Stefan Ziller

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ÖPNV-Apps – gegenseitigen Ticketverkauf auch mit Berlin?

Am zweiten Tag des VDV-Mobilitätskongresses unterzeichneten Branchenvertreter eine Absichtserklärung (PDF) für einen künftigen gegenseitigen Vertrieb. Dies habe ich zum Anlass genommen, beim Senat zu erfragen, ob sich Berlin daran beteiligt (Drucksache 18/28514).

Die Absichtserklärung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, Verbund- und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbünden und weiteren Akteuren der Brancheninitiative bundesweit digital verkauft werden kann. Bedauerlicherweise haben sich (bisher) weder der VBB noch die BVG daran beteiligt.

Dabei liegen die Vorteile für die Fahrgäste auf der Hand: Ein Ticket für eine durchgängige Reisekette kann beim lokalen Verkehrsverbund oder -unternehmen erworben werden. Ich bin überzeugt, dass die Zukunft in einer gegenseitigen Verkaufbarkeit aller Tarife liegen sollte.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Absichtserklärung für den gegenseitigen Ticketverkauf, die dem Vernehmen nach auf dem VDV-Mobilitätskongress unterzeichnet wurde?
Frage 2: Welche Chancen ergeben sich dadurch für Berlin, die BVG bzw. den VBB?
Frage 3: Wird sich Berlin an der Umsetzung des Vorhabens beteiligen?
Frage 4: Welche konkrete Ausgestaltung ist dem Senat bisher bekannt?

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird die in der Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vom 2. September 2021 angelegten Ideen und Entwicklungen prüfen und bewerten. Über die Inhalte der Absichtserklärung hinaus ist dem Senat bisher nichts Näheres zur Brancheninitiative der Verkehrsunternehmen bekannt. Weder der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) noch die BVG als Landesunternehmen haben die Absichtserklärung bislang unterzeichnet.

Für die Erweiterung und Ergänzung bestehender Vertriebsstrukturen gibt es innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg bewährte Abstimmungsprozesse, die dazu dienen, dass Weiterentwicklungen des Vertriebs sowohl dem Interesse der Fahrgäste an möglichst einfachen Erwerbsmöglichkeiten und am Abbau von Zugangshindernissen Rechnung tragen als auch dem Interesse der Verkehrsunternehmen, die die Leistung vor Ort erbringen und auch die Sicherung von Liquidität und Erlösen im Blick haben.

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