Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Jahr: 2021

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Kein B-Plan für Bauvorhaben Münsterberger Weg 91 – 95

Die verschiedenen Bauvorhaben in Mahlsdorf und Kaulsdorf führen immer wieder zu intensiven Debatten. Grundsätzlich ist dabei der Bau von neuen Wohnraum positiv. In vielen konkreten Fällen kritisieren wir aber seit Jahren, dass es eben nur Wohnraum ist, und die verkehrliche und soziale Infrastruktur vergessen wird. Kitas, Sportplätze, Gastronomie, Spielplätze, Fachärzte, Radwege, Gehwege … alles muss zusammen betrachtet werden.

Aufgrund von Anfragen aus der Nachbarschaft habe ich den Senat zum Bauvorhaben Münsterberger Weg 91 – 95 befragt (Drucksache 18/28060). Nach Auskunft des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf ist demnach auf dem privaten Grundstück Münsterberger Weg 91-95 der Abriss der ehemaligen gewerblichen Anlagen und die Errichtung einer Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern sowie einer Tiefgarage geplant.

Trotz entsprechender Pläne (“Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beabsichtigt das Bezirksamt unter Berücksichtigung der privaten Belange des Eigentümers die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Neben der Zielstellung der Schaffung von Wohnraum sollen insbesondere Nutzungskonflikte im Quartier vermieden werden“), wurden durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bislang keine weiteren Schritte zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens veranlasst. Dies ist bedauerlich. Denn ein B-Plan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Ohne einen festgesetzten B-Plan darf gebaut werden, wie es in die Umgebung passt.

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Marzahn-Hellersdorf braucht ein Freibad und ein Badeschiff?

Das Freibad für Marzahn-Hellersdorf ist immer wieder Thema von Anfragen an mich. Nach der Entscheidung der BVV für ein Freibad am Jelena-Šantić-Friedenspark ist fast ein Jahr vergangen. Zeit den aktuellen Sachstand zusammenzufassen. Auf meine Anfrage hat der Senat bestätigt, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf die Maßnahme „Neubau Kombibad Jelena-Santic-Friedenspark“ in der Investitionsplanung 2021 bis 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 32.530.000 € angemeldet hat (Drucksache 18/20038). Es laufen Gespräche über die Finanzierung.

Ich habe die Anfrage genutzt, um nach dem im Gespräch befindlichen Badeschiff auf dem Biesdorfer Baggersee zu fragen. Mein Kreisverband hat sich einem solchen im Wahlprogramm verschrieben (“Auch ein Badeschiff im Biesdorfer Baggersee wäre ein attraktiver Beitrag für die Freizeitgestaltung künftiger Sommertage“). Bereits mit der durchgeführten Machbarkeitsstudie (PDF) wurde die Errichtung eines Badeschiffs im südlichen Bereich des Biesdorfer Baggersees für machbar erklärt.

Aus der aktuellen Antwort geht hervor, dass das für die Realisierung erforderliche förmliche wasserrechtliche Verfahren beim zuständigen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zu führen wäre. Allerdings ist lediglich ein kleiner Teil im Südwesten einschließlich der Uferzonen für eine Freizeitnutzung im Sinne des Vorhabens “Badeschiff” festgesetzt. Es gelten die diesbezüglichen Regelungen des BNatSchG und die Regelungen des § 30 BNatSchG zu geschützten Biotopen.

Spannend sind auch die Antworten in Bezug auf den Kaulsdorfer Elsensee. Zwar liegt dieser in der (Wasser)Schutzzone III A. Ein Badeschiff wäre hier aber nicht grundsätzlich verboten. Der Elsensee befindet sich als stehendes Gewässer 2. Ordnung ebenfalls in der Zuständigkeit des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf. Ein für die Realisierung des Badeschiffs erforderliches förmliches wasserrechtliche Verfahren wäre dort zu führen.

Fazit: vordringliches Ziel bleibt das Freibad am Jelena-Santic-Friedenspark. Wenn sich im Laufe der Haushaltsberatungen 2022/2023 abzeichnet, dass eine Realisierung in der kommenden Legislatur Wunschdenken ist, sollte die Möglichkeit eines Badeschiffes in Marzahn-Hellersdorf aber ernsthaft geprüft werden. Denn klar ist: Marzahn-Hellersdorf will baden gehen!

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Auslastung der Notunterkünfte für wohnungslose Familien

In Berlin existieren gegenwärtig zwei Notunterkünfte für wohnungslose Familien mit Kindern. Diese Notübernachtungen können von Familien mit minderjährigen Kindern unabhängig ihrer Herkunft genutzt werden, die mittel- oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Da sich die Angebote durch ihre Niedrigschwelligkeit auszeichnen, ist ein Leistungsanspruch auf Sozialleistungen keine Voraussetzung für eine Aufnahme in den Notunterkünften. So müssen für die Aufnahme beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt werden.

