Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

1. Wie war die (durchschnittliche) Belegung der Familiennotunterkünfte im Jahr 2020 und welche Informationen liegen über die Herkunft der Nutzenden vor (Bitte die Zahlen für jede Einrichtung in geeigneter Form monatlich oder sofern verfügbar wöchentlich angeben)?

Die durchschnittliche Belegung (in Monate der zwei Notübernachtungen für Familien mit Kindern war im Berichtsjahr 2020 wie folgt:

Auslastung in %JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDezGesamt
Wrangelstr.63,474,564,869,945,562,276,671,782,486,675,483,271,4
Am Bärensprung85,677,684,481,276,173,596,395,485,876,363,875,881

Die Frage zur „Herkunft“ ist unklar; abgefragt wird die Staatsangehörigkeit. Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf alle Gäste im Jahr 2020:

Deutsch147,111,5
Europäische Union62,557,560,7
Europäisches Land4,54,44,5
Sonstiges193123,3
Summe100100100

2. An wie vielen Tagen im Jahr 2020 konnten Familien, die ein Dach über dem Kopf suchten, nicht aufgenommen werden?

Die Abweisungen von Personen sind in folgenden Umfängen erfolgt:

AbweisungenJanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDezGesamt
Wrangelstr.14814171529293040341918231
Am Bärensprung101613171329203040344135298

3. Wer hat die Familien an die Notunterkünfte vermittelt (Soziale Wohnhilfen, Jugendämter, Selbstvorsprache, freie Träger der Wohnungsnotfallhilfe, freie Träger aus dem Romaaktionsplan, etc.)? (bitte die Zahlen für 2020 in einer geeigneten Weise darstellen / zusammenfassen)

Die Vermittlung in der Notübernachtung für Familien mit Kindern erfolgte durch die folgenden Institutionen:

Kategorie / Werte in ProzentWrangelstr.Am BärensprungGesamt
Bekannte3327,531,1
Verwandte25,13,2
Betreutes Wohnen gem. SGB XII00,90,3
BA: Soziale Wohnhilfen00,90,3
Beratungsstellen2537,129,4
BA: Jugendämter102,67,3
Polizei4,54,34,4
Selbstmelderinnen und Selbstmelder12,516,413,9
Weitere Ämter11,71,3
Niedrigschwellige Einrichtungen (Notübernachtung, Tagestreff etc.)4,52,63,8
Internet704,4
Sonstiges0,50,90,6
Gesamt100100100

Im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma verweisen die zwei mobilen Anlaufstellen auf Nachfragen von Ratsuchenden auf Notunterkünfte für wohnungslose Familien hin. Statistische Daten zur Anzahl von Vermittlungen sind dem Senat nicht bekannt. Darüber hinaus wird im Rahmen des Aktionsplans das Projekt „Nostel“ gefördert, welches wohnungslose Familien mit minderjährigen Kindern vorübergehend unterbringt und engmaschig sozialarbeiterisch betreut. Im Jahr 2020 wurden die vorsprechenden Familien von folgenden Stellen an das Projekt vermittelt:

Selbstvorsprache: 88 Prozent
Migrationssozialberatung: vier Prozent
Mobile Anlaufstellen (Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma): zwei Prozent
Gesundheitsamt: zwei Prozent
Schule: zwei Prozent
Frauenhaus: zwei Prozent

Familien, die für das Projekt „Nostel“ vorsprechen und nicht aufgenommen werden können werden an die Notunterkünfte für wohnungslose Familien weitervermittelt. Statistische Daten zur Anzahl von Vermittlungen sind dem Senat nicht bekannt.

4. Wie lang verweilen die Familien in den Notunterkünften? (bitte die durchschnittliche Verweildauer angeben, dazu die jeweils kürzeste und längste in 2020)
5. Welche Informationen sind über den Verbleib der Familien nach Verlassen der Notunterkunft bekannt? (Bitte in geeigneter Weise für 2020 angeben; Wie viele Familien wurden wieder in die akute Wohnungslosigkeit / in eine ASOG-Unterkunft / in eigenen Wohnraum / anders entlassen)?

Hinsichtlich des Verbleibs – bezogen auf die Örtlichkeit – liegen aus datenschutzrechtlichen Gründen generell für alle Maßnahmen keine Informationen vor. Es erfolgte in rd. 76 Prozent der Fälle zur weiteren Abklärung der Anspruchsvoraussetzung für Sozialleistungen eine Vermittlung an soziale Dienste. Obwohl es nicht zum Aufgabenspektrum der Notübernachtungen zählt ist es in vier Fällen gelungen eine Wohnung zu vermitteln. Dies ist als bemerkenswerter Erfolg der Arbeit zu werten. Die Fragestellung der Entlassung aus der Notübernachtung auf die Straße betrifft nicht den Prozess. Die Notübernachtung entlassen keine Familien unversorgt auf die Straße. Über die weitere Versorgung entscheidet im Einzelfall das zuständige Bezirksamt. Das Ergebnis der sozialhilferechtlichen Prüfung der (geringen) Fallzahl der Notübernachtung wird nicht gesondert dokumentiert.

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