Hönower Straße und Kuhnaustraße als Einbahnstraße Fahrtrichtung West ausgewiesen. Auch Anliegerverkehre und möglicher Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße benutzen diese Verbindung, wobei der Richtung Norden zum Bahnhof Fahrende schon heute die Verbindung über die Fritz-Reuter-Straße nutzen könnte. In der Planung gibt es die Überlegung, die Einbahnstraßenregelung ab Straße An der Schule für einen Teilabschnitt Richtung Osten zu verändern bzw. die Pestalozzistraße östlich der Straße An der Schule gar nicht oder nur für den von Norden kommenden Verkehr anzubinden. In jedem Fall muss die Erschließung des Gebietes östlich der Straße An der Schule erfolgen und unnötiger Durchgangsverkehr vermieden werden. Deshalb wird die Verkehrsmenge sich gegenüber dem Bestand aller Voraussicht nach deutlich reduzieren.

Offene Fragen zur Verkehrslösung Mahlsdorf IV – Autoverkehr durch neuen Hultschiner Damm und Straße An der Schule (Schriftliche Anfrage Nr. 18/14874)

Frage 1: Wie viele Betroffene Anwohner*innen entlang der möglichen Trasse neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße hat der Senat der Abwägung bspw. hinsichtlich der Lärmbelastung der verschiedenen Trassenvarianten zu Grunde gelegt?

Der Variantenvergleich für die Verkehrsführung des übergeordneten Straßenverkehrs entsprechend einer Machbarkeitsstudie von 2007 beinhaltet einen Planungsteil, der die verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Kriterien untersucht hat sowie einen Planungsteil , der sich an den Kriterien für eine Umweltverträglichkeitsstudie bzgl. Raumanalyse und Raumempfindlichkeit orientiert. Die Problematik des Lärms wurde beim Schutzgut Mensch, einem von mehreren Schutzgütern, längenbezogen bzgl. Lärm- und Schadstoffimmissionen für die einzelnen Varianten bewertet. Eine vertiefende Betrachtung der einzelnen Betroffenheiten ist dem Planrechtsverfahren vorbehalten.

Frage 2: Wie viele Kreuzungssituationen für den Individualverkehr hat die mögliche Trasse entlang Hultschiner Damm (nördlich der Elsenstraße) – neuer Hultschiner Damm – Straße an der Schule – Pestalozzistraße – Hönower Straße (bis Fritz-Reuter-Straße)?

Voraussichtlich werden sechs reine Straßenkreuzungen ohne größere Privatzufahrten (EDEKA-Markt und Wohngebietsfahrgassen) einschl. der Fritz-Reuter-Straße für den genannten Abschnitt vorliegen.

Frage 3: Welche baulichen Maßnahmen sind geplant bzw. vorstellbar, um die Schüler*innen der neuen Oberschule vom Verkehr zu schützen und gibt es in Berlin Beispiele von Schulen in vergleichbarer Ortslage die beispielhafte Lösungen für die Sicherheit der Kinder gefunden haben?

Für den Zugang zur Schule ist in Höhe der Grünverbindung (Parkanlage gemäß B-Plan XXIII-3) ein Fußgängerüberweg mit Mittelinsel in der Straße An der Schule flächenseitig berücksichtigt worden. Diese Wegeverbindung führt die Schüler auch auf kurzem Weg zur Hönower Straße und zum Wilhelmsmühlenweg einschließlich der dort vorhandenen bzw. geplanten Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Beispiele für die Schulwegsicherung an stärker befahrenen Hauptverkehrsstraßen sind:

  • Grundschule Am Berg in der Köpenicker Straße 31 in Altglienicke (Herstellung eines Fußgängerüberweges)
  • Grundschule Am Sandhaus in der Wiltbergstraße 37 – 39 in Buch (Herstellung einer Fußgänger-LSA)
  • Satre-Oberschule an der Kyritzer Straße/Alte Hellersdorfer Straße (Fußgängerüberweg über Alte Hellersdorfer Straße)
  • Silberstein Grundschule Silbersteinstraße 42 (Herstellung eines Fußgängerüberweges)
  • Barnim-Oberschule Ahrensfelder Chaussee 41 (Fußgänger-LSA)
  • Canisius-Kolleg Tiergartenstraße 30/31 (Herstellung Fußgängerüberweg in diesem Jahr geplant)

Frage 4: Wie viele Grundstücke auf der in den B-Plänen vorgesehen Trasse sind aktuell noch nicht in öffentlichem Eigentum und viele Gebäude stehen auf den benötigten Flächen und müssen für eine Realisierung abgerissen werden?

Bisher liegen Angaben zum Grunderwerb in Machbarkeitsstudien von 2007 und 2009 vor, die jedoch durch die einzelnen B-Planverfahren bzw. Bauantragsverfahren inzwischen nicht mehr aktuell sind. Genaue Angaben zum Grunderwerb bedürfen einer aktuellen Vermessungsgrundlage und einer Vorplanungsunterlage, deren Beauftragung und Bearbeitung durch die Vorhabenträger Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz angestrebt wird.

Frage 5: Welche Zunahme des Schleich-/Umgehungsverkehr über Landsberger Straße – Pestalozzistraße erwartet der Senat nach Inbetriebnahme der ausgebauten Pestalozzistraße?

Mit dem zur Verkehrslösung Mahlsdorf begleitenden Konzept zur Verkehrsorganisation und einer entsprechenden Gestaltung der Kreuzung Straße An der Schule/Pestalozzistraße einschließlich Veränderung der Anbindung der östlichen Pestalozzistraße wird ein Durchgangsverkehr von der Landsberger Straße über die Pestalozzistraße vermieden.

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