Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung Wirtschaft 

Immer mehr Nutzer:innen von i-Kfz in Berlin

Die Online-KFZ-Zulassung (i-KFZ) nimmt in Berlin weiter zu. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet, allein im November und Dezember zusammen über 5.000. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 18/26069). Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2021 befristet ist.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen. Dabei geht es um die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen. Insbesondere Unternehmen werden hiervon profitieren. Es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Die Berliner Verwaltung ist hierbei auf das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angewiesen, die das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) umsetzt.

Frage 1: Welche Entwicklungen für die i-Kfz Online-Zulassung hat es im Jahre 2020 gegeben?

Die Antragszahlen der Online-Zulassung bei der Zulassungsbehörde Berlin sind im Jahr 2020 stetig gestiegen. Insbesondere der Beginn des ersten Lockdowns sowie der im September 2020 veranlasste befristete Verzicht auf eine Authentifizierung mittels neuem Personalausweis (nPA) haben zu spürbaren Steigerungen geführt. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14.820 Online-Anträge bearbeitet.

Die Verteilung auf die Monate:
Januar 2020: 81
Februar 2020: 87
März 2020: 469 (Erster Lockdown)
April 2020: 712
Mai 2020: 712
Juni 2020: 895
Juli 2020: 1.460
August 2020: 1.180
September 2020: 1.868 (Verzicht auf nPA-Authentifizierung)
Oktober 2020: 2.285
November 2020: 2.424
Dezember 2020: 2.647

Frage 2: Welche weiteren Umsetzungsschritte sind für 2021 geplant (bitte ebenfalls darstellen welche Behörden (Senatsverwaltung / Bezirksamt /etc.) dabei eingebunden werden müssen)?

Voraussichtlich zum Juli 2021 wird die grundsätzlich vorgesehene Authentifizierung mittels nPA wieder als obligatorische Authentifizierungsmethode aktiviert, da die zugrundeliegende Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2021 befristet ist. Die Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz ist für 2021 vorgesehen, es liegen jedoch noch keine verlässlichen Aussagen zum Datum des Inkrafttretens vor. Bisher sind sowohl die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch das ITDZ (IT-Dienstleistungszentrum Berlin) als Bereitsteller der erforderlichen Infrastruktur in allen bisherigen Umsetzungsschritten eingebunden, dies gilt auch für die kommende 4. Stufe. Eine Einbindung von weiteren Behörden und Verwaltungsstellen ist nicht vorgesehen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen