Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Sanierung der Franz-Carl-Achard-Grundschule

Der neue Ergänzungsbau an der Franz-Carl-Achard-Grundschule in Kaulsdorf ist seit letzten Jahr in Betrieb. Für knapp sieben Millionen Euro wurde in der Waplitzer Straße ein modernes Schulgebäude mit zwölf Klassenzimmern, sechs Teilungsräumen, behindertengerechten Sanitäranlagen und einigen Funktionsräumen errichtet. Dies ist die Grundlage für die umfassende Sanierung des historischen Schulgebäudes. Da die Nutzungsgenehmigung für das Bestandsgebäude im Sommer 2022 ausläuft, habe ich den Senat zum Stand der Sanierung gefragt (Drucksache 18/27518).

Aus der Antwort geht hervor, dass der Bezirk die Erweiterte Vorplanungsunterlage zur Prüfung bei den zuständigen Senatsverwaltungen inzwischen eingereicht hat. Das Prüfergebnis steht noch aus. Plan ist aber nach Ablauf der Nutzungsgenehmigung im Sommer 2022 das Mobiliar aus dem Gebäude zu transportieren. Die Sanierungsmaßnahme wird nach derzeitigem Stand mit Schadstoffsanierungsmaßnahmen zu Ende 2022 beginnen.

In der Zeit der Sanierung wird die Schulgemeinschaft wird den Unterricht u. a. an einem Filialstandort fortsetzen. Plan ist bisher zwei Drittel der Klassen weiter am Standort im Ergänzungsbau zu unterrichten, die übrigen Klassen am Dankratweg in Biesdorf. Bis Ende 2022 sind zur Aufrechterhaltung der Nutzungsgenehmigung des Bestandsgebäudes noch mehrmalige Begehungen zum statischen Zustand erforderlich.

1. Wie lange läuft die aktuelle Nutzungsgenehmigung für das historische Gebäude der Franz-Carl-Achard-Grundschule?

Die aktuelle Nutzung ist bis zum 27. Juni 2022 unter bauaufsichtlichen Auflagen gestattet.

2. Welche Auflagen bestehen für eine Nutzung nach dem 31. Juli 2021?

Zur Aufrechterhaltung der Nutzungsgenehmigung sind mehrmalige Begehungen zum statischen Zustand erforderlich. Diese sind durch das Baumanagement beauftragt und werden regelmäßig durchgeführt. Die vom Stadtentwicklungsamt geforderten Auflagen sind:

1. Durchführung einer handnahen Kontrollbesichtigung der Hängekonstruktion der Turnhalle im April 2021 durch den Sachverständigen – die Voraussetzungen dafür sind vom Betreiber der Schule, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, zu schaffen (Bereitstellen einer Rollrüstung oder kleinen Hebebühne);
2.Absicherung von jederzeit durch den Sachverständigen durchzuführenden Sonderbesichtigungen aufgrund außergewöhnlicher Witterungsbedingungen;
3.Durchführung von weiteren Kontrollbesichtigungen durch den Sachverständigen in einem verkürzten Prüfturnus, also nach April 2021 weiter im Oktober 2021 und im April 2022;
4. Einhalten der gemäß Bauüberwachungsprotokoll vom 19. August 2016 formulierten weiteren Nutzungsbedingungen;
4.1. Nutzung der Turnhalle als Gymnastikraum und Mehrzweckraum für maximal 200 Personen;
4.2. Keine Befestigung von Sport- und Spielgeräten an der Dachkonstruktion der Turnhalle;
4.3. Nutzung des Kellergeschosses lediglich für Lagerzwecke, ausgenommen die Flächen unterhalb der Treppen;
4.4. Keine Nutzung der Räume auf dem Treppenabsatz zwischen 1. und 2. Obergeschoss;
4.5. Keine Nutzung der Dachgeschosse;
4.6. Regelmäßige Kontrollen zur Überwachung der nicht rauchmelderüberwachten Dachräume;
4.7. Flure und Treppenräume sind brandlastfrei und unverstellt als Rettungswege freizuhalten.

3. Wie ist der Stand und der Zeitplan der geplanten Sanierung des historischen Gebäudes?

Der Bezirk hat die Erweiterte Vorplanungsunterlage zur Prüfung bei den zuständigen Senatsverwaltungen eingereicht. Das Prüfergebnis wird erwartet.

4. Welche Pläne gibt es für die Zeit nach Ende der aktuellen Nutzungsgenehmigung?

Nach Ablauf der Nutzungsgenehmigung wird das Mobiliar aus dem Gebäude transportiert. Die Schulgemeinschaft wird den Unterricht u. a. an einem Filialstandort für die Dauer der Sanierung fortsetzen. Nach Beendigung der Sanierung und Erweiterung wird der Schulstandort voraussichtlich wieder in Gänze zur Verfügung stehen. Die Sanierungsmaßnahme wird nach derzeitigem Stand mit Schadstoffsanierungsmaßnahmen zu Ende 2022 beginnen.

5. Wie ist der aktuelle Stand der Planung für die Typensporthalle und ist ein Baubeginn am Ende des 2. Quartals 2021 noch vorgesehen?
6. Wenn nein, welcher neue Termin ist vorgesehen?

Die genehmigten Erweiterten Vorplanungsunterlagen und die Zustimmung nach § 77 Bauordnung Berlin liegen vor. Der Generalunternehmer wurde kürzlich beauftragt. Ein Baubeginn am Ende des 2. Quartals 2021 wird weiterhin angestrebt.

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