Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung und geeigneter Organisationseinheiten in Berlin
Digitalisierung ist Schwerpunkt dieser Legislatur. Darauf haben wir uns mit den Koalitionspartner*innen im Koalitionsvertrag verständigt. Konkret haben wir uns folgendes vorgenommen: “Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt.” (S. 129) Nach einem Jahr Regierungsarbeit habe ich beim Senat nachgehakt, wie weit der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung voran gekommen ist (Drucksache 19/13470).
Aus der Antwort geht hervor, dass der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung noch im Gange ist. Es werden derzeit noch diverse Themen wie Schaffung gemeinsamer Organisationsgrundlagen der lösungsorientierten Zusammenarbeit und zielgerichteten Steuerung, Berichts- und Besprechungszeiträume, Ermittlung von Synergieeffekten und Evaluierung bearbeitet. Mit Schreiben vom 31.03.2022 wurden die Bezirksbürgermeister*innen gebeten, auch im Bezirk eine solche Organisationseinheit einzurichten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Es ist bekannt, dass das von einigen Bezirken bereits umgesetzt wurde.
1. Wie weit ist der Aufbau der Stabsstelle Digitalisierung in den Senatsverwaltungen und wie viel Personal steht für die Aufgabe zur Verfügung (bitte für alle Senatsverwaltungen einzeln ausführen)?
Der Aufbau der Stabsstellen Digitalisierung ist im Gange; es werden diverse Themen wie Schaffung gemeinsamer Organisationsgrundlagen der lösungsorientierten Zusammenarbeit und zielgerichteten Steuerung, Berichts- und Besprechungszeiträume, Ermittlung von Synergieeffekten und Evaluierung bearbeitet. Die folgende Tabelle enthält die Ziffer der bisher gemeldeten Ansprechpartner*innen und ist keine verbindliche Aussage zu der tatsächlichen Personalausstattung (mit Ausnahme SenInnDS und Skzl.):
lfd. Nr1 Senatsverwaltung Ansprechpartner*innen 2 SenFin 1 3 SenUMVK 1 4 SenIAS 1 5 SenBJF 1 6 SenWGPG 1 7 SenInnDS 3 8 Skzl (Stabsstelle GDB) 4 9 SenSBW 1 10 SenWEB 1 11 SenJustVA 1 SenKultEuropa 1 2. Wie weit ist der Aufbau der geeigneten Einheit zur Bündelung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten bei den Bezirksbürgermeister*innen und wie viel Personal steht für die Aufgabe zur Verfügung (bitte für alle Bezirke einzeln ausführen)?
Mit Schreiben vom 31.03.2022 wurden die Bezirksbürgermeister*innen gebeten, auch im Bezirk eine solche Organisationseinheit einzurichten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Um eine optimale Kommunikation zu gewährleisten, wurde zusätzlich um die Benennung einer Ansprechperson dieses Aufgabenfeldes gebeten. Der folgenden Übersicht sind die Angaben der OE GPM zu entnehmen (Stand: 01.12.2020):
Lfd. Nr. Bezirksamt Stellenanzahl 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 2 Friedrichshain – Kreuzberg 3 3 Lichtenberg 5 4 Marzahn – Hellersdorf 3 5 Mitte 4 6 Neukölln 4 7 Pankow 2 8 Reinickendorf 4 9 Spandau 2 10 Steglitz – Zehlendorf 4 11 Tempelhof – Schöneberg 5 12 Treptow – Köpenick 3,5 3. Wie bewertet der Senat den Vorschlag die bezirkliche OE IT bei der neuen Einheit zur Bündelung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten bei den Bezirksbürgermeister*innen anzusiedeln?
Bereits im Jahr 2016 sind erste Überlegungen zu einer bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirke für die Aufgaben des Prozess- und Digitalisierungsmanagements angestellt worden. Im Ergebnis wurden den Bezirken 2017 insgesamt 24 Stellen (2 pro Bezirk) zuerkannt. Für die Arbeit in den Geschäftsprozessoptimierungs- und Digitalisierungsprojekten wurden mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 nochmals je zwei zusätzliche Stellen geschaffen.
Durch Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen 2020/2021 wurde jedem Bezirksamt pauschal eine weitere Stelle zuerkannt, „… da jeder Bezirk an der Geschäftsprozessoptimierung und Digitalisierung eines Politikfeldes mitwirkt“. Demnach erhöhte sich die zugewiesene Stellenausstattung in den Bezirken auf insgesamt fünf Stellen. Im Rahmen des Aufbaus der entsprechenden Infrastruktur sehen die Richtlinien der Regierungspolitik nicht nur vor, eine Stabstelle Digitalisierung in jeder Senatsverwaltung zu unterhalten, sondern auch, dass die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneten Einheit gebündelt werden. Um diesen Auftrag zu erfüllen, wurden die einzelnen Bezirksverwaltungen um die Einrichtung einer solchen Organisationseinheit gebeten, die zukünftig als zentrale Stelle für die Digitalisierungsaktivitäten des jeweiligen Bezirkes zuständig sein wird. Es ist bekannt, dass das von einigen Bezirken bereits umgesetzt wurde.
Auch die drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen durch den Ukrainekrieg, zeigen uns auf, dass Themen wie Digitale Souveränität, Cybersicherheit, Digitale Transformation, Nachhaltigkeit und Energiemanagement im Bereich der IT nur in der Zusammenarbeit und in starker Partnerschaft lösbar sind.
Grundlage der digitalen Transformation sind moderne und dem aktuellen Stand der entsprechenden best practise-Technologien, deren rasante und fortlaufende Verbreitung unsere Gesellschaft und Wirtschaft bereits nachhaltig geprägt hat. Die digitale Transformation berührt und verändert dabei alle Aufgabenbereiche: Geschäftsprozesse und -strukturen stehen auf dem Prüfstand, Mitarbeiterführung und Unternehmenskultur wandeln sich, die die Entwicklung neuer Produkte und Serviceleistungen zur Folge haben. Für die konkrete Umsetzung wird eine pragmatische Vorgehensweise favorisiert, um mit der bereits vorhandenen Stellenausstattung die gemeinsamen Ziele der Digitalisierung und Synergieeffekte zu erreichen. Mit den Hauptverwaltungen fand eine entsprechende Verständigung statt.