Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bauvorhaben Bisamstraße soll vor allen Familienwohnraum schaffen

Das Gelände zwischen Bisamstraße und Landesgrenze zum Land Brandenburg wird aktuell von der degewo als Wohnstandort weiterentwickelt. Für eine ausgewogene Mischung im Quartier sind nun vielfältige Eigentums- und Wohnformen geplant. Trotzdem gibt es viel Kritik und Fragen zu den Planungen. Die degewo hat daher ein Beteiligungsverfahren gestartet. Doch einige Fragen sind weiter offen. Daher habe ich den Senat zum Stand der Planungen befragt (Schriftliche Anfrage Nr. 19/10942).

Aus der Antwort geht hervor, dass die Ausschreibung der Generalübernehmerleistungen erst im Herbst 2022 erfolgt. Insgesamt werden dort 280 Wohnungen entstehen, zuzüglich 44 Einfamilienhaus-Parzellen. Der Wohnungsmix steht noch nicht endgültig fest und wird im Rahmen des Vorentwurfes noch in Varianten geprüft. Die Zielgruppe sind Familien (mind. 70%) und Singles/Paare (max. 30%).

Kritik ist aber angebracht, wenn der Senat erklärt: “Auf Anregung von Anwohnern und lokalen Akteuren hat degewo den Stellplatzschlüssel erhöht.” Ein solches Wohnungsbauvorhaben sollte die Anregungen der Nachbarschaft umfassend berücksichtigen. Ein Verkehrskonzept für Mahlsdorf, welches die berechtigten Sorgen der Nachbarschaft entkräften könnte, fehlt weiter. Das Bezirksamt muss dieses Vorhaben endlich aktiv angehen.

Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für das Bauvorhaben der degewo in der Bisamstraße?

Die Planungen befinden sich in der Vorentwurfsphase. Aus Gründen der Vergabe erfolgt die Ausschreibung der Generalübernehmerleistungen erst im Herbst 2022, statt im Sommer 2021.

Frage 2: Wie viele Wohnungen sollen nach aktuellen Planungen dort entstehen (bitte angeben nach Anzahl der Zimmer (1, 2, 3, 4, 5+).

Insgesamt werden dort 280 Wohnungen entstehen, zuzüglich 44 Einfamilienhaus-Parzellen. Der Wohnungsmix steht noch nicht endgültig fest und wird im Rahmen des Vorentwurfes noch in Varianten geprüft.

Frage 3: In welchem Verhältnis werden damit Single-Wohnungen zu großen Familienwohnungen geplant?

Die Zielgruppe sind Familien (mind. 70%) und Singles/Paare (max. 30%).

Frage 4: Welche GFZ und GRZ ist für das Bauvorhaben Planungsgrundlage?

Die Planungsgrundlage ist der gültige Bebauungsplan. Dort festgesetzte GFZ- und GRZ-Obergrenzen werden eingehalten.

Frage 5: Wie soll der ruhende Verkehr in der Bisamstraße organisiert werden?

Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

Frage 6: Wie verhält sich der damit verbundene Autoverkehr zur Erschließung der Wohnungen mit dem geplanten Radvorrangnetz durch die Bisamstraße?

Das entwickelte Radverkehrsnetz bildet die konzeptionelle stadtweite Grundlage für Radverkehrsplanungen in Berlin. Vor diesem Hintergrund lassen sich im Rahmen der Entwicklung und Verabschiedung dieses Netzes jedoch noch nicht alle planerischen Details für jeden Streckenabschnitt verbindlich festlegen und regeln – so auch nicht für die Führung des Vorrangnetzes durch die Bisamstraße. Denn erst bei der jeweiligen Detailplanung und Umsetzung der einzelnen Abschnitte des Netzes vor Ort wird mit den entsprechenden Baulastträgern und weiteren relevanten Beteiligten die konkrete und streckenbezogene Maßnahmenplanung festgelegt.

Frage 7: Welche Änderung in den Planungen wurden im Nachgang der Aufstellung der Ausstellung aufgrund des Feedbacks von Bürger*innen vorgenommen?

Auf Anregung von Anwohnern und lokalen Akteuren hat degewo den Stellplatzschlüssel erhöht.

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