Stefan Ziller

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Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen

Bis 2033 müssen sämtliche Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Ab 2028 kommen die nach 2013 ausgestellten Führerscheine hinzu, da künftig ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig sein soll. Allein in Deutschland betrifft das rund 40 Millionen Dokumente – eine Mammutaufgabe, die auf die kommunalen Führerscheinstellen in den nächsten Jahren zukommt (Quelle: Vitako Politikbrief 2018-03).

Ich habe den Senat gefragt, wie diese Mammutaufgabe in Berlin geschafft werden soll (Drucksache 18/18962). Der Senat erklärt in seiner Antwort dass der sog. Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen bereits 2021 beginnen wird. Doch der genaue Ablauf ist noch Inhalt von internen Abstimmungen. Zum Vorschlag den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scan´s einfach zu machen, ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Ich werde mir das Thema auf Wiedervorlage legen.

1. Welche Möglichkeiten sieht der Senat den bisherigen Prozess des Führerscheinumtausches bzw. der Ersatzausstellung zu digitalisieren?

Anträge auf Führerscheinumtausch werden in der Regel in den bezirklichen Bürgerämtern entgegengenommen und in analoger Form (Papierantrag mit Lichtbild und Unterschriftsaufkleber) an die Fahrerlaubnisbehörde zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Dort werden die Daten erfasst und die weitere Bearbeitung erfolgt digital. Ein wesentlicher Fortschritt wird in der Vermeidung des noch bestehenden Medienbruchs gesehen, d.h. die Übermittlung der Antragsdaten und der dazugehörigen Bilddateien vom Bürgeramt zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde auf digitalem Weg ist anzustreben.

2. Welche Planungen gibt es für eine strategischen Effizienzsteigerungen für den bis 2033 notwendigen und ab 2028 startenden Führerscheinumtausch?

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass der sog. Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheinen nicht erst 2028, sondern bereits 2021 beginnen wird und bis 19.01.2033 abgeschlossen sein muss. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angesichts des hohen Umtauschpotentials ab 2021 geschätzt an die 100.000 zusätzliche Führerscheinanträge pro Jahr zu bewältigen haben. Die vollständige Digitalisierung von Antragsübermittlung und Antragsbearbeitung wird dafür unabdingbar sein. Für die im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch zunehmenden Anfragen zwischen den Fahrerlaubnisbehörden zum Fahrerlaubnisstatus von Antragstellenden (sog. Karteikartenabschriften) wird zurzeit gemeinsam mit dem Bereich digitales Antragsmanagement der zentralen IKT-Steuerung bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein Prototyp entwickelt.

3. Welche Vorteile hat ein digitales Verfahren, im Hinblick auf ökologische und zeitliche Effizienzsteigerung?

Die Vorteile eines “papierlosen”, rein digitalen Verfahrens aus ökologischer Sicht liegen auf der Hand. Hinzuzurechnen wären noch ökologische Effekte aus der nicht notwendigen Anfahrt zur Behörde. Bei rein digitaler Bearbeitung wird das zeitliche Effizienzsteigerungspotential auf etwa 20% geschätzt.

4. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister e.V. (VITAKO) Bürger*innen den Führerscheinumtausch durch QR-Code Scan´s einfach zu machen?

5. Welche Rolle kann dabei die Einführung sogenannter Experimentierklauseln in den entsprechenden Gesetzestexten spielen?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Meinungsbildungsprozess in dieser Angelegenheit ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bewertung abgegeben werden kann.

Ein Gedanke zu „Neuer Führerschein: unkomplizierten Umtausch ermöglichen

  • T. Riester

    Der einzige Knackpunkt im Umtauschszenario ist der Austausch “Neu gegen Alt”. Auch wenn das Gesetz den vorherigen FS mit Ausgabe eines weiteren FS per se für ungültig erklärt, muss die Fahrerlaubnisbehörde den vorherigen FS einziehen. Doppelt gemoppelt oder eben typisch deutsche Gründlichkeit.

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