Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2020

Gestern fand der erste Ausschuss KTDat nach der Corona-Pause und der letzer vor der politischen Sommerpause statt. Daher heute wieder eine Ausgabe von Bits & Berlin. Corona beschäftigt uns weiter,  aber das parlamentarische Leben findet mit den nötigen Einschränkungen wieder statt. Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass der Ausschuss erstmals in dieser Legislaturperiode gestreamt wird – schade, dass es für diese Entwicklung erst eine globale Pandemie braucht. In dieser Ausgabe haben wir spannende Themen auf der Tagesordnung – aus dem Ausschuss und darüber hinaus – als Ergänzung empfehle ich noch einmal in die letzte Ausgabe zur virtuellen Ausschusssitzung zu schauen, in der ich viele Themen schon angesprochen hatte. Eine interessante Lektüre wünsche ich – und bleiben Sie, bleibt ihr gesund!

Veranstaltung: 4 Jahre E-Government-Gesetz Berlin

Ein kurzer Veranstaltungshinweis vorab: am Freitag reden wir in der Veranstaltungsreihe “Verwaltung, aber modern!” mit Silke Gebel, Jörn Pohl (Büroleiter von Konstantin von Notz, MdB) und Thomas Birk über den Vierten Geburtstag des Berliner E-Government-Gesetzes. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Webinar finden sie hier.

Nutzung von Nextcloud Talk in der Berliner Verwaltung

750 Videokonferenzräume stellt das ITDZ temporär über den selbstgehosteten Clouddienst “Nextcloud” der Berliner Verwaltung zur Verfügung, das berichtet der Tagesspiegel. Für das “Schlüsselpersonal in der Bewältigung der Corona-Krise” soll es datenschutzkonforme und verschlüsselte Videokonferenzen ermöglichen. Ich wollte mehr wissen und habe in der Ausschusssitzung nachgehakt.

Der Senat führte an, dass die bewusste Auswahl von Nextcloud aus den hohen Ansprüchen an Datenschutz und Datensicherheit erfolgte und durch einen Berliner Anbieter aus einem BSI-zertifizierten Rechenzentrum zur Verfügung gestellt wird. Auch die Datenschutzbeauftragte wurde eingebunden und steht der Auswahl positiv gegenüber, solange sie temporär bleibt und vertiefende Erörterungen bei dauerhafter Etablierung geführt werden. Positiv ist die schnelle Reaktion und Umsetzung des ITDZ, welches neben Hard- und Software-Lösungen auch Service-Leistungen rund um das neue Tool anbietet. Technische Startschwierigkeiten wurden und werden abgearbeitet.

Auf die Frage, ob ein solcher Basisdienst “Videokonferenz” in Zukunft in allen Teilen der Verwaltung und Landesbehörden, wie bspw. auch in unseren Schulen, genutzt werden kann, hielt sich der Senat noch zurück (“Ein Schritt nach dem anderen”). Meiner Meinung nach muss dieser zweite Schritt gegangen werden, um bspw. die Lehrer*innen in dieser herausfordernden Situation schnell zu entlasten und einen sicheren Rahmen für unseren Schulunterricht zu schaffen. Insgesamt ist die Auswahl von Nextcloud aber zu begrüßen. Eine datenschutzkonforme Lösung, aus Berlin und mit starker Community und dazu noch Open Source – so würde ich mir mehr Digitalisierungsprojekte wünschen!

IT-Sicherheit und Schulcloud

Die Schulcloud des Hasso-Plattner-Institut wurde gehackt,  so berichtet es heise online. Im Ausschuss wurde gefragt, welche Konsequenzen das für die digitalen Lernangebote des Landes Berlin hat. Der Senat teilte mit, dass einige Schulen in Berlin diese “Schulcloud” testen würden, aber nicht von dem Angriff betroffen waren. Der Vorfall wird aber zum Anlass genommen, um alle Schulen und Nutzer*innen hinsichtlich der IT-Sicherheit zu sensibilisieren.

