Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Kfz-Online-Zulassung ab 1.10. über das Berliner Dienstleistungsportal möglich

Die erweiterte Kfz-Online-Zulassung wird zum 1. Oktober 2019 über das Berliner Dienstleistungsportal möglich sein. Dies hat der Senat auf meine Anfrage (Druchsache 18/18532) bestätigt. Damit kommt der Ausbau der Dienstleistungen der Berliner Verwaltung, die jede Berliner*in mit ihrem Service-Konto online über das Internet erledigen kann, endlich voran. Auch wenn das Ziel, künftig alle Verwaltungsabläufe bequem von zu Hause erledigen zu können, noch Zukunftsmusik ist, zeigt dieser Baustein dass die Berliner Verwaltung viele Weichen ins digital Zeitalter gestellt hat. Weitere digitale Dienstleistungen als Teil des E-Gouvernement, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, sind auch in Berlin auf dem Weg.

Hintergrund: Mit der neuen Verordnung wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt.

Seit dem 01. Januar 2015 können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Seit dem 01. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden.

1. Wie bewertet der Senat die Zustimmung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 zur Kfz-Online-Zulassung?

Der Senat begrüßt die Zustimmung des Bundesrates vom 15. Februar 2019 zur Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz, die die erweiterte Kfz-Online-Zulassung ermöglicht. Dadurch wird die Voraussetzung für die weitere Digitalisierung der KfzZulassungsbehörde geschaffen.

2. Ab wann kann eine Kfz-Online-Zulassung in Berlin umgesetzt werden?

Die von mehreren Bundesministerien unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) ursprünglich für 2018 geplante Verordnung zur Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz wurde am 09.01.2019 vom Bundeskabinett und am 15.02.2019 vom Bundesrat gebilligt und am Freitag, den 29. März 2019, im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 10, S. 382 veröffentlicht. Die Verordnung sieht vor, dass ihre Regelungen am ersten Tag des siebenten auf die Veröffentlichung folgenden Monats, damit am 01. Oktober 2019) in Kraft treten. Die Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz und die Inbetriebnahme auf dem Berliner Kfz-Portal erfolgt somit zum 01.10.2019.

3. Wird die Umsetzung der Kfz-Online-Zulassung über das Servicekonto Berlin erfolgen?

Die Umsetzung der Stufe 3 i-Kfz in Berlin erfolgt über das Service-Portal des Landes Berlin.

4. Welche Umsetzungsschritte sind bis zum Inkrafttreten am 01. Oktober 2019 geplant (bitte ebenfalls darstellen, welche Behörden (Senatsverwaltung / Bezirksamt /etc.) dabei eingebunden werden müssen)?

Die Vorbereitung der Umsetzung der 3. Stufe i-Kfz hat bereits mit der Vorlage des Fachkonzepts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) “Internetbasierte Zulassung zur Stufe 3” im Oktober 2017 und folgend mit dem Verordnungsentwurf vom August 2018 begonnen. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt hat die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde mit
– dem IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin
– BerlinOnline mit Berlin.de
– der zentralen IKT-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
– der Dienst- und Fachaufsicht und der
– ekom21 als Fachverfahrens- und Portalhersteller

gemeinsam mit der Planung, Vorbereitung und Umsetzung begonnen. Bis zum 01.10.2019 gibt es folgende Meilensteine:

– 01.07.2019 | Lieferung der ersten i-Kfz 3 Portalversion durch den Verfahrenshersteller (iterative Entwicklung und Auslieferung im Monatsrhythmus)
– 31.07.2019 | Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen (zu hinterlegende Vordrucke, Infoschreiben, Druckvorlagen usw.)
– Ende 09/2019 | Installation der abgenommen Portalversion im Produktivsystem
– 01.10.2019 | Inbetriebnahme i-Kfz 3. Stufe auf dem Berliner Kfz-Portal

Die Schulungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zulassungsbehörde beginnen im August 2019. Darüber hinaus werden die Beschäftigten über das Beschäftigtenportal des LABO auf dem aktuellen Stand gehalten. Eine Mitteilung an die Bürgerämter und an das Service Center des ITDZ (nur informatorisch), sowie die aktuelle Information der Kundinnen und Kunden auf der Homepage
der Zulassungsbehörde und der Dienstleistungsdatenbank soll im September 2019 erfolgen. Eine direkte Einbindung der Bezirksämter darüber hinaus ist nicht erforderlich.

Ein Gedanke zu „Kfz-Online-Zulassung ab 1.10. über das Berliner Dienstleistungsportal möglich

  • Das man nun auch online auf die Zulassungsstelle zugreifen kann finde ich klasse. Ich melde häufiger Fahrzeuge an und ab und die Termine in Berlin sind zeitnah nur schwer zu vereinbaren. Vielen Dank für Ihren Beitrag zum Dienstleistungsportal zur KFZ-Zulassung in Berlin!

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