Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Kindergrundsicherung Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Kinderarmut: Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Kurz vor Ende der Legislaturperiode habe ich die Senatsverwaltung nach den Ergebnissen gefragt (Drucksache 18/27565).

Aus der Antwort geht hervor, dass ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt wurde. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein.

Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Dieser Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden. Sobald dieser vorliegt, muss die Umsetzung auf die politische Agenda.

1. Wie ist der Arbeitsstand der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut?

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut hat mit ihrer Gründung den Auftrag erhalten, eine gesamtstädtische Strategie zur Verbesserung der Teilhabe und zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Dafür wurde ein umfassendes Zielesystem aus strategischen Zielen und einer Vielzahl von Handlungszielen entwickelt. In einem zweiten Schritt sind für eine nachhaltige Umsetzung der vereinbarten Ziele fünf sogenannte Strategische Leitlinien entwickelt worden. Dieses Strategiegerüst, bestehend aus den beiden Teilen Zielesystem und Strategische Leitlinien, wurde von den Mitgliedern der Landeskommission umfassend diskutiert und soll zukünftig Grundlage einer ressortübergreifenden Armutsprävention im Land Berlin sein. Auftragsgemäß hat die Landeskommission einen Bericht erstellt, um ihre Arbeitsergebnisse transparent zu machen. Begleitet wird der Bericht von einer Expertise mit Befunden und Daten zum aktuellen Stand sowie einer wissenschaftlichen Handreichung zur Förderung von Armutssensibilisierung.

2. Wann werden die Ergebnisse in Form des angekündigten Berichts veröffentlicht?

Der Bericht wird dem Senat vor der Sommerpause vorgelegt werden.

3. Sind bzw. werden die im Bericht enthaltenden Handlungsempfehlungen bereits in die Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes eingeflossen/einfließen?
4. Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht der Senat, dass die Prävention von Kinder- und Familienarmut nicht auf den Doppelhaushalt 2024/2025 warten muss?

Zentraler Baustein der neuen gesamtstädtischen Strategie zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ist der Auf- und Ausbau bezirklicher Vernetzungsstrukturen. Diese sogenannten Integrierten bezirklichen Strategien sorgen dafür, dass armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bei allen Entwicklungsschritten von der frühen Kindheit bis zur Berufsausbildung wirksam und passend vor Ort unterstützt werden. Außerdem stellen sie sicher, dass bestehende Angebote verzahnt und lokale Akteurinnen und Akteure vernetzt werden.. Die weiteren vier Leitlinien flankieren und unterstützen diesen Prozess, ein abgestimmtes und aufeinander bezogenes Handeln zu fördern. Um ein auf Bezirks- und Landesebene gemeinsames Handlungsverständnis zu etablieren, ist ein entsprechender Fachtag für 2021 bereits in Vorbereitung. Darauf aufbauend sind landesweit Informations- und Vernetzungsstrukturen zu verbessern, um Bedarfe erkennen, erheben und erfüllen zu können. Die Integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung leistet dafür eine wichtige Grundlage.

Auf Grundlage eines solchen Abstimmungsprozesses können zur Umsetzung der Strategie entsprechende haushälterische Voraussetzungen auf Bezirks- und Landesebene getroffen werden.

5. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2020 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)
6. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe? (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen)
7. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2020 in alleinerziehenden Haushalten? (bitte bezirklich aufschlüsseln)

Hierzu wurden die von der zuständigen Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) gelieferten Daten zu den Altersgruppen 0 bis unter 7, 7 bis unter 14 und 14 bis unter 18 herangezogen. Es wurden die Auswertungen der Regionaldirektion zum Stichtag Dezember 2020 (Datenstand April 2021) berücksichtigt.

Im Dezember 2020 lebten berlinweit 162.412 Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Davon waren 68.483 Kinder unter 7 Jahre alt, 62.926 Kinder im Alter von 7 bis unter 14 Jahren und 31.003 Kinder im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Die bezirkliche Aufschlüsselung der Anzahl minderjähriger unverheirateter Kinder in Bedarfsgemeinschaften ist der Tabelle 1 zu entnehmen.

Tabelle 2 weist die absolute Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren in den Bezirken nach Altersstufen zum Stichtag 31.12.2020 aus. Demnach lebten am 31.12.2020 insgesamt 607.473 Minderjährige im Land Berlin.

Das Verhältnis der Anzahl der Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren betrug berlinweit zum Ende des Jahres 2020 27 Prozent. Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften an allen Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppe ist in Tabelle 3 abgebildet.

Im Dezember 2020 lebten davon 71.147 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, für die bezirkliche Aufschlüsselung siehe Tabelle 4.

8. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12.2020 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten? (bitte bezirklich aufschlüsseln)

Laut der Daten der Bundesagentur für Arbeit lebten im Dezember 2020 insgesamt 60.789 unter 18-jährige Berliner Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit zu berücksichtigendem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Die bezirkliche Übersicht und Aufschlüsselung nach Altersgruppen ist der Tabelle 5 zu entnehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen