Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Session: Kältehilfe in Zeiten der Pandemie

Im Vorfeld der 4. Berliner Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe fand eine Videodiskussion zum Thema „Kältehilfe in Zeiten der Pandemie“ statt. Dankenswerterweise gibt es diese als Videoaufzeichung.


Sie können das Video abspielen. Dabei werden Daten an Youtube & Co gesendet.

Bereits im August hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Beschluss Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Kältehilfe gemacht. Die Gelder für Kältehilfe werden derzeit über die Bezirke ausgereicht und durch zentrale Angebote der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales ergänzt. Das hat sich überlebt. Perspektivisch soll auch die Kältehilfe sowie die heutige Koordinierungsstelle Kältehilfe in die Verantwortung des Landes übergehen.

Kältehilfe und ganzjährige Hilfsangebote in Landesverantwortung

Wir bekräftigen das Ziel, dass Notunterkünfte kein Instrument zur Entlastung des Regelsystems sein dürfen. Hauptaufgabe der Kältehilfe ist der unbürokratische Schutz des Lebens von obdachlosen Menschen in den Wintermonaten. Die Kältehilfe ist insbesondere keine geeignete Unterbringungsform für obdachlose Menschen mit pflegerischem Bedarf. Gleiches gilt für Drogenabhängige und psychisch Kranke.Hier werden wir schnellstmöglich passgenaue Angebote schaffen. Wir brauchen zudem mehr ganzjährige Hilfsangebote inklusive Beratung – insbesondere für Menschen ohne oder mit unklarem sozialhilferechtlichem Anspruch. Die mit dem Doppelhaushalt bereitgestellten €150.000 für das Modellprojekt „Safe Spaces” sowie Tiny Houses sollten hier modellhaft neue Wege erproben. Die während der Corona Pandemie entwickelten Formate der 24/7 Unterbringung Kluckstraße, Storkower Straße und Lehrter Str. wollen wir dahingehend auswerten und als einen möglichen Baustein in das Unterbringungsportfolio aufnehmen.

Die Gelder für Kältehilfe werden derzeit über die Bezirke ausgereicht und durch zentrale Angebote der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales ergänzt. Das hat sich überlebt. Perspektivisch soll auch die Kältehilfe sowie die heutige Koordinierungsstelle Kältehilfe in die Verantwortung des Landesamtes (für Unterbringung) übergehen. Ziel aller Maßnahmen muss immer der eigene Wohnraum sein. Darüber hinaus wollen wir in der kommenden Legislatur die Geschäftsverteilung zwischen Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Behörden neu sortieren, um eine sytematische, effiziente Steuerung der Aufgaben sicherzustellen.

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