Stefan Ziller

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Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2019

Vor einigen Tagen hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgelegt. Auf 252 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und besondere Fälle vorgestellt. Der Bericht ist auf der Homepage im Volltext abrufbar, die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier.

Themen sind dabei in der allgemeinen Entwicklung weiterhin die Umsetzung der DSGVO in Berlin, der Anwuchs der darauf aufbauenden Beschwerden und ein starker Anstieg von Meldungen von Datenpannen. Hier zeigt sich auch die Wichtigkeit der Stärkung der Datenschutzbeauftragten mit einer Erhöhung von Stellen und Mitteln im Doppelhaushalt 20/21. Das stark gestiegene Fallaufkommen zeigt, wie groß der Bedarf an einer adäquat aufgestellten Datenschutzbehörde ist.

In der Fallbetrachtung gibt es inzwischen “Dauerbrenner”, die uns in der Berliner Datenschutzpolitik schon seit einigen Jahren begleiten. Dazu zählt der problematische Umgang der Polizei mit dem internen Missbrauch von Datenbanken aus politischer oder privater Motivation genauso, wie die mühsame Aufarbeitung der Datenschutzprobleme in der Charité. Hinzu kommen die Fälle, in denen mit großer mediale Beachtung aus IT-Sicherheitsvorfällen auch Datenschutzvorfälle waren. Der Trojanerbefall des Berliner Kammergerichts steht dafür exemplarisch. Daneben sind aber auch in aller Gründlichkeit viele Fälle aufgeführt, die keine breitere Diskussion erfahren haben, aber starke Relevanz für ihr jeweiliges Themengebiet haben. Insgesamt eröffnet sich in dem Bericht eine Masse an unterschiedlichen Fällen, die ebenso bunt und vielfältig sind wie Berlin. Es zeigt insbesondere, dass Datenschutz weiterhin an vielen Stellen einer genauen Einzelfallbetrachtung bedarf, um Kontext, Bedeutung und Erkenntnis sachgerecht zu erfassen. An vielen Stellen macht die Datenschutzbeauftragte auch transparent, wie ihre Beratung und Beteiligung für eine kontinuierliche Entwicklung für mehr Datenschutz sorgt, z.B. bei der BVG-App “Jelbi”, die wir auch schon im KTDAT-Ausschuss besprochen hatten.

Ein interessanten Einblick gibt auch der kurze Teil zu verhängten Bußgeldern. Während N26 und Takeaway die angeordneten Sanktionen akzeptiert haben, ist das Großverfahren gegen die Deutsche Wohnen AG (die sich dazu auch politisch nicht rechtfertigen wollte) sowie gegen die rechtsextreme NPD (die in ihrem Rassismus personenbezogene Daten von Unterstützer*innen von Asylsuchenden veröffentlicht haben) noch vor Gericht anhängig. Hier wird sich zeigen, wie auch die gerichtliche Klärung der Berliner Fälle den Rechtsrahmen der DSGVO fortentwickelt und konkretisiert. Gleichzeitig arbeiten die Rot-Rot-Grüne Koalition daran, den Datenschutz im Landesrecht noch stärker zu verankern. Ein wichtiger nächster Schritt ist ein umfangreiches Artikelgesetz zur Anpassung des Rechtsrahmens von über 80 Einzelgesetzen an die DSGVO (Drucksache 18/2598).

Zusammenfassend sei darauf hingewiesen, dass der Jahresbericht die zentrale Publikation im Datenschutz des Landes Berlin ist. Absolute Leseempfehlung für jeden, der in dem Thema unterwegs ist – und auch darüber hinaus! Ich bin gespannt auf die Anmerkungen des Senats und hoffe darauf, dass wir bald die Ausschusstätigkeit im Abgeordnetenhaus wieder aufnehmen können, um den Bericht zeitnah dort vertiefend zu besprechen.

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