Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Wie hilft das Digitale-Familienleistungen-Gesetz Berliner Familien?

Der Bundestag hat Ende 2020 das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Damit wird es möglich in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen.

Ich habe den Senat gefragt, wann Berliner Familien davon profitieren werden (Drucksache 18/25909). Aus der Antwort geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng abstimmen. Sie planen die Umsetzung der Möglichkeit sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen bis Anfang 2022 zu ermöglichen.

1. Wie bewertet der Senat das zuletzt im Bundesrat verabschiedete Digitale-Familienleistungen-Gesetz?
2. Welche neuen digitalen Familiendienstleistungen werden für Berliner Familien damit möglich (Bitte die konkrete Leistung sowie einen groben Zeitplan bis zur Umsetzung angeben)?
4. Welche konkreten neuen digitalen Bürgerdienstleistungen werden damit ermöglicht?

In der Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat in seiner 997. Sitzung dem vom Bundestag am 4. November verabschiedeten Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen zugestimmt. Am 10. Dezember 2020 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Senat von Berlin begrüßt die mit dem Gesetz anvisierten Ziele, um in Zukunft für Berliner Familien die Beantragung von Leistungen zu vereinfachen. Konkret wurden mit dem Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Verwaltungsleistungen rund um die Geburt von Kindern und die Beantragung von Familienleistungen perspektivisch digitalisieren und möglichst mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen zu können. Dabei werden zunächst das Bundeselterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung des Kindes in den Blick genommen, um Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Mit dem Gesetz wird die Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten zukünftig nicht mehrfach von den Eltern eingegeben werden müssen und Behördengänge entfallen können. Auf Wunsch der Eltern könnten dann erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So ist etwa geplant, dass die Rentenversicherungen im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Des Weiteren sollen Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Verwaltungsleistungen für Familien keine Geburtsurkunde mehr als Papiernachweis einreichen müssen. Die Daten aus der Geburtsurkunde sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Eltern zwischen dem Register und der jeweiligen Behörde direkt und digital ausgetauscht werden. Zusätzlich könnte die digitale Geburtsurkunde von den Eltern genutzt werden, um sie Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgeber – digital zusenden zu können. Damit kann der Alltag von Berliner Eltern rund um die Geburt erleichtert werden. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie solche digitalen Angebote oder weiterhin die Anträge postalisch/persönlich nutzen möchten. Der Bund und die Länder planen die Umsetzungsphase für das Jahr 2021 und einen Start der erweiterten Möglichkeiten der digitalen Antragsstellung auf Familienleistungen für das Jahr 2022.

3. Welche Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger werden mit den Gesetz geschaffen, um sich digital gegenüber der Verwaltung auszuweisen?

Gemäß den Vorgaben der IKT-Steuerung des Landes Berlin sollen sämtliche Online-Fachdienste der Verwaltungen zur Authentifizierung und Identifizierung den Basis-dienst „Service-Konto Berlin“ nutzen. Das Service-Konto Berlin bietet eine sichere und komfortable Authentifizierung und Identifizierung für alle E-Government-Leistungen (Online-Dienste) des Landes Berlin. Mit der einmaligen Registrierung im Service-Konto Berlin können die Bürgerinnen und Bürger privat und dienstlich im Namen Ihrer Firma oder Behörde sämtliche angebundenen Online-Dienste nutzen. Den jeweiligen Sicherheitsanforderungen bei der Abwicklung der Online-Dienste wird durch verschiedene Sicherheitsstufen im Service-Konto Berlin Rechnung getragen. Die Nutzung des Service-Konto Berlin ist grundsätzlich kostenfrei. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger kostenpflichtige Online-Dienste in Anspruch nehmen, fallen für sie Kosten in Höhe der entsprechenden Verwaltungsgebühren an. Die Kommunikation mit dem Service-Konto Berlin und den Online-Diensten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL, 128 Bit). Damit werden die Daten während der Übertragung vor einem unbefugten Zugriff geschützt.

5. Trifft es zu, dass mit dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz die Rechtsgrundlage für das „Online-Elterngeld“ ELFE – das Vorzeigeprojekt aus Bremen – geschaffen wird?
6. Werden auch Berliner Familien in den Genuss einer Onlinedienstleistungen für die Beantragung von Elterngeld kommen (Wenn ja, bitte einen groben Zeitplan angeben)?

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund und Länder (Federführung: Freie Hansestadt Bremen und BMFSFJ) mit dem Projekt ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) die Vereinfachung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse durch die Nutzung des einwilligungsbasierten Datenaustausches schaffen. Damit wird das Prinzip „Nicht die Bürger, sondern die Daten sollen laufen“ prototypisch verwirklicht. So wird auch die europäische Anforderung des „Once-Only-Principles“ umgesetzt. Mit dem Angebot ElterngeldDigital wurde bereits ein Online-Antragsassistent geschaffen, bei dem das Land Berlin zusammen mit dem Freistaat Sachsen Pilotland war. ElterngeldDigital ermöglicht es Berliner Eltern aktuell, ihren Elterngeldantrag elektronisch auszufüllen. Neben der Erweiterung des Angebots auf weitere Bundesländer soll laut Bund im Jahr 2021 die Möglichkeit geschaffen werden, sich elektronisch zu authentifizieren und die Daten unmittelbar und papierlos an die Elterngeldstellen zu übertragen. Dies wird im Rahmen des Projektes ELFE vom Bund und der Freien Hansestadt Bremen pilotiert.

Im Anschluss der Pilotierungsphase der Freien Hansestadt Bremen werden auch Berliner Eltern von dieser Onlinebasierten Antragstellung profitieren. Die Verbesserungen sollen dabei nicht nur den Eltern zu Gute kommen, sondern auch die Antragsbearbeitung in den Elterngeldstellen weiter vereinfachen und beschleunigen. Das Bundesfamilienministerium und das Land Berlin stimmen sich zurzeit zur Schaffung des papierlosen Antrags auf Bundeselterngeld eng ab und planen die Umsetzung über die Plattform ElterngeldDigital bis Anfang 2022 zu ermöglichen.

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