Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Veränderungen zu den Leistungen des Bildungs-und Teilhabegesetz (BuT)

Seit dem 01. August 2019 gibt es mehr finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Im neuen Starke-Familien-Gesetz sind Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Jugend und Familien an den Hauptausschuss (Rote Nummer 2151) geht hervor, welche Leistungen durch die Gesetzesänderung übernommen werden und welche Änderungen und Kosten sich damit für den kommenden Landeshaushalt 2020/2021 ergeben.

Bereits seit dem 01. August 2019 entfallen in Berlin die Kosten für das Mittagessen in der Grundschule von der 1. bis zur 6. Klasse für Schulkinder. Für Kinder in der Kita und Kindertagespflege sowie für die Sekundarstufe an Gesamt- oder Berufsschulen sind Finanzierungen über das BuT möglich. Hier entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen durch den Nachweis eines gültigen “berlinpass-BuT” bzw. die Kosten werden dem Caterer auf Antrag erstattet. Weiterhin werden Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge übernommen, wenn die Eltern eine Leistungsberechtigung und seitens der Schule den Ausflug bzw. die Fahrt nachweisen. Sobald ein berlinpass-BuT der Kita oder Schule vorliegt, ist sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen.

Erfreulich ist, dass sich durch die Erhöhung der BuT Mittel, die Inanspruchnahme dieser Leistungen von Familien voraussichtlich erhöhen wird. Es sei damit zu rechnen, so der Bericht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an den Hauptausschuss, dass somit bis ca. 2021 in etwa 25.000 Kinder mehr von einem kostenlosen Mittagessen und der Unterstützung von Ausflügen und Klassenfahrten profitieren. Für die Leistungen aus BuT können zudem nach wie vor bspw. Musik- oder Sportunterricht im Freizeitbereich in einem gemeinsamen Antrag auf BuT gestellt werden.

Kritisch sehen wir nach wie vor die Antragsverfahren für die Gewährung der Leistungen. Durch die unterschiedliche Leistungsgewährung und die verschiedenen Anträge bleibt die Kostenübernahme für die Eltern unübersichtlich. Auch ist der Verwaltungsaufwand durch die verschiedene Antragsstellung groß. Wichtig ist es uns, ein möglichst niedrigschwelliges Angebot zu machen, um Familien die Scham zu nehmen, ihre Rechtsansprüche in Anspruch nehmen zu können.

Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion hat sich daher gerade erst wieder für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen. Durch das Konzept für eine Kindergrundsicherung (PDF) wird die Familienförderung für einkommensarme Familien vereinfacht. Wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Eltern die Laufarbeit von einer zu nächsten Behörde abzunehmen und ihnen mehr Zeit für ihre Kinder zu lassen. Dabei entfällt das bisherige bürokratische Antragsverfahren. Die Kindergrundsicherung besteht aus einem Garantie-Betrag für jedes Kind. Zusätzlich erhalten Kinder, deren Eltern wenig oder kein eigenes Einkommen haben, einen GarantiePlus-Betrag; dieser passt sich variabel an die jeweiligen Bedürfnisse an und ist vom Einkommen der Eltern abhängig. Kein Kind soll von Gemeinschaftserlebnissen ausgeschlossen sein. Ziel ist es alle Kinder aus der verdeckten Armut zu holen.

Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen:

Im Zusammenhang mit dem Starke-Familien-Gesetz sind ab dem 01. August 2019 u.a. Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) vorgesehen. Auf diese Leistungen haben die Leistungsberechtigten einen Rechtsanspruch. Sie beruhen auf bundesrechtlichen Vorgaben (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 34 und 34a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 6b des Bundeskindergeldgesetzes).

Aus dem Ansatz unter Kapitel 1040, Titel 68181, sind die Ausgaben für die BuT-Leistung „Mittagsverpflegung in Kindertagesbetreuung“ zu bestreiten. Über BuT wird für leistungsberechtigte Kinder die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kita/Kindertagespflege gefördert. Hier ist von einer Ausgabensteigerung in 2020 ggü. dem Ansatz 2019 in Höhe von 5.137.000 € auszugehen. Ab 1. August 2019 entfällt der Eigenanteil für die Kosten beim gemeinschaftlichen Mittagessen, so dass die Kinder mit gültigem berlinpass-BuT kostenfrei daran teilnehmen können. Für leistungsberechtigte Kinder in der Kindertagesbetreuung wird somit der monatliche BuT-Zuschlag von bisher 3 € bei einem Eigenanteil von 20 € auf eine vollständige Kostenübernahme von 23 € monatlich umgestellt. Da der Betrag nahezu um das Achtfache ansteigt und eine monatliche Ersparnis von 23 € bedeutet, wird die Leistung für die Familien attraktiver und es ist von einer starken Steigerung der Inanspruchnahme auszugehen. Bislang haben viele berechtigte Familien angesichts des bisherigen niedrigen Betrages von 3 € auf eine Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichtet. Aus dem Titel wird ferner die monatliche Verwaltungskostenpauschale für Kita-Träger von 0,50 € pro BuT-Kind bestritten.

Der Ansatz 2020 berücksichtigt die Leistungsgewährung für rund 20.000 Kinder. Das entspricht einer prognostizierten Steigerung der Inanspruchnahme gegenüber 2018 um das 2,6 fache. Es ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch weitere Bekanntheit in 2021 noch steigen wird. Mit den in 2021 veranschlagten 6.900.000 € wird eine Steigerung um 25 % abgedeckt und die Leistung kann rd. 25.000 Kindern gewährt werden.

Die Verfahren wurden rechtzeitig zum 1. August 2019 umgestellt. Dies betrifft auch das Fachverfahren Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) und die entsprechenden Kostenmitteilungen. Die Kita-Träger und Jugendämter wurden informiert und ein Merkblatt für Eltern herausgegeben. Außerdem erhalten die berechtigten Familien über die Leistungsstellen Informationsschreiben und Merkblätter zu den geänderten Leistungen für BuT. Darüber hinaus wurden die Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe auf der Homepage aktualisiert.

Der Ansatz bei Kapitel 1040, Titel 68170, beinhaltet die BuT-Leistung „Ausflüge in Kindertagesbetreuung“. Diese Leistung ermöglicht den berechtigten Kindern die kostenlose Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Kindertagespflege. Hier ist eine Ausgabensteigerung in 2020 ggü. dem Ansatz 2019 in Höhe von 134.800 € vorgesehen. Mit der erwartenden Steigerung der Inanspruchnahme der BuT-Leistung „Mittagessen Kita“ (siehe Kapitel 1040/Titel 68181) wird analog eine Steigerung der BuT-Leistung „Ausflüge in Kita“ einhergehen.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass für beide Leistungen der identische Berechtigungsnachweis berlinpass-BuT die Leistungsgewährung auslöst. Sobald ein berlinpassBuT in der Kita vorgelegt wird, wird sowohl die Kostenfreiheit für den Verpflegungsanteil als auch für Ausflüge vorgesehen. Die prognostizierte Steigerung der Inanspruchnahme in 2020 um das 2,6 fache aufgrund der höheren Attraktivität der BuT-Leistung „Mittagessen“ ist daher analog auf die Leistung „Ausflüge“ anzuwenden. Für 2021 wurde von einer weiteren Steigerung um 17,7 % in Höhe von 39.000 € ggü. 2020 ausgegangen.

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