Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Berliner Erfahrungen mit dem Planungssicherstellungsgesetz

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie“ angenommen. Mit diesem befristeten „Planungssicherstellungsgesetz“ soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich habe den Senat nach den Berliner Erfahrungen mit dem Gesetz befragt (Drucksache 18/25459).

Aus der Antwort geht hervor, dass es bisher kaum Anwendungfälle in Berlin gibt. Für viele Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen wurden, bestand bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt. Nur in einem Planfeststellungsverfahren wurde in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet (konkret für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“). Auch in Planung ist bisher nur die Anwendung in wenigen Fällen.

Frage 1: Welche Konsequenzen für Berlin ergeben sich aus dem im Frühjahr beschlossenen Planungssicherstellungsgesetz des Bundesgesetzgebers?

Es ergeben sich keine landesspezifischen Konsequenzen. Für die in den § 2 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes adressierten Verfahren, für welche Vereinfachungen geschaffen werden, bestand in einer großen Zahl von Fällen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit, diese digital abzuwickeln. Insofern ist auch die Zahl der Anwendungsfälle sehr begrenzt.

Frage 2: Welche Anwendungsfälle der neuen Möglichkeiten die Öffentlichkeitsbeteiligung zu digitalisieren gibt es in Berlin und wie bewertet der Senat die ersten Erfahrungen? (Bitte angeben, welche Behörde jeweils die Verantwortung für die jeweilige Planung hat)

Es liegen keine Anwendungsfälle vor.

Frage 3: In welchen Anwendungsfällen wurde die Möglichkeit zum Verzicht auf den Erörterungstermin aufgrund des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus angewandt? (Bitte angeben, welche Behörde jeweils die Verantwortung für die jeweilige Planung hat)

Im Planfeststellungsverfahren für die „Straßenbahnstrecke Verkehrslösung Schöneweide von Schnellerstraße bis Sterndamm/Südostallee“ im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin wurde von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes auf den Erörterungstermin verzichtet. Darüber hinaus sind dem Senat keine Anwendungsfälle bekannt.

Frage 4: In welcher Form werden die Online-Konsultationen dokumentiert und in welcher Form werden die Ergebnisse den Teilnehmenden sowie der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

Auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24502 wird verwiesen. Grundsätzlich werden die Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, die während einer Onlinebeteiligung, die im Regelfall parallel zu einer formellen Bürgerbeteiligungsphase läuft, eingesammelt werden, in den Planungsprozess aufgenommen und damit Teil der späteren Abwägung. Die Information über die Ergebnisse, Art und Umfang der Rückmeldungen und Umgang mit den Einwendungen erfolgt nach Abschluss des Verfahrens auf den dafür eingerichteten Projektwebseiten.

Frage 5: Welche Anwendungsfälle wird es absehbar in den kommenden 6 Monaten geben?

Folgende Anwendungsfälle in den kommenden sechs Monaten sind nach gegenwärtigem Stand absehbar:

  • zu § 1 Nr. 2 Planungssicherstellungsgesetz: immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für ein Notstromaggregat im Bezirk Spandau,
  • zu § 1 Nr. 18 Planungssicherstellungsgesetz:
    • Planfeststellungsverfahren für die Dammsanierung der U6 zwischen den Bahnhöfen Borsigwerke und Kurt-Schumacher-Platz im Bezirk Reinickendorf;
    • Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der Boxhagener Straße bis zur Karlshorster Straße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg.

Frage 6: Existieren für Berlin einheitliche Leitfäden für die Anwendung von Vor-Ort-Termine in diesem Zusammenhang?

Nein, es existieren diesbezüglich keine einheitlichen Leitfäden. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes finden Anwendung.

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