Stefan Ziller

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Heiraten im Jahr 2022 – online anmelden auch in Berlin?

Beim Kick-Off des Creative Buceaucracy Festival im März stellte sich das Standesamt aus der Stadt Wiesbaden vor, mit seiner online Anmeldung der Eheschließung. In einer Stadt wie Berlin, wo in manchen Bezirken 2723 Eheschließungen im Jahr stattfinden, würde eine solche online Anmeldung Verwaltung und das zukünftige Ehepaar entlasten.

Mit einer schriftlichen Anfrage (Nr. 19/11441) habe ich mich beim Senat erkundigt, ob ähnliches auch für Berlin geplant ist. Demnach ist das Verfahren in Wiesbaden, welches eine Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) ist, seit 2020 bekannt, jedoch erfolgte bis jetzt keine Bewertung. Mit der dritten Änderung des Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG), Entwurf wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) im April veröffentlicht, sind “digitalisierte Antrags- und Anmeldemöglichkeiten im Personenstandswesen im Land Berlin bereitzustellen.”

Der Senat prüft derzeit verschiedene Alternativen zur Digitalisierung dieser Dienstleistung. Dazu gehört auch die “Eine-Für-Alle”-Lösung zur Anmeldung der Eheschließung aus dem Land Bremen. Die Möglichkeit eine Eheschließung online anmelden zu können, wird es also auch in Berlin geben. Positiv ist auch, dass derzeit eine schriftliche Anmeldung in allen Bezirken innerhalb von 2 Wochen möglich ist.

1. Ist dem Senat bekannt, dass Wiesbaden im Zuge der OZG Umsetzung die Anmeldung zur Eheschließung und Trautermin vollständig digitalisiert hat und ein Vororttermin beim Amt nicht mehr nötig ist?

Mit dem Standesamt Wiesbaden befindet sich die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport bereits seit Ende 2020 im engen Austausch. Das sich dort im Einsatz befindende Online-Verfahren zu Anmeldung einer Eheschließung ist dem Senat bekannt.

2. Wie bewertet der Senat diesen Service?

Eine Bewertung dieses Online-Services für die Anmeldung einer Eheschließung ist bisher durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport nicht erfolgt.

3.Wird auch Berlin die vollständige Anmeldung zur Eheschließung und zum Trautermin, inklusive der nötigen Dokumente, digitalisieren und wenn ja, wann?

Mit dem zu erwartenden Inkrafttreten des dritten Personenstandänderungsgesetzes – 3. PStRÄndG – sind digitalisierte Antrags- und Anmeldemöglichkeiten im Personenstandswesen im Land Berlin bereitzustellen. Die Online-Dienstleistung „Anmeldung einer Eheschließung“ wäre eine der im Zuge des 3. PStRÄndG zu digitalisierende Dienstleistung. Der Senat prüft derzeit verschiedene Alternativen zur Digitalisierung dieser Dienstleistung. Im Fokus steht hier insbesondere die Prüfung einer möglichen Nachnutzung der durch das Land Bremen entwickelten EfA-Dienstleitung „Anmeldung Eheschließung“.

4. Wie viele Eheschließungen wurden zwischen 2019 und 2021 angemeldet? (bitte für die Bezirke getrennt angeben)?

5. Wie lange ist die aktuelle Wartezeit, um einen Termin zum Anmelden der Eheschließung zu erhalten? (bitte für die Bezirke getrennt angeben)?

Die Verlobten können die Ehe frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin im Standesamt ihres Wohnsitzes anmelden. Die Wartezeit auf einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung hängt somit vom gewünschten Termin der Eheschließung sowie den Ehevoraussetzungen der Verlobten ab. Eine pauschalisierte Angabe zur aktuellen Wartezeit ist nicht möglich.

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