Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Aktueller Stand zum Umgang von Daten in Berlin

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).

Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.

In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.

Wie die einzelnen Senatsverwaltungen, das Datenmanagement personell und strukturell umsetzen ist unterschiedlich. Im Allgemeinen gestaltet sich dies zurzeit wie folgt (für Details bitte in die Anlage der Antwort schauen):

  • SenBJF – dezentrales Datenmanagement in jeweiligen Politikfeldern.
  • SenFin – zentrales Datenmanagement im Bereich ZS B 1 bzw. der neuen Stabsstelle Digitalisierung.
  • SenIAS – dezentrales Datenmanagement, eine Person für Open Data verantwortlich.
  • SenJustVA – dezentrales Datenmanagement in den Abteilungen/Referaten.
  • SenKultEuropa –  dezentrales Datenmanagement.
  • SenSBW/ SenUMVK – dezentrales Datenmanagement, Thema Open Data durch Stabstelle eGoverment abgedeckt.
  • SenWGPG – zentrales Datenmanagement.

1. Wer ist in den einzelnen Senatsverwaltungen für Daten und das Datenmanagement zuständig?

Jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, ist für Daten zuständig. Diese Daten sind zu managen und zu koordinieren. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement, vgl. dazu die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO I), Allgemeiner Teil u.a. § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 1, § 29 Abs.2, § 39 Abs. 1, § 53 Abs, 6, § 55 Abs. 3, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 3 und § 63.

Insbesondere für die Bereitstellung allgemein zugänglicher Datenbestände enthält § 13 des Gesetzes zur Förderung des E-Government /E-Government-Gesetz-Berlin vom 30. Mai 2016 (EGovG Bln) bereits konkrete Verweise zu Zuständigkeiten: Der IKTStaatssekretär hat im Zusammenhang mit Daten auf die freie Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Daten in maschinenlesbaren Formaten hinzuwirken (§ 21 Abs. 2 Nr. 6. EGovG Bln). Zudem beschreibt die IKT-Architektur des Landes Berlin im Kapitel 9 seit längerem die Datenarchitektur und das Datenmanagement, darunter im Kapitel 9.2 „Open Data“.

2. Wie viele Datenkoordinator*innen oder Menschen mit ähnlichen Tätigkeiten (siehe Frage 1) sind im Land Berlin in den einzelnen Senatsverwaltungen und nachgelagerten Behörden beschäftigt bzw. sollen beschäftigt sein (bitte jeweils aufführen und nach VZÄ und Köpfen unterscheiden)?

Der in der Fragestellung verwendete Begriff „Datenkoordinator“ ist im Land Berlin geprägt in den Bezirken sowie der Fachlichkeit bei SenWGPG. „Der Aufgabenbereich der bezirklichen Datenkoordination umfasst die Zusammenführung und Koordination von Datenbeständen auf Basis der “Lebensweltlich orientierten Räume” (LOR). Ziel ist es, bestehende bezirkliche und überbezirkliche relevante Fachdaten sowie Daten aus dem abgestimmten Datenpool des Landes Berlin zusammenzuführen und für Auswertungszwecke auf Bezirks-, Bezirksregionen- oder Planungsraumebene aufzubereiten. … Die bezirkliche Datenkoordination steht den Fachämtern als Servicestelle für verschiedenste Datenauswertungen zur Verfügung.“ (Quelle: Landesbeschäftigtenportal)

Die IKT-Steuerung entwickelt für IKT-steuerungsbezogene Tätigkeiten in der Berliner Verwaltung seit einiger Zeit ein sogenanntes IKT-Rollenkonzept. In diesem Konzept existiert aktuell die Rolle der „Datenkoordinatoren“ nicht im Wortlaut. Vielmehr wird eine Rolle der Fachverfahrens- und Dienstekoordination beschrieben. Die Evaluierung aus der Praxis heraus mag für die Zukunft weitere Rollenbilder definieren. Auch in den bisherigen IT-Org-Grundsätzen wurde die Rolle der „Datenkoordinatoren“ historisch nicht beschrieben. Es wird zudem auf die Anlage verwiesen.

3. Wie viele Datenkoordinator*innen oder Menschen mit ähnlichen Tätigkeiten beabsichtigt das Land Berlin in den einzelnen Senatsverwaltungen und nachgelagerten Behörden im Jahr 2023 einzustellen (bitte Ausbildungsplätze inkl. Duales Studium separat kenntlich machen)?
4. Welche Senatsverwaltungen und nachgelagerten Behörden haben eine Dateninventur durchgeführt bzw. planen dies in diesem oder dem kommenden Jahr?

Es wird auf die Anlage verwiesen

5. Plant der Senat für das Datenportal daten.berlin.de die Nutzung des Musterdatenkatalog für Kommunen aus dem Gemeinschaftprojekt zu Open Data von der Bertelsmann Stif-tung, GovData, dem KDZZentrum für Verwaltungsforschung und der Open Knowledge Foundation Deutschland, wie es Schleswig-Holstein angekündigt hat?

Ja, auch für das Open Data Portal des Landes Berlin ist die Nutzung des Musterdatenkatalogs für Kommunen aus dem Gemeinschaftprojekt zu Open Data von der Bertelsmann Stiftung, GovData, dem KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung und der Open Knowledge Foundation Deutschland geplant.

6. Wenn ja, bis wann ist die Umsetzung geplant?

In diesem Jahr werden die technischen Voraussetzungen durch den Betreiber des Open Data Portals geschaffen, so dass im Laufe des nächsten Jahres der Musterdatenkatalog für die Datenbereitstellenden zur Auswahl stehen wird.

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