Ich habe beim Senat die Belegung für das vergangene Jahr abgefragt (Drucksache 18/28039). Bereits in einer früheren Anfrage habe ich die Zahlen für frühere Jahre erfahren. Problematisch ist, dass an immer mehr Tagen Familien, die ein Dach über dem Kopf suchen, nicht aufgenommen werden können. Dieser Trend lässt sich auch im Jahr 2020 ablesen.

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Demenzdorf und Grünfläche rund um den Wernersee sind möglich

Die Vorhaben für ein Demenzdorf auf dem Gelände des ehemaligen Wernerbades in Kaulsdorf ist weiter in Arbeit. Dies geht aus einer aktuellen Anfrage an den Senat hervor (Drucksache 18/27963). Demnach wurden die bauliche Vorplanung der Leistungsphase 2 für die Realisierung der Pflegeeinrichtung fertiggestellt. Aktuell werden Fragen zur Refinanzierbarkeit des Pilotprojekts gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und der Senatsverwaltung für Finanzen geklärt.

Besonders deutlich wird die Antwort in der von vielen immer wieder angesprochenen Frage einer öffentlichen Grünfläche um den Wernersee. Wenn der Eigentümer einer Überlassung zustimmt, könnte das Straßen- und Grünflächenamt die Fläche in das Fachvermögen übernehmen und sie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die berlinovo als Eigentümerin der Flächen hat bereits signalisiert, einer solchen Überlassung in das Fachvermögen zuzustimmen.

Damit liegt der Ball nun beim Straßen- und Grünflächenamt. Bündnis 90/Die Grünen werden sich dafür einsetzen, diese Chance für Marzahn-Hellersdorf zu nutzen. Das Idyll mit einem natürlichen See und Grün soll den Kaulsdorferinnen und Kaulsdorfern erhalten bleiben.

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab 2022 auch als Online-Antrag

Ich habe die Diskussion um Termine im Bürgeramt zum Anlass genommen, mit meiner Kollegin Anja Kofbinger den Senat zu den Bearbeitungszeiten und die Digitalisierungsperspektive für Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu befragen (Drucksache 17/27966). Schon vorher klar ist, dass die Beantragung schriftlich erfolgen kann. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig.

Aus der Antwort geht nun hervor, dass es knapp 60.000 Anträge pro Jahr gibt. Und dass nach gegenwärtiger Zeitplanung ist die Realisierung eines Online-Antrages für den WBS im I. Quartal 2022 geplant. Hieraus ergibt sich für die Sachbearbeitung der positive Effekt, von zeitaufwändiger Erfassungstätigkeit entlastet zu werden. Die Konzeptarbeit für die Verfahrensmodernisierung ist bereits abgeschlossen und die Umsetzungsarbeiten haben begonnen und werden bis ins IV. Quartal 2021 hineinreichen.

Dies zeigt, dass in den letzten Jahren zwar viel passiert ist, aber die Erfolge der Digitalisierung erst in den kommenden Monaten und Jahren sichtbar werden. Dies ist ein ermutigender Ausblick!

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Neues Angebot: Ein Rufbus für Mahlsdorf & Kaulsdorf

Gute Nachrichten für Biesdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf. Das geplante Konzept zur Erprobung eines Rufbusses (On Demand-Ridepooling) ist zwischen der SenUVK und der BVG abgestimmt, ein entsprechendes Bestellschreiben wurde der BVG zugeleitet. Der Rufbus wird außerhalb des S-Bahn-Rings in einem etwa 41 km² großen Gebiet vom Ostkreuz bis zur Berliner Stadtgrenze eingesetzt, und damit nicht nur Mahlsdorf Süd, sondern auch Kaulsdorf und Biesdorf versorgen. Dieses Gebiet umfasst gleich mehrere der im Nahverkehrsplan 2019-2023 identifizierten Potenzialgebiete für bedarfsorientierte ÖPNV-Angebote. Damit sind Gebiete gemeint, in denen aus unterschiedlichen Gründen Erschließungsdefizite mit dem „klassischen“ ÖPNV bestehen. Das neue Angebot geht damit im Umfang über die im Nahverkehrsplan vorgesehene Pilotierung deutlich hinaus.

Der Rufbus ist neben dem Ausbau der Straßenbahn in Mahlsdorf eine zentrale Antwort auf die bisherige Unterversorgung des Siedlungsgebietes in Marzahn-Hellersdorf mit Angeboten des ÖPNV. Ziel der Erprobung ist es die bestmöglichen Bedingungen für den Rufbus durch das Feedback von Nutzer*innen zu entwickeln. Das Pilotprojekt wird durch ein Monitoring begleitet werden und bei Bedarf sind Anpassungen noch während des Projektverlaufs möglich. In diesem Sinne sind die nun vorgestellten Planungen der Beginn eines modernen Mobilitätsangebotes für Marzahn-Hellersdorf.

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Umsetzung Zielvereinbarung Straßenbäume in Marzahn-Hellersdorf

Im Januar hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgeteilt, dass die erste gesamtstädtische Zielvereinbarung des „Zukunftspakt Verwaltung“ für die Pflege und Nachpflanzung von Straßenbäumen in Kraft getreten ist. Ich habe den Beginn des Sommer 2021 genutzt, um beispielhaft für Marzahn-Hellersdorf nachzufragen, ob die darin vereinbarten Ziele erreicht wurden (Drucksache 18/27520). Ziel war bis Sommer 2021 die Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im Grünflächeninformationssystem (GRIS) abzuschließen. Dazu sollte eine Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf die Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort) erfolgen.

Die Antwort ist kurz, lässt aber hoffen: “Die Bauminspektion im Fachbereich Grün arbeitet mit Hochdruck daran, die Datengrundlage zu vervollständigen.” Der aktuelle Datenstand lässt sich hier auf einer Karte auf den Seiten des FIS-Broker einsehen. Auch eine weitere Informationen hat meine Anfrage hervor gebraucht: “Die Daten enthalten auch Informationen zu potenziell bepflanzbaren Baumstandorten”. Dies ist dann die Grundlage für ein Baumpflanzprogramm für Marzahn-Hellersdorf.

Bisher sind leider nur potenziell bepflanzbaren Baumstandorten in den Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf im System eingetragen. Die bepflanzbaren Baumstandorte in Mahlsdorf, Biesdorf oder Kaulsdorf müssen in meinen Augen nachgetragen werden. Hierbei muss aber beachtet werden, dass viele Straßen im Siedlungsgebiet in den kommenden Jahren mal saniert oder mit Gehwegen ergänzt werden sollen. Das Pflanzen neuer Straßenbäume wird dann leider erst in diesem Zuge erfolgen.

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Brücke über die U5 am Grabensprung

Wie ist der Zustand der Brücke über die U5 am Grabensprung? Dies habe ich den Senat in einer schriftlichen Anfrage gefragt (Drucksache 18/27567). Die Antwort: Die Brücke über die U5 wurde im Jahr 1989 errichtet. Der aktuelle Zustand laut letzter Bauwerksprüfung vom November 2020 wird mit der Zustandsnote 2,2 bewertet. Eine Sanierung der Brücke ist in den kommenden Jahren nicht vorgesehen. Als laufende Unterhaltungsmaßnahmen sind partielle Ausbesserungen des Korrosionsschutzes und die Erneuerung der bituminösen Fugenvergussmasse im Gehwegbelag vorgesehen.

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Ausschussanhörung: Wie weiter mit der Schulreinigung

Fast jede:r ist in seinem Leben bereits direkt oder indirekt mit Gebäudereinigung oder Reinigungsfirmen in Kontakt gekommen. Sie sorgen schließlich im optimalen Fall dafür, dass Schulen, Arbeitsplätze und andere Einrichtungen gewissen Hygienestandards entsprechen. Jedoch sind leider genau in diesem Bereich auch Mängel anzutreffen, die sich verständlicherweise kein:e Arbeitgeber:in, -nehmer:in oder Schüler:in wünscht. Die oft prekären Arbeitsbedingungen in der Branche sind nichts neues und nach wie vor keine Basis für zufrieden stellende Arbeit.

Unbefriedigende Ergebnisse der Reinigungsarbeit können unterschiedlich aussehen und haben demnach unterschiedliche Ursachen. Dass bspw. der Klassenraum zu Beginn des Schultags nicht sauber vorgefunden wird, ist unerfreulich, doch ob die Ursache hierfür ein Personalmangel seitens der Reinigungsfirma, ein hoher Zeitdruck bzw. zu große zu säubernde Bereiche für das wenige Personal, eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit von Seiten der Schüler:innen oder einfach schlecht verrichtete Arbeit ist, lässt sich im Nachhinein oft schwer sagen. Auch der simple verbale Kontakt zwischen Schüler:innen, Lehrer:innen, Hausmeister:innen und dem Reinigungspersonal oder eine Rückmeldung zur erledigten Reinigungsarbeit ist aufgrund der hauptsächlich nachmittags und abends vorliegenden Arbeitszeiten sehr schwierig oder gar nicht möglich.

In der Juni-Sitzung des Unterausschuss Bezirke fand nun eine Anhörung zum Thema “Aktueller Stand der Überlegungen zur Umsetzung der Rekommunalisierung der Schulreinigung” statt. Sie kann im folgenden Video noch einmal gesehen werden.

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