Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Keine Unterscheidung nach Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus bei den niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangeboten der Wohnungslosenhilfe

Mit einem Antrag hat sich die Rot-Rot-Grüne Koalition dafür eingesetzt, dass der Senat sicherstellt, dass die niedrigschwelligen Beratungs- und Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind (Drucksache 18/1651). Der Senat hat nun über die Umsetzung des Arbeitsauftrages berichtet (Drucksache 18/2572).

In den Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik stellen niedrigschwellige Hilfen einen wesentlichen Bestandteil dar. Diese sind allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich. Im Doppelhaushalt 2020/2021 steht mit einem weiteren Aufwuchs von 430.000,- EUR ein Fördervolumen von 8.996 Mio. EUR zur Verfügung. Über die reguläre Förderung des Integrierten Sozialprogramm hinaus fördert der Berliner Senat weitere Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Erprobung neuer fachlicher Ansätze wie zwei Projekte “Housing First Berlin”, eine Krankenwohnung sowie zwei Projekte „Warte- und Wärmeräume mit Sozialbetreuung“, die aus dem Projekt „Kältehilfebahnhöfe“ weiterentwickelt wurden. Der Zugang für Nachfragende ist ebenfalls durchgängig niedrigschwellig.

In den vom Senat am 03. September 2019 beschlossenen Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik ist das gesamte Angebotsspektrum der Wohnungslosenhilfe dargestellt. Einen wesentlichen Bestandteil stellen hierbei die niedrigschwelligen Hilfen dar, die allen wohnungslosen Menschen in Berlin unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus zugänglich sind. Nachfolgende Darstellung verdeutlicht, welche Anstrengungen unternommen werden, um diese Leistungen weiter auszubauen und zu qualifizieren.

1. Förderprogramm Integriertes Sozialprogramm / ISP

Der Berliner Senat fördert aktuell im Integrierten Sozialprogramm (ISP) rd. 25 niedrigschwellige Einrichtungen und Dienste in der Wohnungslosenhilfe. Das Förderprogramm umfasst unterschiedliche – in der Regel anonym zu nutzende – Projekte in den Angebotsbereichen Beratungsstellen, Straßensozialarbeit, ambulante medizinische Versorgung, Bahnhofsdienste, Notübernachtungen, weitere Angebote sowie Infrastrukturdienste der „Kältehilfe“.

1.1 Finanzierung

Im Doppelhaushalt 2020/2021 steht mit einem weiteren Aufwuchs von 430.000,- EUR ein Fördervolumen von 8.996 Mio. EUR zur Verfügung. Damit werden die bestehenden Angebote weiter ausgebaut bzw. neue Angebote initiiert. Die Planung wird im 1. Quartal 2020 vorgenommen. Hinweis: Die Zuordnung der Planungssummen / Angebotsbereich erfolgt nach dem 11. Februar 2020 – das Kooperations-Gremium des ISP trifft dann die möglichen Förderentscheidungen.

1.2 Zielstellung

Zielstellung aller Projekte ist neben der Bereitstellung einer Grundversorgung und Soforthilfe auch eine Beratung zur Existenzsicherung und Vermittlung in die Regelversorgung.

1.3 Grundsatz der Anonymität

Die Projekte sind in der Regel grundsätzlich anonym zu nutzen. Für die Inanspruchnahme der Dienste ist keine Legitimation/ Identitätsnachweis erforderlich; Bedarfsprüfungen werden bei der Aufnahme nicht durchgeführt. Voraussetzung für den Erhalt der Leistung ist lediglich die Plausibilität der aktuellen Notlage. Die Anonymität stößt an ihre Grenzen, sobald Leistungen der Regelversorgung – außerhalb des ISP – beantragt werden, da hier konkrete Anspruchsvoraussetzungen mit gesetzlicher Grundlage vorliegen müssen.

1.4 Zielgruppe

Die niedrigschwelligen Projekte der Wohnungslosenhilfe richten sich an den Personenkreis von wohnungslosen Menschen, die die Regelversorgung noch nicht erreicht haben und sich häufig auf der Straße aufhalten. Der Berliner Senat fördert eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, um auf der Straße lebenden Menschen auf dem Weg aus der Wohnungslosigkeit zu unterstützen. Dabei wird das Hilfesystem der Wohnungslosenhilfe immer weiter ausdifferenziert und optimiert, um zielgruppenspezifischen Bedarfen immer wieder Rechnung zu tragen. Die wohnungslosen Menschen haben häufig aus objektiven oder subjektiven Gründen Vorbehalte gegen Behörden und befinden sich nur zu einem geringen Anteil im Bezug von Regelleistungen.

1.5 Leistungen

Die Leistungen beinhalten unterschiedliche Beratungs- und Versorgungsleistungen. Der Beratungsansatz konzentriert sich auf Inhalte zur Existenzsicherung, d.h. laufende Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Die verfügbaren Versorgungsleistungen beinhalten je nach konzeptioneller Ausrichtung und Schwerpunktsetzung Essensangebote sowie vielfältige Möglichkeiten der Körper- und Wäschehygiene. Der Beratungsansatz mit Wohnungsnotfällen im ISP hat auch einen dezidierten Präventionsaspekt. Alle Wohnungsnotfälle, denen Wohnungsverlust droht, erhalten konkrete Unterstützung zum Erhalt des Wohnraums bei der Beantragung von Leistungen, u.a. zur Mietschuldenübernahme, sofern der Wohnraum erhalten werden kann. Darüber hinaus erfolgt in unterschiedlichen Angebotsbereichen – so in der aufsuchenden Sozialarbeit/Straßensozialarbeit und in spezialisierten Beratungsstellen eine mehrsprachige Beratung, so u.a. in Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch.

2. Modellprojekte für wohnungslose Menschen

Über die reguläre Förderung des Integrierten Sozialprogramm hinaus fördert der Berliner Senat weitere Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen zur Erprobung neuer fachlicher Ansätze wie zwei Projekte “Housing First Berlin”, eine Krankenwohnung sowie zwei Projekte „Warte- und Wärmeräume mit Sozialbetreuung“, die aus dem Projekt „Kältehilfebahnhöfe“ weiterentwickelt wurden. Der Zugang für Nachfragende ist ebenfalls durchgängig niedrigschwellig.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Haushaltsgesetzgeber weitere Mittel in Höhe von 750.000 EUR für 2020 und in Höhe von 1.150.000 EUR für 2021 zur Verfügung gestellt. Die hieraus zu realisierenden Modellprojekte sollen alle einen niedrigschwelligen Ansatz haben und somit im Sinne des Beschlusses wirksam werden. Der Haushaltsansatz für die Modellprojekte für wohnungslose und obdachlose Menschen im Doppelhaushalt 2020/2021 beträgt im Einzelplan 11 insgesamt 1,53 Mio. EUR für 2020 und 1,93 Mio. EUR für 2021.

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