Grabensprung-Brücke über die U5
Nachdem ich 2021 nach dem Zustand der Brücke über die U5 gefragt hatte, antwortet mir der Senat: “Als laufende Unterhaltungsmaßnahmen sind partielle Ausbesserungen des Korrosionsschutzes und die Erneuerung der bituminösen Fugenvergussmasse im Gehwegbelag vorgesehen.” Da bis heute keine wirklichen Verbesserungen zu erkennen sind, habe ich nochmal nachgefragt (Drucksache 19/16294).
Die Antwort zeigt, dass es kein Problembewusstsein gibt. Zwar bestätigt der Senat, dass die Füllstabgeländer des Bauwerkes vereinzelt Korrosionsschäden aufweisen. Eine Instandsetzung der Geländer ist trotzdem nicht vorgesehen. Die Beseitigung der lokalen Korrosionsschäden erfolgt weiter “nur” im Zuge der laufenden Bauwerksunterhaltung.
Frage 1: Wie wertet der Senat den Zustand der Fußgängerbrücke über die U5 am Grabensprung insgesamt und im speziellen der Geländer?
Die Fußgängerbrücke Grabensprung befindet sich mit einer Bauwerksnote von 2,2 im Ergebnis einer Bauwerksprüfung aus dem Jahr 2021 in einem befriedigenden Zustand (Zustandsnotenbereich 2,0 bis 2,4). Das Bauwerk unterliegt der Problematik der Spannungsrisskorrosionsgefahr an den Spanngliedern und insofern einem verkürzten Prüfzyklus. Die Füllstabgeländer des Bauwerkes weisen vereinzelt Korrosionsschäden auf. Die konstruktive Ausbildung der Geländer entspricht den Vorgaben zum Zeitpunkt der Errichtung, weicht jedoch geringfügig von heutigen Maßstäben ab. Es liegt Bestandsschutz vor. Die Verkehrssicherheit des Geländers ist gegeben.
Frage 2: Für wann ist eine Erneuerung vorgesehen?
Eine Erneuerung der Brücke ist derzeit nicht vorgesehen.
Frage 3: Von welchen Kosten geht der Senat für eine Instandsetzung der Geländer aus?
Eine Instandsetzung der Geländer ist nicht vorgesehen, so dass keine Kostenschätzung vorliegt. Die Beseitigung der lokalen Korrosionsschäden erfolgt im Zuge der laufenden Bauwerksunterhaltung.
Frage 4: Welche weiteren Instandsetzungen sind an dem Brückenbauwerk vorzunehmen und wer ist jeweils zuständig?
Zuständiger Träger der Straßenbaulast für das Bauwerk ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es sind derzeit keine weiteren Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich und geplant.
Frage 5: Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Rolle „Ergänzungsnetz“ gemäß Radverkehrsplan zu erfüllen bzw. sieht der Senat Konflikte bei gleichzeitiger Nutzung als Fuß- und Radverkehrsbrücke?
Die Brücke wird mit Wegweisung als ausgeschilderte Radverkehrs-Route genutzt. Der Senat hat keine Erkenntnisse über die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Nutzungskonflikte. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 und 4 verwiesen.

Ganz große und wichtige Recherchearbeit, danke dafür, bitte dran bleiben! Auf dem Foto wachsen die Büsche schon in die ankorridierten Geländer, kann man vielleicht mit einer Drucksache nachfragen, wann das geschnitten wird und wie das zuständige Amt gedenkt zukünftig damit zu verfahren und welche weiteren Maßnahmen der Senat oder gar die Bundesregierung plant um eine offensichtliche Gefährdung der zu Fuß Gehenden zu vermeiden? Eventuell auch personeller Art?
Oder reicht es vielleicht, dem zuständigen Grünflächenamt einfach eine E-Mail zu senden? Zwischen den Steinen wächst zudem teilweise Unkraut – die Verantwortung und die Maßnahmen dagegen könnten mit einer weiteren Drucksache geklärt werden.
Interessant wäre vielleicht eher, wann der Weg von Ecke Schackelsterstr. Richtung Netto in der Wulkower auf der Netto-Seite vervollständigt wird.