Meldeversäumnisse versus Terminwahrnehmungsquote der Jobcenter
83% der in Berlin im vergangenen Jahr verhängten Hartz-IV-Sanktionen beziehen sich auf sogenannte Meldeversäumnisse (114.000; Quelle: schriftliche Anfrage 18/18090). Wir sind davon überzeugt, dass sich viele dieser Sanktionen durch eine andere Terminvergabe in den Jobcentern vermeiden lassen. Derzeit werden Termine von den Integrationsfachkräften der Jobcenter häufig einseitig ohne Beteiligung der Betroffenen vorgegeben. Wenn die Betroffenen bei der Terminvergabe nicht beteiligt werden, ist eine Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände (z.B. die Pflege von Angehörigen) nicht möglich. Eine neue Praxis der Terminvergabe der Jobcenter ist daher zwingend geboten, um die Wahrnehmungsquote von Einladungen durch die Betroffenen zu erhöhen.
Ich habe den Senat zur “Wahrnehmungsquote” bei den Berliner Jobcentern befragt (Drucksache 18/22419). Es ist erschreckend, dass es bei 83% Meldeversäumnissen keine Analyse der Ursachen gibt. Demnach wird die Anzahl der von Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter wahrgenommenen und nicht wahrgenommenen Termine statistisch nicht erfasst.
1. Welche Informationen liegen dem Senat oder den Berliner Jobcentern hinsichtlich Wahrnehmungsquote von Terminen vor?
2. Wie viele Termine wurden im Jahr 2018 und 2019 von Kund*innen der Berliner Jobcenter wahrgenommen? Wie viele wurden nicht wahrgenommen (gerne nach Gründen aufschlüsseln; bspw. Krankheit, Absage oder Unentschuldigt) (Bitte für die jeweiligen Standorte der Jobcenter angeben, oder
wenn das nicht möglich ist nach Jobcenter).
Die Anzahl der von Kundinnen und Kunden der Berliner Jobcenter wahrgenommenen und nicht wahrgenommenen Termine wird statistisch nicht erfasst. Folglich liegen dem Senat und der RDBB auch keine Informationen hinsichtlich einer „Wahrnehmungsquote“ von Terminen vor.