Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Gesundheit Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

4. Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe

Am 30. September 2020 fand in einem Onlineformat die 4. Strategiekonferenz zur Wohnungslosenhilfe statt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat Anfang 2018 einen partizipativen Strategieprozess gestartet, um gemeinsam mit den Akteur*innen der Wohnungslosenhilfe eine bedarfsgerechte, gesamtstädtische Strategie der Wohnungslosenhilfe zu entwickeln. Daraus sind die neuen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik entstanden, die der Senat am 3. September 2019 beschlossen hat. Die schrittweise Umsetzung der Leitlinien wird durch jährliche Strategiekonferenzen begleitet.

Die 4. Strategiekonferenz setzt zwei Schwerpunkte: erstens die Umsetzung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik und zweitens die Herausforderungen und Lehren aus der Corona-Pandemie für die Wohnungslosenhilfe. Die Konferenz ist online abrufbar.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.


Im August veröffentlichte die bündnisgrüne Fraktion ein Positionspapier zum Umgang mit Wohnungslosigkeit: Darin wird vorgeschlagen die Zersplitterung der Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirken, zwischen der Unterbringung von geflüchteten Menschen und der Unterbringung von allen anderen Wohnungs- und Obdachlosen zu überwinden, indem das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu einem neuen Landesamt für Unterbringung mit ganzheitlichen Ansatz in der Unterbringung, der die Menschen und ihre spezifischen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt, weiterentwickelt wird. Auch die Kältehilfe sowie die heutige Koordinierungsstelle Kältehilfe soll dann in die Verantwortung des Landesamtes übergehen.

Kältehilfe und ganzjährige Hilfsangebote in Landesverantwortung

Die Gelder für die Kältehilfe werden derzeit über die Bezirke ausgereicht und durch zentrale Angebote der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales ergänzt. Das hat sich überholt. Perspektivisch soll auch die Kältehilfe sowie die heutige Koordinierungsstelle Kältehilfe in die Verantwortung des Landesamtes übergehen.

Ein Landesamt Unterbringung – Zusammenbringen, was zusammen gehört

Covid-19 hat Probleme der aktuellen Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Gemeinschaftsunter-künften offengelegt und den Handlungsbedarf dringlicher gemacht. Die Einhaltung von Hygiene- undAbstandsregeln erfordert Qualitätsstandards – in vertraglich nicht gebundenen ASOG-Unterkünften fürObdachlose ist das kaum durchzusetzen. Aber auch in den vertragsgebundenen Gemeinschaftsunterkünftenfür Geflüchtete ist es unter beengten Bedingungen vielerorts kaum möglich, Abstandsregeln einzuhalten.Zuhausebleiben ist schwer, wenn man kein eigenes Zuhause hat.

Bündnis 90/Die Grünen sehen Änderungsbedarf in verschiedenen Bereichen. Zentral ist für uns jedoch dieWeiterentwicklung der Behörde, die in den vergangenen Jahren die Expertise für Unterbringung, Leistungs-erbringung, soziale Betreuung und Integration aus einer Hand aufgebaut hat: das Landesamt für Flücht-lingsangelegenheiten (LAF). Die GstU gehört ins LAF, denn das LAF hat einen ganzheitlichen Ansatz in derUnterbringung entwickelt, der die Menschen und ihre spezifischen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Wirwollen aus dem LAF deshalb eine Landesbehörde Unterbringung machen – für alle wohnungs- und obdachlosen Menschen.

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