Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Bits & Berlin Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung 

Bits & Berlin – Newsletter – 09/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. In der letzten Ausschusssitzung dieser Legislatur war die Tagesordnung besonders voll und vielfältig. Viel Spaß beim Lesen!

Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes (für das Löschmoratorium für Untersuchungsausschüsse) sowie eine Anhörung zur Digitalisierung in Krankenhäusern.

Weitere Themen dieser Ausgabe sind die weiter unbefriedigende Lage der Bürgerämtersowie der Zukunftspakt Verwaltung.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde nach der Datenweitergabe der Berliner Polizei beim Beschwerdemanagement gefragt, über die zuletzt berichtet wurde. Dabei wurden neben Sachverhalt, auch personenbezogene Daten wie Name, Vorname Handynummer und E-Mail weitergegeben. In der Zwischenzeit wurde das interne Verfahren der Polizei angepasst, dass nun nur mehr der Sachverhalt sowie bei Notwendigkeit Name und Vorname gespeichert werden.

Weiteres aktuelles Thema war die Sicherheit der Luca-App. Hierbei berichtete die Datenschutzbehörde, dass weiterhin eine große Anzahl an Daten zentralen gespeichert wird, wobei die Betreiber:innen zumindest Maßnahmen gegen einen massiven Datenabfluss ergriffen haben. Bei der Frage der Verschlüsselung besteht ein Mangel darin, dass zwar Namen der Nutzer:innen verschlüsselt werden jedoch durch das Anfallen von Verkehrsdaten zwischen App und mobilen Geräten Rückschlüsse auf die Personen möglich sind. Zur Einordnung stellte die Datenschutzbeauftragte die Frage in den Raum, inwiefern die abgefragten Daten der App von den Gesundheitsämtern überhaupt genutzt werden, was ihren Einsichten nach kaum passiert. Ob die Prinzipien der Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit hier gewahrt werden, bedarf einer Überprüfung. Meine Einschätzung lautet, dass durch den sorglosen Umgang Daten und der in der Praxis fehlende Nutzen für duie Gesundheitsämter eine Kündigung des Vertrags folgerichtig wäre.

Der Änderungsantrag zum Berliner Datenschutzgesetz wurde angenommen. Dadurch werden Minderheitenrechte im Parlament gestärkt, da ein Löschmoratorium für relevante Akten, die einen Untersuchungsausschuss betreffen, bei der Einrichtung des Untersuchungsausschusses erlassen wird. Der Antrag der FDP zu mehr digitale Souveränität und Abbau von Technologieabhängigkeit wurde in der Zielsetzung allgemein begrüßt, wenn auch abgelehnt. Das Thema findet hoffentlich auch in der neuen Legislatur und in den anstehenden Koalitionsverhandlungen seinen Weg auf die Tagesordnung.

Grundsätzliche Stellungnahmen gab es beim Antrag zu einer Taskforce für Bürgerämter. Zum Dauerthema Bürgerämter berichte ich auch unten und bleibe bei meiner Ansicht, dass hier zukünftig eine funktionierende gesamtstädtische Steuerung etabliert werden muss. Ziel bleibt weiter das “14-Tage-Ziel.

Aus Zeitgründen haben wie dir Anhörung zur Digitalisierung in den Krankenhäusern vorgezogen und die Tagesordnungspunkte zur Auswertung zum Transparenzgesetz und zur Evaluation des E-Government-Gesetzes vertagt. In den einleitenden Vorträgen wurden die Potentiale digitalisierter Krankenhäuser, insbesondere durch bessere Versorgung und Forschung herausgestellt. Hier wurden als Probleme die fehlende 4G und 5G-Infrastruktur, die fehlende digitale Patientenakte sowie die Gewinnung von IT-Fachkräften genannt. Im Kontext der Zukunftskommission Gesundheitsstadt 2030 wurden zentrale Handlungsfelder wie Ausbildung & Lehre, Versorgungsqualität, Forschung und Translation sowie Digitalisierung z.B. durch den Einsatz von KI identifiziert. Auf meine Nachfrage wurde erläutert, dass das jetzige Fallpauschalensystem IT-Infrastruktur nicht berücksichtigt und Expertenschätzungen 2-5% Prozent der Betriebskosten für IT-Investitionen annehmen.

Evaluation des E-Government-Gesetzes: ohne Umsetzung hilft kein gutes Gesetz

Das Warten hat ein Ende. Die Evaluation des E-Government-Gesetzes liegt endlich vor (Rote Nummer 2765 E). Das rechtswissenschaftliche Gutachten beinhaltet auch eine Befragung nach Auswirkungen auf Senats- und Bezirksebene. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und zum Bund „erweist sich das E-Government-Recht im Land Berlin als bereits sehr fortschrittlich, durchweg ambitioniert und zukunftsgerichtet. Das Gesamturteil, so man ein solches überhaupt bilden kann, fällt positiv aus“ (S.7).

Bei allem Lob bleibt jedoch die schleppende Umsetzung. Wie schon im Vorfeld der Evaluation bekannt wurde, kann die im Gesetz vorgesehene Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Befund der teilweise fehlenden Umsetzung findet sich auch beim Open-Data Ansatz.

Lage der Bürgerämter: Personalsituation und organisatorische Maßnahmen

Über die Lage der Bürgerämter und die Probleme Termine zu bekommen habe ich in der Vergangenheit immer wieder informiert. Der Senat berichtet dazu jährlich und hat den aktuellen Bericht zum letzten Hauptausschuss vorgelegt. Daraus geht hervor, dass die Lage weiterhin schwierig ist und das Ziel einer Terminvereinbarung innerhalb von 14 Tagen im Moment nicht erreicht wird.

Doch Maßnahmen, wie die Ausweitung der Öffnungszeiten, zusätzliches Personal, erhöhte Kundenzahl und ein neuer Standort in der Klosterstraße 71 weisen darauf hin, dass sich die Lage demnächst bessern wird.

Zukunftspakt Verwaltung und die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

In der Plenarsitzung am 19. August 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze inklusive eines Änderungsantrages aus den Reihen des Parlamentes das Gesetzespaket des Zukunftspakt Verwaltung endgültig beschlossen.

In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen