Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Kaulsdorfer „Galgen“ sicherer machen – höhere Begrenzung als “Brücke” zu Freigabe des Gehweges für den Radverkehr?

Immer wieder sprechen uns Bürger*innen darauf an, dass sie ungern mit dem Rad über den sogenannten “Galgen” am S-Bahnhof Kaulsdorf (Kaulsdorfer Brücke) fahren. Es sei ihnen zu gefährlich, sich mit dem Ende der Radspur auf die Straße in den Autoverkehr einzuordnen. Daher weichen viele Radfahrende naheliegend auf den Gehweg aus, auch aufgrund fehlender Markierungen für den Radverkehr auf der Straße in diesem Bereich. Dies ist jedoch formal nicht erlaubt. Ich eine erneute Anfrage genutzt, den Senat zum aktuellen Planungsstand für eine Änderung dieser Situation zu fragen (Schriftliche Anfrage Nr. 19/12307). Bereits im Jahr 2018 hatte die bündnisgrüne Bezirksverordnete Cordula Streich beim Bezirksamt in dieser Frage nachgefragt.

Aus der Antwort geht zumindest hervor, dass der Senat das Problem erkennt, eine kurzfristige Lösung aber nicht in Sicht ist. Als Ziel benennt der Senat eine separate Unter- oder Überführung für den Radverkehr unter den Bahngleisen hindurch bzw. über die Bahngleise hinweg. Da hierfür vermutlich ein Planfeststellungsverfahren für so eine Ingenieurbaumaßnahme erforderlich ist, erscheint eine Umsetzung in naher Zukunft eher unwahrscheinlich. Da der Antwort zu Folge die Markierung von sicheren Radverkehrsanlagen auf der vorhandenen Fahrbahn nicht möglich ist, bleiben wenige Lösung übrig.

Gegen die Freigabe des Gehweges spricht der Schutz des Fußverkehrs angesichts einer vorhandenen Breite von teilweise nur ca. 2 m und einer darüber hinaus auch nicht ausreichend hohen Brückenbegrenzung als Absturzsicherung des Radverkehrs. Weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, wie die Ausweisung einer „Spielstraße“ (gemeint ist vermutlich ein Verkehrsberuhigter Bereich nach Zeichen 325 StVO), sind infolge der in der zum Hauptstraßennetz gehörenden Heinrich-Grüber-Straße eingebetteten Kaulsdorfer Brücke rechtlich ausgeschlossen.

Kurz: alle bestehenden Gesetze verhindern kurzfristig sicheren Radverkehr über die Kaulsdorfer Brücke. Fast alle Bürger*innen die sich in dieser Sache an mich wenden, sehen in der Freigabe des westlichen Gehweges und gegenseitiger Rücksichtnahme eine sachgerechte Lösung. Der Antwort zu Folge ist dazu offenbar eine höhere Brückenbegrenzung als Absturzsicherung erforderlich. Folgefrage ist nun, wer kann dies umsetzen? Die Bahn, der Senat oder das Bezirksamt?

Frage 1: Welche Ziele hat der Senat zur Umsetzung des Radverkehrs-Ergänzungsnetzes im Bereich der Kaulsdorfer Brücke und was meint der Senat mit „langfristig“ (Drucksache 19/10331)?

Zielstellung des Senats bei der Umsetzung des Radverkehrs-Ergänzungsnetzes wird zunächst die Gewährleistung von attraktiven Zufahrtsrouten zum S-Bahnhof Kaulsdorf von Norden und Süden sein, da ein großer Teil des Radverkehrs in diesem Bereich Zubringerverkehr zur S-Bahn ist. Erst danach kann angesichts der bekannten Flächenproblematik insbesondere in den Rampenbereichen der vorhandenen Überführung und der großen Schwierigkeiten, mit denen die Schaffung einer gesonderten Radverkehrsunterführung unter den Gleisen bzw. einer gesonderten Radverkehrsbrücke über die Gleise verbunden ist, an eine Verknüpfung der beiden Zufahrtsrouten gedacht werden. „Langfristig“ heißt in diesem Falle, dass ein Termin noch nicht angegeben werden kann, da eine Lösung nur im Rahmen einen erheblichen Grunderwerb erfordernden Verbreiterung der Zufahrtsrampen zur bestehenden Brücke oder durch Schaffung einer separaten Unter- oder Überführung für den Radverkehr unter den Bahngleisen hindurch bzw. über die Bahngleise hinweg möglich ist und vermutlich ein Planfeststellungsverfahren für so eine Ingenieurbaumaßnahme erforderlich würde.

Frage 2: Welche Möglichkeiten gibt es, den Teufelskreis „es wird erst gehandelt, wenn es zu einem Schaden kommt“, zu durchbrechen?
Frage 3: Welche Rechtsänderung sind bspw. nötig, um das Radfahren bei gegenseitiger Rücksichtnahme auf dem breiten Gehweg zu legalisieren?
Frage 4: Welche Rechtsänderungen sind bspw. nötig, um auf der Fahrbahn Radstreifen zu gestalten?
Frage 5: Welche Möglichkeiten gibt es, durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, durch bauliche Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit oder die Ausweisungen des Teilstücks als Spielstraße, die Sicherheit für Radfahrende im Straßenraum sicher zu gestalten?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden diese Fragen zusammen beantwortet. Die Kaulsdorfer Brücke hat beidseitig ca. 2 m breite baulich angelegte Gehwege und eine ca. 10 m breite Fahrbahn, Die Brücke zeichnet sich durch zwei enge Kurven und jeweils zwei Rampen mit entsprechenden Steigungen bzw. Gefällen aus. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist das Überholen auf der Brücke und in den Zufahrtsbereichen mittels einer in der Fahrbahnmitte markierten durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung nach Zeichen 295 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Des Weiteren ist im vorgenannten Bereich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ganztägig reduziert worden. Weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen, wie die Ausweisung einer „Spielstraße“ (gemeint ist vermutlich ein Verkehrsberuhigter Bereich nach Zeichen 325 StVO), sind infolge der in der zum Hauptstraßennetz gehörenden Heinrich-Grüber-Straße eingebetteten Kaulsdorfer Brücke rechtlich ausgeschlossen.

Die Markierung von sicheren Radverkehrsanlagen ist auf der vorhandenen Fahrbahn nicht möglich. Die Freigabe des Gehweges kann zum Schutz des Fußverkehrs ebenfalls nicht bei einer vorhandenen Breite von nur ca. 2 m und einer darüber hinaus auch nicht ausreichend hohen Brückenbegrenzung als Absturzsicherung des Radverkehrs erfolgen. Die rechtlichen Vorgaben lassen zwar oftmals Spielräume zu, so dass Rechtsänderungen dafür nicht generell erforderlich wären, allerdings lassen die Aneinanderreihung oder sogar die Unterschreitung von Mindestmaßnahmen sowie vorliegend auch der kurvige Straßenverlauf sowohl formal wie auch faktisch keine andere Entscheidung zu.

Frage 6: Welche weiteren Möglichkeiten sind vorstellbar die unzureichende Situation der Kaulsdorfer Brücke vor der für 2030 angekündigten Inbetriebnahme des südlichen Zuganges zum S-Bahnsteig zu verbessern?

Es sind kurzfristig keine Maßnahmen realisierbar. Zu den langfristigen Möglichkeiten s. Antwort auf Frage 1.

Frage 7: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Nein.

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