Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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OpenData und Umgang mit Verwaltungsvorschriften in der Berliner Verwaltung

Im Rahmen der Debatte zur Modernisierung der Berliner Verwaltung habe ich mich zuletzt mit dem Thema Verwaltungsvorschriften beschäftigt.

Welche dieser Verwaltungsvorschriften sind in den vergangenen 5 Jahren entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG ausgelaufen? Welche Verwaltungsvorschriften werden im Land Berlin trotz einer Befristung durch § 6 Abs. 5 S. 3 AZG weiterhin angewendet? Welche Verwaltungsvorschriften werden entweder durch (1) Befristung nach § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 AZG oder (2) durch Befristung des § 6 Abs. 5 S. 3 AZG in den kommenden 10 Jahren auslaufen? Und auch: Wo gibt es eine Übersicht über alle Verwaltungsvorschriften.

Die Antwort des Senats auf meine Anfrage macht Hoffnung (Drs. 18/18529): “Die Verwaltungsvorschriften sollen der Öffentlichkeit künftig standardmäßig im Rahmen der vorstehend beschriebenen zentralen Verwaltungsvorschriften-Datenbank angeboten werden. Automatisierte Schnittstellen zum Open Data Portal sollen gemäß Ziffer 6.4 der IKT-Architektur (https://www.berlin.de/sen/inneres/moderneverwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/) vorgesehen werden. Die Metadaten der unter 1. dargestellten Verwaltungsvorschriften-Datenbank werden auch Angaben wie z. B. Befristungen umfassen. Diese Daten können voraussichtlich auch bei daten.berlin.de bereitgestellt werden. Eine abschließende technische Prüfung steht aus.”

1. An welcher Stelle kann sich die interessierte Öffentlichkeit über die erlassenen Verwaltungsvorschriften im Land Berlin einen Überblick verschaffen?

Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltungen können gegenwärtig über die jeweils zuständige Internet-Seite der Fachverwaltung aufgerufen werden. Ein zentrales Datenbankangebot für die Verwaltungsvorschriften der Senatsverwaltungen befindet sich derzeit unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Vorbereitung. Die Verfahrenslösung lehnt sich an das bereits bestehende Angebot der Rundschreiben-Datenbank der Berliner Verwaltung an und wird mit zusätzlichen Metadaten ausgestattet. Es ist beabsichtigt, dass die Datenbank noch im Laufe des Jahres 2019 den Betrieb aufnimmt. Ziel ist es, neben einer damit verbundenen spezifischen Suchfunktion, ein strukturiertes, einheitliches und barrierefreies Informationsangebot für die Öffentlichkeit und die Verwaltung zu schaffen.

2. Welche Ideen und Planungen gibt es, die dezentrale Darstellung der erlassenen Verwaltungsvorschriften mittels „moderner Methoden“ im Sinne von OpenData bspw. auf daten.berlin.de zu realisieren?

Die Verwaltungsvorschriften sollen der Öffentlichkeit künftig standardmäßig im Rahmen der vorstehend beschriebenen zentralen Verwaltungsvorschriften-Datenbank angeboten werden. Automatisierte Schnittstellen zum Open Data Portal sollen gemäß Ziffer 6.4 der IKT-Architektur (https://www.berlin.de/sen/inneres/moderneverwaltung/digitalisierung/ikt-infrastruktur/) vorgesehen werden.

3. Ist geplant, mit der Darstellung auf daten.berlin.de auch Informationen zur Befristung sowie zur Entscheidung eines Auslaufens oder Weiterbestehens bereit zu stellen?

Die Metadaten der unter 1. dargestellten Verwaltungsvorschriften-Datenbank werden auch Angaben wie z. B. Befristungen umfassen. Diese Daten können voraussichtlich auch bei daten.berlin.de bereitgestellt werden. Eine abschließende technische Prüfung steht aus.

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