Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Die Vorplanungen für die Sanierung des Rathaus Marzahn sind fertig

Das Rathaus Marzahn wurde am 10. Januar 1989 seiner Bestimmung übergeben. Heute ist eine Sanierung nötig und seit langer Zeit geplant. Bereits im Jahr 2018 hat der Senat 22 Millionen Euro aus Mitteln zur Förderung der regionalen Infrastruktur (SIWANA) zur für die Sanierung bereit gestellt. Ich habe daher mal nachgefragt, wie der Stand der Planungen ist (Drucksache 18/26066).

Aus der Antwort geht hervor, dass Ende 2020 die Vorplanungsunterlage (VPU) erstellt wurde. Diese wird nun geprüft. Ziel der Sanierung ist auch die vorhandenen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Standesamt und Ratskeller, unter Beachtung unter anderem der denkmalrechtlichen Vorgaben zu sanieren. Damit wird ein langjähriger Wunsch von Anwohner:innen realistiert. Als künftiger Kulturkeller sollen in den Räumen des ehemaligen Ratskellers bezirkseigene Veranstaltungen, Veranstaltungen mit öffentlichen Charakter (zum Beispiel Lesungen, Diskussionen, Sprechtheater) durch Dritte und private Personen, private Feierlichkeiten (Jugendweihe, Kommunionsfeiern und ähnliches) sowie repräsentative Veranstaltungen des Bezirksamtes ermöglicht werden.

Positiv ist, dass auch der Einsatz von Solaranlagen (Strom und/oder Wärme) geprüft wird. Im Rahmen der Vorplanung wurden demnach drei Varianten untersucht. Eine endgültige Entscheidung für eine Variante wurde aber noch nicht getroffen. Auch die Pflanzgefäße an den Gebäudefassaden werden nach Demontage zur Reinigung remontiert und neu bepflanzt.

1. Wie ist der Stand der Sanierung des Rathaus Marzahn?

Die Vorplanungsunterlage (VPU) wurde Ende 2020 erstellt und befindet sich derzeit in der Prüfung und Abstimmung.

2. Stehen die 22 Millionen Euro weiter für die Sanierung zur Verfügung?

Im Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) stehen für die denkmalgeschützte Sanierung des Bürodienstgebäudes Helene-Weigel-Platz 8 bei dem Titel 73012 insgesamt 22 Millionen Euro zur Verfügung.

3. Welche bürgerfreundlichen Erweiterungen werden im Rahmen der Sanierung angestrebt?

Es wird angestrebt, die vorhandenen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Standesamt und Ratskeller, unter Beachtung unter anderem der denkmalrechtlichen Vorgaben zu sanieren. Der ehemalige Ratskeller soll ein bezirkseigener Ort bleiben. Als künftiger Kulturkeller sollen in den Räumen des ehemaligen Ratskellers bezirkseigene Veranstaltungen, Veranstaltungen mit öffentlichen Charakter (zum Beispiel Lesungen, Diskussionen, Sprechtheater) durch Dritte und private Personen, private Feierlichkeiten (Jugendweihe, Kommunionsfeiern und ähnliches) sowie repräsentative Veranstaltungen des Bezirksamtes ermöglicht werden.

4. Welche Ziele werden hinsichtlich des Energieverbrauchs bei der Planung der Sanierung verfolgt?

Für die Versorgung des Objektes stehen die Energieträger Fernwärme und elektrischer Strom zur Verfügung. Die Gebäudeheizung erfolgt über die Fernwärme. Um den Bedarf und damit auch den Verbrauch der Fernwärme zu senken, sollen die Fenster ausgetauscht und die Fassade mit einer entsprechenden Dämmung versehen werden. Die neue Heizungsanlage wird dem gesenkten Wärmebedarf angepasst. Um die Heizungsanlage noch effizienter zu gestalten, werden die Systemtemperarturen auf einem dem Stand der Technik entsprechendes Maß abgesenkt. Um den Verbrauch an elektrischem Strom zu senken, werden die neuen Leuchtkörper mit LED (Leuchtdiode) Leuchtmitteln versehen und in den Toilettenbereichen Präsenzmelder für die Beleuchtungssteuerung eingesetzt.

5. Welche Planungen gibt es für den Einsatz von Solaranlagen (Strom und/oder Wärme)?

Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten der Ausführung einer Photovoltaikanlage mit dem Ziel der Eigenstromversorgung inkl. Batteriespeicher mit der Möglichkeit zur Netzeinspeisung untersucht. Eine endgültige Entscheidung für eine Variante wurde noch nicht getroffen.

6. Welche Ziele werden hinsichtlich der Fassadengestaltung verfolgt?

Da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, wird keine Änderung am Erscheinungsbild des Bestands vorgenommen. Planungsgrundlage ist der Erhalt des Baudenkmals mit der Aufgabe der Wiederherstellung, der Instandsetzung und des Austausches der Bauteile, die nicht intakt sind oder zur Beschädigung seiner Substanz führen werden. Dies bedeutet den Austausch der gesamten Pfosten- Riegel-Konstruktion mit allen Fenstern und Blindelementen durch eine Neukonstruktion nach aktuellem Stand der Technik und den bauphysikalischen Vorgaben durch den beteiligten Bauphysiker. Hierbei sind die spezifischen Anschlüsse der Pfosten-Riegel-Konstruktion an die geplante Innendämmung unter Vermeidung von Wärmebrücken im Verbund zu realisieren bei gleichzeitiger Prämisse, die Ansichtsbreiten der neuen Konstruktion annähernd entsprechend der Bestandsfassade zu realisieren. Die Pflanzgefäße an den Gebäudefassaden werden nach Demontage zur Reinigung remontiert und neu bepflanzt. Der derzeitige Zustand der Fugenausbildung eines Großteils der Fassadenplatten ist mangelhaft und wird großflächig instandgesetzt. Die mit Spaltklinker belegten Betonfassadenplatten werden gereinigt. Die durch eine Fassadenuntersuchung identifizierten Mängel/Schadstellen werden fachgerecht beseitigt.

7. Welche Umsetzungsschritte sind für 2021 geplant?

Nach Freigabe der Vorplanungsunterlage wird in 2021 an der Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU), Leistungsphase 3 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gearbeitet.

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