Konsequenzen aus dem Scheitern des E-Akte-Vergabeverfahrens

Hauptbesprechungspunkt der KTDat-Sitzung war das Scheitern des mit 200 Mio. € Auftragswert bezifferten Vergabeverfahrens der E-Akte. Die E-Akte ist ein Grundpfeiler der Digitalisierung der Berliner Verwaltung – entsprechend deutlich reagierten fraktionsübergreifend meine Kollegen.

Dem Ausschuss lag als Diskussionsgrundlage die Entscheidung der Vergabekammer im Volltext vor. Problematisch waren hier aber nicht nur die komplexe Thematik einer landeseinheitlichen E-Akte, auch handwerkliche Fehler haben den Prozess gestört. Nach Ansicht der Vergabekammer war das Vergabeverfahren nur unzureichend dokumentiert – und hat damit das Risiko für ein Scheitern deutlich erhöht.

IKT-Staatssekretärin Sabine Smentek zeigte sich im Ausschuss deutlich betroffen, mit Verweis auf die zentrale Stellung der E-Akte in der Umsetzung eines zukunftsorientierten E-Government. Sie betonte, dass die Verwaltung weiterhin motiviert an den organisatorischen Voraussetzungen arbeitet (“E-Akte-Readiness”) und konnte darauf verweisen, dass das Vergabeverfahren nur in Teilen wiederholt werden muss. Im Juni 2020 soll der Prozess erneut gestartet werden: die Anbieter der engeren Auswahl werden erneut zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein erneuter Vergabeentscheid wird zum Ende diesen Jahres erwartet.

Ich erwarte, dass die Probleme aufgearbeitet und die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um ein wiederholtes Scheitern auszuschließen. Dazu sind wir uns einig, dass wir als Fachpolitiker hier noch genauer hinschauen werden und von der zuständig Senatsverwaltung regelmäßige und eng getaktete Fortschrittbsberichte erwarten. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause, werden wir die bis dahin von der Senatsverwaltung vorzulegenden Berichte im Details besprechen.

Datenschutzbericht 2018

Zum Berliner Datenschutzbericht 2018 habe ich schon im April 2019 im Newsletter berichtet, endlich behandeln wir zentrale Themen zusammen mit der Stellungnahme des Senats im Ausschuss. Dabei ging es schwerpunktmäßig um das fortwährende Thema der Charité. Lob gab es von der Datenschutzbeauftragten für die neuen Führung der Charité, die das Thema stark in den Fokus genommen hat. Mängel gibt es weiterhin, gerade bei der Forschung, und objektiv seien noch keine Probleme gelöst – aber die vorsichtige Botschaft der Datenschutzbeauftragten ist: Licht am Ende des Tunnels ist sichtbar. Staatssekretär Krach bestätigt den starken Nachholbedarf, und formuliert den Anspruch, dass die Charité zukünftig hier Vorreiter der Universitätskliniken in Deutschland sein soll.

Ich möchte an dieser Stelle einen generellen Vorschlag der Berliner Datenschutzbeauftragten zum § 28 BlnDSG aufnehmen und denke, dass es ein gutes Instrument wäre, wenn die Aufsichtsbehörde auch gegen Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetriebe Bußgelder erlassen könnte, um auch in diesen Institutionen die Motivation für datenschutzkonformes Verhalten zu erhöhen.

Smart City Berlin

Schon im vergangenen Jahr hat sich Berlin laut Bericht von Staatssekretär Frank Nägele auf die Bundesförderung für Smart City Strategien erfolglos beworben. Berlin hat sich vergangene Woche in der diesjährigen Bewerberrunde platziert und dabei bei seinem Antrag mit starken Partnern in den Prozess begeben.

Kern des Antrags sind mehrere Projekte, wie z.B. Data-Governance, digitale Bürgerhaushalte, smartes Wassermanagement oder auch einem engmaschige Datenpunkten mit einem autonomen, stadtweiten Netz, das im Krisenfall wichtige Daten an die Behörden liefern sollen. Ich drücke die Daumen, dass in diesem Jahr die Bewerbung des Landes Berlin Erfolg hat und wir dadurch die wichtigen und zukunftsorientierten Projekten grundlegend vorantreiben können.

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