Stefan Ziller

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Luca und die Daten für die Polizei

Nachdem die Presse über Abfragen der Polizei auf Luca-Daten berichtet hat, habe ich den Berliner Senat dazu befragt (Schriftliche Anfrage Nr. 19/10589). Aus der Antwort geht zumindest hervor, dass es hier keine Erkenntnisse über einen Kontakt der Polizei Berlin zu Luca gibt. Klar ist, eine solche Datenabfrage ist rechtswidrig. In Mainz fiel dies der Polizei aber erst im Nachhinein auf.

Im Rahmen der Anfrage, bat ich dazu um Informationen zu den Kündigungsfristen. Inzwischen ist klar: Berlin verlängert den im März auslaufenden Vertrag mit den Betreibern der Luca-App zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht.

1. Hatte die Polizei Berlin zu irgend einem Zeitpunkt Kontakt zur Luca-App, dem Maintainer oder Entwickler, um Daten von Nutzer*innen anzufragen?
2. Wenn ja, in welchen Fällen, zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Zweck und ob die Anfrage erfolgreich war (bitte einzeln aufführen)?

Es liegen keine Erkenntnisse über einen Kontakt der Polizei Berlin zur Luca-App, dem Maintainer oder Entwickler zum Zwecke der Datenabfrage vor. Eine automatisierte Recherche im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.

3. Wann ist der nächstmögliche Zeitpunkt, um die Verträge mit der Luca-App bzw. mit dem Luca-System zu kündigen und wie ist der Zeitplan für die Entscheidungsfindung in dieser Sache?

Der Vertrag mit der Firma culture4life GmbH wurde am 22.03.2021 geschlossen und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2022. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, so dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) als Vertragspartner die Kündigung bis zum 28.02.2022 veranlassen müsste. Derzeit erfolgt zusammen mit den Bezirken die fachliche Bewertung.

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