Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Perspektive für die Freifläche am U Cottbusser Platz

Die große Freifläche am U-Bahnhof Cottbusser Platz wird seit einigen Jahren von Neuen Gesellschaft für bildende Kunst e. V. im Rahmen einer Zwischennutzung für allerlei Aktionen genutzt. Ich habe das neue Jahr zum Anlass genommen, den Senat nach der aktuellen Perspektive zu fragen (Drucksache 18/27062). Eine gute Nachricht: der weiteren Verlängerung der Zwischennutzung steht wohl nichts im Wege.

Perspektivisch läuft ein formales B-Plan Verfahren. Derzeitiger Verfahrensstand ist die Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Auswertung sollten Grundlage für eine öffentliche Debatte über die Zukunft des Geländes in Hellersdorf werden. Die aktuell massive Bebauung durch reine Wohngebäude, wie sie an vielen Ecken von Marzahn-Hellersdorf zu beobachten ist, braucht eine Denkpause. Die Planung von öffentlicher und sozialer Infrastruktur zu der auch Grünflächen gehören, braucht einen höheren Stellenwert.

Frage 1: Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Senat und Bezirksamt über die Nutzungsanforderungen für den Teil der Grünfläche vor dem U Cottbusser Platz, die für den Wohnungsbau vorgesehen ist?

Für diese Fläche ist ein B-Plan Verfahren (10-55) in Aufstellung. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt eine Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen. Die Fläche ist im Wohnbauflächen-Informationssystem WoFIS als mittelfristige Potentialfläche für Wohnungsbau ausgewiesen. Derzeitiger Verfahrensstand ist die Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Nach dem aktuellen Planentwurf ist ein Mix aus gemeinbedarflicher Nutzung (Kiezsporthalle) und Wohnungsbau vorgesehen.

Frage 2: Welche Bedarfe an sozialer Infrastruktur können an dieser Stelle im Rahmen des Vorhabens realisiert werden?

Die Fragestellung welche und in welchem Umfang Flächen für soziale Infrastruktur dort planerisch gesichert werden, wird sich im Rahmen der Abwägung ergeben. Ausschlaggebend sind hierbei die einzelnen Belange.

Frage 3: Inwiefern konnten und können die Planungen für einen „Kunst-Campus“ mit Ateliers und Wohnungen für Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Genossenschaftsmodells realisiert werden (Drucksache 18/12672)?

Aus planerischer Sicht sollen Flächen für derartige Nutzungen vorgesehen werden. Der Bezirk hat sich mit einem Letter of Intent zur Unterstützung dieser Nutzung bekannt.

Frage 4: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Realisierung des Vorhabens aus?

Dazu kann der Bezirk derzeit keine Aussagen machen.

Frage 5: Welche Beteiligungen für Bürger:innen, Quartiersräte sowie interessierte Akteure wie die Station urbane Kulturen sind in diesem Jahr im Rahmen der weiteren Planungen vorgesehen?

Beteiligungen finden im Rahmen der gesetzlichen Verfahrensvorgaben statt. Bei Umsetzung konkreter Bauvorhaben finden zusätzliche Bürgerinformationen statt.

Frage 6: Ist eine Verlängerung der Zwischennutzung bis Ende 2021 eine realistische Möglichkeit?

Diese Verlängerung erscheint realistisch.

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