Stefan Ziller

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Baubeginn noch im November? – Umbau des Kreisverkehrs Jaques-Offenbach-Platz (Mahlsdorfer Kreisel) wird konkret

Noch im November 2021 könnte der Baubeginn für den Umbau des Kreisverkehrsplatzes Hönower Straße/Ridbacher Straße/Giesestraße (Jaques-Offenbach-Platz) in Mahlsdorf beginnen. Geplant ist demnach an allen vier Zufahrten Fußgängerüberwege zu errichten. Aus der Antwort auf meine Anfrage geht auch hervor, dass nach Abschluss der Planungen eine Veröffentlichung der Maßnahmen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt (Drucksache 18/28342).

Die Errichtung von Fußgängerquerungshilfen liegt in der eigentlichen Zuständigkeit der Bezirksämter. Um die Umsetzung der Maßnahmen in Berlin zu optimieren und zu beschleunigen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeboten, die Aufgabe zu übernehmen und über gemeinsame Ausschreibungen für ganz Berlin zusammenzufassen. Insgesamt sind derzeit zwölf Fußgängerquerungshilfen beauftragt und werden kurzfristig umgesetzt.

Frage 1: Welche Maßnahmen sind am Kreisverkehrsplatz Hönower Straße/Ridbacher Straße/Giesestraße (Jaques-Offenbach-Platz) in Mahlsdorf geplant?

An allen vier Zufahrten des Kreisverkehrsplatzes ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen geplant.

Frage 2: Sind die Planungen für die Maßnahme inzwischen abgeschlossen?

Nein, derzeit werden die notwendigen Ausführungsplanungen und die Ausschreibungsunterlagen erstellt.

Frage 3: Wo können Bürger*innen sich über die Entwürfe informieren?

Frage 5: Gibt es zu der Baumaßnahme, an der es ein vielfältiges öffentliches Interesse gibt, auch Informationen der öffentlichen Stellen (bspw. Bezirksamt oder Senatsverwaltung)?

Frage 7: Wo gibt es aktuelle grafische Darstellungen der Maßnahmen (bspw.  entsprechende Karten / Planungsunterlagen)?

Antwort zu 3, 5 und 7: Nach Abschluss der Planungen erfolgt eine Veröffentlichung der Maßnahmen auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Vor einem Baubeginn werden die Bürgerinnen und Bürger über Pressemitteilungen informiert.

Frage 4: Ist die von einem Kollegen veröffentlichte Planung der letzte Stand (https://www.mario-czaja.de/wp-content/uploads/2021/01/offenbach_2020.jpg)?

Nein, bei den veröffentlichten Unterlagen handelt es sich lediglich um einen Planausschnitt aus der Genehmigungsplanung.

Frage 6: Wie bewertet der Senat, dass Abgeordnete mangels Informationen der öffentlichen Stellen exklusiv die Bürger*innen informieren (müssen)?

Die Errichtung von Fußgängerquerungshilfen liegt in der eigentlichen Zuständigkeit der Bezirksämter. Um die Umsetzung der Maßnahmen in Berlin zu optimieren und beschleunigen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeboten, die Aufgabe zu übernehmen und über gemeinsame Ausschreibungen für ganz Berlin zusammenzufassen. Insgesamt sind derzeit zwölf Fußgängerquerungshilfen beauftragt und werden kurzfristig umgesetzt. Eine generelle übergeordnete Information der Bürgerinnen und Bürger über den Bau jeder einzelnen Fußgängerquerungshilfe erfolgt aufgrund des kleinen Bauumfanges nicht. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit den bezirklichen Tiefbauämtern und Straßenverkehrsbehörden. Zusätzlich berichtet die Senatsverwaltung im Rahmen der Amtsleitersitzung den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke über den Stand der Umsetzung der Querungshilfen.

Die geplanten Fußgängerüberwege am Jaques-Offenbach-Platz bedürfen allerdings einer umfangreicheren Planung und zusätzlich einer Planungskoordination mit betroffenen Leitungsbetrieben. Aufgrund des Umfanges dieser Arbeiten erfolgen vor einem Umsetzungsbeginn gesonderte Informationen für Bürgerinnen und Bürger.

Frage 8: Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme, auf die Mahlsdorf seit Jahren wartet?

Die notwendigen Abstimmungen und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen geht in die finale Phase. Nach dem derzeitigen Terminplan ist ein frühester Baubeginn im November 2021 denkbar.

Frage 9: Welche Alternativen sieht der Senat zu einer zügigen Umsetzung?

Durch das in Antwort 6 beschriebene Verfahren wurde die Maßnahme schon so weit wie möglich beschleunigt. Aufgrund der umfangreichen Planungs- und Koordinationsleistungen sieht der Senat bei Einhaltung der gesetzlichen Vergabevorschriften keine Alternativen, einen zusätzlich beschleunigten Baubeginn umzusetzen.

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