Datencockpit wird vorbereitet – Ziel ein Online-Datencheck für Berlin
In einem Zwischenbericht hat der Senat über die Forschritte auf dem Weg zu einem Datencockpit informiert (Drucksache 18/2549). So wird im Rahmen der OZG-Umsetzung noch im laufenden I. Quartal 2020 ein sog. „Datencockpit“ – als Prototyp – im Digitalisierungslabor (federführend ist das Land Berlin) entwickelt, um damit eine IT-Lösung zu schaffen, die einen einfachen, schnellen und vollständigen Überblick über den Datenaustausch gewährleistet und zur Entlastung jeder einzelnen Behörde des Landes Berlin führt. Den Nutzenden werden die Datenflüsse zwischen Behörden angezeigt, denen sie vorher zugestimmt haben.
Die Iniative geht auf meinen Antrag “Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin” aus dem November 2018 zurück (Drucksache 18/1477).
In Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium soll es zunächst eine Referenzimplementierung eines „Datencockpits“ zusammen mit dem Land Bremen für einen konkreten Anwendungsfall geben. Im Sinne einer arbeitsteiligen OZGUmsetzung gehen die Länder Bremen und Berlin – als Federführer in den Themenfeldern „Familie und Kind“ sowie „Querschnittsleistungen“ – damit eine erste länderübergreifende OZG-Kooperation ein und testen die Anwendbarkeit eines „Datencockpit“.
Nach derzeitigem Stand bedarf es zudem noch umfangreicher Änderungen der Bundesgesetzgebung, um ein „Datencockpit“ in den Echtbetrieb überführen zu können, insbesondere auch unter Einbeziehung der Landesdatenschützer zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist daher bereits im Digitalisierungslabor „Datencockpit“ für das Land Berlin vertreten. Das „Datencockpit“ geht vor dem Hintergrund der zunächst erforderlichen Tests noch nicht online. Vielmehr werden Testergebnisse im Laufe des II. Quartals 2020 zeigen, ob ein solches „Datencockpit“ den Anforderungen eines „Online-Datenchecks für Berlin“ – in Verbindung mit dem neuen OZG Bln – gerecht wird oder ob die Entwicklung nachgebessert werden muss.
Nach derzeitigem Stand handelt es sich bei der IT-Lösung um eine Funktion, die im übergreifenden informationstechnischen Zugang im Sinne von Artikel 91c Absatz 5 GG seine Umsetzung finden soll, so dass die hierzu notwendigen Regelungen durch den Bund zu erfolgen haben. Das Land Berlin hat hier keine eigenständige Gesetzgebungskompetenz. Das Onlinezugangsgesetz Berlin dient lediglich der Durchführung der Bundesregelungen. Die gesetzlichen Anforderungen zur Einbindung der Behördendaten bestimmen sich ausschließlich durch die Fachgesetze, also in der Regel Bundesrecht.