Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

BündnisGrüne Grundeinkommen Kindergrundsicherung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

#GrundeinkommenWirdGrundsatz: Grundeinkommen oder eine Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV

Die öffentliche Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen gewinnt an Fahrt. Corona (oder die Idee vom Coronageld) zeigt in wie vielen Lebensbereichen ein Grundeinkommen helfen würde, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Das Kurzarbeitergeld, die Hilfe für Soloselbstständige, die Unterstützung von Kulturschaffenden, 450€-Beschäftigte – ohne Grundeinkommen ist es kaum möglich die vielen Regelungslücken zu stopfen.

In diese Debatte legt der Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darin ist der Gedanke eines Grundeinkommens enthalten, der Mut es so zu nennen, fehlt leider noch. Stattdessen ist durchgängig von einer “Garantiesicherung” die Rede. Diese soll ohne Sanktionen funktionieren, Stigmatisierung verhindern, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und perspektivisch ins Steuersystem integriert werden.

#GrundeinkommenWirdGrundsatz – aus dem Grundsatzprogramm: Soziales Netz

(293) Soziale Transferleistungen sollen durch eine Garantiesicherung nach dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit erfolgen. So soll jedem Menschen ein Leben ohne Existenzangst ermöglicht werden. Die Leistungen werden möglichst dort erbracht, wo man lebt, und berücksichtigen die konkrete Situation. Ihre Inanspruchnahme darf nicht durch bürokratische Hürden in den Antragsverfahren faktisch verhindert werden.

(294) Mit der Garantiesicherung überwinden wir Hartz IV. Sie schafft neben dem Existenzminimum die Möglichkeit zu sozialer und kultureller Teilhabe. Diese Garantie soll ohne weitere Bedingungen für jeden Menschen gelten, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Die Garantiesicherung schützt vor Armut. Eigenes Tätigwerden muss sich immer lohnen und honoriert werden.

(295) Existenzsichernde Sozialleistungen sollen Schritt für Schritt zusammengeführt und langfristig soll die Auszahlung in das Steuersystem integriert werden. So schaffen wir einen transparenten und einfachen sozialen Ausgleich. Verdeckte Armut wird überwunden.

Das Grundsatzprogramm soll auf der 45. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz in Karlsruhe vom 20. bis 22. November beschlossen werden. Bis dahin sind Änderungen noch möglich. Ich werde mich dafür einsetzen, das Grundeinkommen als Grundsatz im Beschluss zu verankern. Das Grüne Netzwerk Grundeinkommen hat dazu die Kampagne #GrundeinkommenWirdGrundsatz ins Leben gerufen.

Positionspapier “Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV – Teilhabe für alle garantieren, untere Einkommen entlasten, Regelsätze anheben

Bereits im Juni 2020 hatte die bündnisgrüne Bundestagsfraktion in einem Positionspapier ein eigenes Modell zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums für Erwachsene und Kinder/Jugendliche vorgelegt. Dazu hatte Dr. Irene Becker, Expertin für empirische Verteilungsforschung, gemeinsam mit Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung ein Statistikmodell entwickelt – es bietet eine methodische Alternative zum Mischkonzept der Bundesregierung aus Statistik- und Warenkorbmodell.

Wie auch das praktizierte Verfahren der Bundesregierung, basiert das bündnisgrüne Konzept auf den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Drei entscheidende Dinge werden jedoch angepasst:

  • wir streichen – anders als die Bundesregierung – keine Ausgabenpositionen (wie Mobilfunk etc). Die Regelsätze bilden also transparent das ab, was die Referenzhaushalte für das alltägliche Leben ausgeben;
  • Menschen mit Anspruch auf Sozialleistungen und Haushalte in verdeckter Armut werden aus der Grundgesamtheit ausgeklammert;
  • wir haben bei der Auswahl der Referenzhaushalte Vorgaben gemacht, wann aus unserer Sicht ein Mindestmaß an Teilhabe – in Relation zu Haushalten in der gesellschaftlichen Mitte – gegeben ist.

Weitere Informationen haben der bündnisgrünen Bundestagsfraktion finden sich hier.

In der Landespolitik versucht Rot-Rot-Grün über den Bundesrat Einfluss auf die Sozialgesetzgebung zu nehmen. So haben wir den Bund zu einer Änderung der Sanktionsregelungen für Hartz IV – Leistungsberechtigte aufgefordert. Nach dem Entschließungsantrag, der im Bundesrat gestellt werden soll, sollen die Leistungskürzungen für unter 25-Jährige und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vollständig ausgeschlossen werden. Das Ziel von Harz IV ist, den Empfänger*innen gerade noch ein würdiges Leben zu ermöglichen. Auch ohne eventuelle Kürzungen des Regelsatzes scheint es mir fragwürdig, ob Harz IV dies überhaupt geleistet. Beispielsweise stehen einem 6-14 Jährigen Kind monatlich lediglich 0,55 € für Bildung zur verfügung. Damit kann keine angemessene Teilhabe an Bildung gewährleistet werden.

Dass neben dem sowieso schon viel zu niedrigen Harz IV Regelsatz dann aber auch noch Kürzungen möglich sind, ist ein Skandal! Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche direkt von den Sanktionen gegen ihre Eltern betroffen sind, damit die finanzielle Lage in der gesamten Familie schlechter wird und damit auch ihnen das Geld gekürzt wird. Dadurch wird diesen Kindern und Jugendlichen ganz bewusst die gleichberechtigt gesellschaftliche Teilhabe verwehrt. Ähnlich ist es bei jungen Erwachsenen, die oftmals noch zu Hause leben. Diesen sollte vielmehr durch eine gute Beratung und anderen Angeboten der Einstieg in ein Studium oder eine Ausbildung vereinfacht werden. Junge Erwachsene stattdessen -teilweise ohne Selbstverschulden- zu sanktionieren, setzt komplett falsche Signale.

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