Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Fortschrittsbericht zur Tangentialen Verbindung Ost (TVO)

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat dem Hauptausschuss in einem aktuellen Bericht zum Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) berichtet (Rote Nummer 4040 B). Darin erklärt die Senatsverwaltung, warum die 4. Teilvorplanungsunterlagen (Bauphasen-, Bauablaufkonzept) im August 2022 zurückgezogen werden mussten. Dieser Schritt wirkt sich demnach nicht (negativ) auf den Planungsfortschritt der Maßnahme TVO – alle Arbeiten werden ohne darauf zurückzuführende Verzögerungen fortgeführt.

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass in 2023 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Erste Gespräche mit der Anhörungsbehörde und der Planfeststellungsbehörde sind bereits erfolgt und werden kontinuierlich fortgeführt. Hintergrund der Zurückziehung war die im Zusammenhang mit aktuellen Bauvergaben zu verzeichnende Preisinstabilität. Diese Rahmenbedingungen ließen eine seriöse Ermittlung der Herstellungskosten nicht zu.

Eine Kostenschätzung auf Basis der derzeit aktuellen Marktlage würde zu einer Gesamtkostenschätzung von über 400 Mio. € führen. Würde die aktuelle Baupreisinflation im derzeitigen Tempo fortgesetzt werden, müsste die Kostenschätzung noch weiter nach oben korrigiert werden. Unter Zugrundelegung der Marktpreise und des Planungsstandes aus 2020/2021 wäre eine Kostenschätzung von ca. 350 Mio. € belastbar.

Darüber hinaus ist zu konstatieren, dass die Planungen zur Baulogistik nach erfolgreichen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG mit geänderten Randbedingungen auch für die bauzeitliche Verkehrsführung noch nicht abgeschlossen sind. Die notwendige Überprüfung aller bisher getroffenen Kostenansätze sowie die (regelmäßig zu erwartende) Modifikation der Planung im Zuge des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens (Einwendungen privat Betroffener und Träger öffentlicher Belange) sind ausschlaggebend für die Entscheidung, die Kosten im Rahmen der Erstellung der Bauplanungsunterlagen zu aktualisieren und auf die Einreichung weiterer Teilvorplanungsunterlagen zu verzichten, zumal bereits in den Kostenschätzungen der vorliegenden Teilvorplanungsunterlagen pauschale Ansätze und anteilige Kosten für diese Leistungen enthalten sind. Die aktuellen Rahmenbedingungen führen in Verbindung mit der Komplexität, Größe und des aktuellen Planungsstandes des Bauvorhabens zu einer besonderen Betrachtung.

Auch die Frage bei welchen anderen Maßnahmen die Senatsverwaltung Vorplanungsunterlagen zur Kostenüberprüfung zurückgezogen hat, wurde beantwortet.

Bei anderen Maßnahmen war es bisher nicht notwendig, Vorplanungsunterlagen zur Kostenüberprüfung zurückzuziehen. Allerdings unterliegen derzeit alle Maßnahmen einer besonderen Kostenkontrolle. Anpassungen an den Finanzierungsunterlagen wurden zwischenzeitlich bei diversen Maßnahmen erforderlich.

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