Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Soziale Wohnhilfen zu Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit weiterentwickeln

Mit dem Landeshaushalt hat die Rot-Rot-Grüne Koalition den Bezirken 1,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen bereit gestellt. Kurz gefasst geht es dabei darum, alle Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit an einer zentralen Stelle in der Verwaltung zu konzentrieren.

Bisher ist es den Beteiligten jedoch nicht gelungen sich auf ein Konzept oder einen Rahmen zu verständigen. Nach einer aktuellen Antwort des Senats auf meine Anfrage (Drucksache 18/14858) bleibt unklar, wie das zur Verfügung stehende Geld im Jahr 2018 genutzt werden soll. Auch in einer Roten Nummer für den Hauptausschuss heißt es: “Ergebnisse bzw. Zwischenschritte, die bis zur Vorlage eines Konzeptes ggf. erfolgen sollen, werden von der Fachverwaltung definiert. Dies bleibt zunächst abzuwarten.”

Dem vernehmen nach, soll erstmal jeder Bezirk im Jahr 2018 100.000€ erhalten. Ein angedachtes Konzeptverfahren wurde offenbar vertagt. Dies bleibt aber Aufgabe für die Senatsverwaltung und die bezirklichen Ämter. Denn für 2019 erwarten wir als Haushaltsgesetzgeber schon ein Konzept für den Einsatz der öffentlichen Finanzmittel.

Die vollständigen Antworten des Senats finden sie hier.

1. Wie wird die in der 2. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung 2018 benannte Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen in den Bezirken bis zur Vorlage eines Konzeptes der Fachverwaltung umgesetzt?

2. Welche Möglichkeiten haben die Bezirke sich aktiv auf den Weg zu machen die Umsetzung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zum Einzelplan 2729 zu realisieren und welche Zwischenschritte sind bis Vorlage des Konzeptes der Fachverwaltung geplant bzw. möglich?

Die für die Weiterentwicklung der bezirklichen sozialen Wohnhilfen eingestellten Mittel zielen auf die Umsetzung eines Fachstellenkonzeptes ab. Der Begriff der Fachstelle ist nicht geschützt. Die Grundlagen der laufenden Diskussion um die Aufgaben von Fachstellen bilden das Handbuch zu zentralen Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1999 sowie die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern von 2013. Der Leitgedanke eines Fachstellenkonzeptes ist, Teilkompetenzen aus dem ordnungsrechtlichen, sozialrechtlichen und dem wohnungsmarktlichen Bereich, die für die Bearbeitung von Wohnungsnotfällen erforderlich sind und in der Regel über verschiedene Ressorts in der (bezirklichen) Kommunalverwaltung verteilt sind, zusammenzuführen (Deutscher Verein, 2013,Seite 9). Der Deutsche Verein sieht in dem Konzept der Fachstelle sowie in den Organisationslösungen, die in diese Richtung zielen, ein geeignetes Instrument, um erforderliche Hilfen in Wohnungsnotfällen rasch und in gebotener Qualität aus einer Hand umzusetzen, wobei die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung unter Berücksichtigung der örtlichen Bedingungen und Bedarfe erfolgen muss (DV, 2013, Seite 9 ff.).

Es sei darauf hingewiesen, dass weder der theoretische Diskurs noch die umgesetzten „zentralen Fachstellen“ anderer Städte oder Kommunen die Berliner Struktur, d. h. zwölf
betroffene Bezirke und zwölf betroffene Jobcenter abbilden. Dennoch setzen die Berliner Bezirke bereits jetzt in unterschiedlicher Ausprägung Teile der „Fachstellenkonzepte“ um. Sie erfüllen gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Historisch und organisational betrachtet ist diese Unterschiedlichkeit im Sinne der Selbstverantwortung der Bezirke politisch intendiert und setzt die Grundsätze der Verfassung von Berlin um. Vor diesem Hintergrund sind einseitige Vorgaben seitens des Berliner Senats zur konkreten Ausgestaltung der bezirklichen organisatorischen Strukturen nicht vorgesehen.

Dennoch verfolgt der Berliner Senat aktuell das Ziel, in einem partizipativen Prozess – auch unter Beteiligung von Bezirken und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der
Bundesagentur für Arbeit – ein berlinweit einheitliches Fachstellenkonzept in den Bezirken zu stärken, um den gestiegenen Anforderungen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang wird auch über die Verteilung der in den Haushalt 2018/2019 zusätzlich eingestellten Mittel auf die Bezirke zu beraten sein. Hierfür bietet die vom Berliner Senat im Januar 2018 ins Leben gerufene Strategiekonferenz die entsprechende Plattform. In den dort implementierten Arbeitsgruppen wird auch das Thema Prävention / bezirkliche Strukturen / Fachstellenkonzept weiterentwickelt. Es sollen dort Kernaufgaben und Mindeststandards festgelegt werden. Im Rahmen der bisherigen Arbeitsgruppensitzungen wurde bereits konstatiert, dass die Notwendigkeit einer Bestanderhebung von Aufgabenverteilung und Personaleinsatz in den Bezirken besteht, wenn man sich gemeinsam auf einheitliche Konzepte verständigen will.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Bezirke zu jedem Zeitpunkt frei sind, organisatorische Entscheidungen zu treffen und zum Beispiel auch Fragen der Aufgabenverteilung zwischen Jobcenter und Fachstelle zu verhandeln, so wie es in der Praxis auch bereits geschieht. Sofern sich die Akteure im Rahmen der Strategiekonferenz auf ein berlineinheitliches Fachstellenkonzept im Sinne der Festlegung von Kernaufgaben und Mindeststandards einigen können, ist von dort ein entsprechendes Votum für eine Aufnahme als Maßnahme der zukünftigen Berliner Leitlinien der Wohnungslosenhilfe zu erwarten. Auch in der Folge ggf. vom Senat beschlossene Leitlinien haben empfehlenden Charakter.

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