Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Gesundheit Nachhaltigkeit - lokale Agenda 21 Netzpolitik & Digitalisierung 

Genehmigungen zum Aufbau von 5G-Mobilfunk in Berlin

Vor kurzem sind die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G versteigert worden. Daran wird in den letzten Monaten immer wieder Kritik im Zusammenhang mit potentiellen Gefahren für die Gesundheit laut. Ich habe dazu den Senat befragt. Aus der Antwort (Drucksache 18/19080) geht hervor, wo es Entwarnung gibt und wo der Forschungsbedarf liegt:

  • Die für den 5G-Mobilfunkausbau genutzten Frequenzen (2 GHz bzw. 3,4- 3,7 GHz) liegen im gleichen Bereich, wie die bereits für 2G, 3G bzw. LTE genutzten Frequenzen. Diese sind gut erforscht, teilweise Jahrzehnte in Verwendung und die Erkenntnisse sind übertragbar. Bedenken bestehen nicht bei den Sendeanlagen sondern bei der langfristigen und intensiven Nutzung der Endgeräte.
  • Der vom BfS angezeigte Forschungsbedarf besteht für den ggf. zukünftig für 5G genutzten Frequenzbereich von 26 GHz. Bisherige Studien legen keine gesundheitlichen Auswirkungen nahe. Das BfS initiiert Forschungen, um die Wirkung hier besser zu verstehen. Der Frequenzbereich wird ggf. in einer zweiten Stufe des 5G-Mobilfunkausbaus genutzt.

1. Welche Genehmigungen für den Aufbau von 5G-Mobilfunk(masten) in Berlin wurden bereits erteilt (bitte dabei angeben ob von Bezirken oder Senatsverwaltungen erteilt)?

Die Mobilfunkbasisstationen in Berlin sind üblicherweise Dachstandorte mit einer (Mast-)höhe unter 10 m. Damit sind diese baurechtlich genehmigungsfrei. Dies ist explizit in den „Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht (EHB) – EHB bis 12/2016 -“ erläutert. Dies gilt auch für die 5G-Mobilfunkbasisstationen. Der funktechnische Betrieb einer Basisstation setzt die Erteilung einer Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur voraus, welche die Einhaltung der Grenzwerte (elektrische und magnetische Feldstärke sowie Leistungsdichte) der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) im Rahmen der Erteilung der Standortgenehmigung prüft. Alle Mobilfunkstandorte, für welche eine Standortbescheinigung erteilt wurde, sind in der öffentlich zugänglichen Standortdatenbank der Bundesnetzagentur einsehbar (https://emf3.bundesnetzagentur.de/karte). Aus den vorgehenden Ausführungen geht hervor, dass die Berliner Verwaltung keine Genehmigungen für 5G-Mobilfunkstandorte erteilt.

2. Wie viele Anträge liegen aktuell zur Entscheidung vor (bitte dabei angeben ob bei Bezirken und Senatsverwaltungen)?

Da die Berliner Verwaltung keine Genehmigung für die Errichtung bzw. den Betrieb eines Mobilfunkstandortes erteilt (siehe Antwort zu 1.) liegen derzeit auch keine Anträge zur Entscheidung vor.

3. Welche Regularien bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen wurden bei den jeweiligen Entscheidungen berücksichtigt?

Die Inbetriebnahme eines Mobilfunkstandortes mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr setzt die Erteilung einer Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) voraus. Die BNetzA erteilt Standortbescheinigung im Rahmen des Standortverfahrens auf Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Dabei wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV geprüft. Die Grenzwerte folgen den Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission der EU.

4. Welche Rolle spielte der aktuell offene Forschungsstand zu gesundheitlichen Auswirkungen bei den bereits genehmigten 5G-Testgebieten in Berlin?

Die für den 5G-Mobilfunkausbau genutzten Frequenzen (2 GHz bzw. 3,4- 3,7 GHz) liegen im gleichen Bereich, wie die bereits für 2G, 3G bzw. LTE genutzten Frequenzen. Diese sind gut erforscht, teilweise Jahrzehnte in Verwendung und die Erkenntnisse sind übertragbar. Bedenken bestehen nicht bei den Sendeanlagen sondern bei der langfristigen und intensiven Nutzung der Endgeräte. In dem Zusammenhang sei auf das Interview in der Berliner Morgenpost mit Frau Paulini, der Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), am 24.04.2019 verwiesen. Der vom BfS angezeigte Forschungsbedarf besteht für den ggf. zukünftig für 5G genutzten Frequenzbereich von 26 GHz. Bisherige Studien legen keine gesundheitlichen Auswirkungen nahe. Das BfS initiiert Forschungen, um die Wirkung hier besser zu verstehen. Der Frequenzbereich wird ggf. in einer zweiten Stufe des 5GMobilfunkausbaus genutzt.

5a. Werden in den Testgebieten die möglichen gesundheitlichen Folgen mit untersucht?

Es gibt zusätzlich zu den Aktivitäten des BfS keine eigenen Untersuchungen. Es besteht ein Austausch mit anderen Bundesländern, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie weiteren Akteuren zu diesen Themen.

5b. Wie bewertet der Senat diesbezüglich den 5G-Aufbaustopp andere Städte und Länder wie bspw. Brüssel und die Schweiz?

Schweiz:
Der 5G-Mobilfunkausbau ist in der Schweiz am weitesten in Europa. Swisscom gibt an bereits 48 Städte mit 5G versorgt zu haben und will bis Ende 2019 die gesamte Schweiz versorgen. Die Schweizer Kantone Genf und Jura haben ein Moratorium für den 5G-Ausbau erlassen. Der Bund hat allerdings klar gestellt, dass Entscheidungen
zum Strahlenschutz eine Bundesangelegenheit der Schweiz ist und die Kantone ihre Kompetenz überschreiten. Der Bund hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Chancen und Risiken von 5G für die Schweiz bewerten soll. Der umfassende Bericht soll bis Ende Juni 2019 vorliegen.

Region Brüssel:
Die Region Brüssel diskutiert gegenwärtig die Anhebung ihrer niedrigen Grenzwerte (elektrische Feldstärke), ohne diese, entsprechend einer Studie, ein 5G-Mobilfunkausbau nicht möglich ist.

Generell:
Der Senat hält unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Erkenntnisstand (siehe auch Antwort zu 4.) unter Einhaltung der 26. BImSchV ein ev. Ausbaustopp für nicht erforderlich. Abgesehen davon gelten in dem Zusammenhang die Regelungen des Bundes. Der Senat hält eine enge Begleitung des Themas für notwendig und sinnvoll.

6. Welche Rolle spielt der offenbar noch unklare Forschungsstand für zukünftige Genehmigungen, insbesondere hinsichtlich der bisher nicht für den Mobilfunk verwendeten Frequenzbereiche und wie werden BerlinerInnen bestmöglich vor gesundheitlichen Risiken geschützt?

Der vom BfS geäußerte Bedarf für weitere Untersuchung bezieht sich auf den Frequenzbereich von 26 GHz (siehe auch Antwort zu 4.). Dieser wird ggf. erst in einer zweiten Ausbaustufe verwendet und kommt derzeit nicht zum Einsatz. Die Einhaltung der gegenwärtig geltenden Grenzwerte dient dem Schutz der Berliner Bevölkerung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen