Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Unser See bleibt schön – für mehr Sauberkeit um die Kaulsdorfer Seen

Der Sommer rückt näher und damit auch das alljährliche Problem mit der Vermüllung an den Kaulsdorfer Seen. Ich habe den Senat mal gefragt, wie die aktuelle Situation eingeschätzt wird (Drucksache 19/15178). Seit Mai 2018 erfolgt die Reinigung der “Grünanlage” Kaulsdorfer Seen durch die BSR. Demnach werden in der Hochsaison der Parknutzung, um Müllansammlungen entgegenzuwirken, temporär zusätzliche Mülltonnen für sperrige Abfälle (z. B. Pizzakartons) aufgestellt und regelmäßig entleert.

Dazu tritt zum 1. Mai 2023 eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung erhalten die BSR eine umfassende Zuständigkeit zur Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen sowie illegal abgelegten Bauabfällen. Dadurch wird die bisherige Beauftragungspraxis abgelöst. Ziel dieser Änderung ist die Zuständigkeiten klar zu regeln und damit die schnelle Beseitigung von Abfall und illegalem Müll sicherzustellen.

Am Ende bleibt vieles aber am verantwortungsbewussten Verhalten der Nutzer*innen hängen. Damit “unser See bleibt schön Realität bleibt ist der Anspruch klar: Müll in den Mülleimern entsorgen oder mit nach Hause nehmen.

Frage 1: Welche Maßnahmen sind zur Reinigung der Natur und Umwelt um die Kaulsdorfer Seen für das Frühjahr 2023 geplant?

Die BSR teilen hierzu mit, dass die Grünanlagenreinigung grundsätzlich bedarfsgerecht in Abhängigkeit von Besucherandrang und anfallenden Verschmutzungen erfolgt. Die Reinigung der Grünanlage Kaulsdorfer Seen erfolgt seit dem 01.05.2018 durch die BSR.

Frage 2: Welche Maßnahmen werden diskutiert und umgesetzt, um eine erneute Sammlung von Müll und Abfall um die Kaulsdorfer Seen zu vermeiden?

Die BSR teilen hierzu mit, dass in der Hochsaison der Parknutzung, um Müllansammlungen entgegenzuwirken, temporär zusätzliche Mülltonnen für sperrige Abfälle (z. B. Pizzakartons) aufgestellt und regelmäßig entleert werden. Darüber hinaus entsorgen die BSR illegale Abfallablagerungen aus dem Park. Die Beauftragung der BSR zur Beseitigung illegaler Ablagerungen (rechtswidrig entsorgter Sperrmüll, Elektroschrott, sonstiger Müll, wie z.B. blaue Säcke) erfolgt bislang durch einzelne oder dauerhafte Aufträge des zuständigen Bezirks. Am 1. Mai 2023 tritt eine Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung erhalten die BSR eine umfassende Zuständigkeit zur Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen sowie illegal abgelegten Bauabfällen. Dadurch wird die bisherige Beauftragungspraxis abgelöst.

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt mit, dass bereits jetzt es gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 der Verordnung zum Schutz der Landschaft der Kaulsdorfer Seen im Bezirk Hellersdorf von Berlin verboten ist, das Gebiet zu verunreinigen oder dort Materialien oder Abfälle zu lagern. Die Stadt-Natur-Rangerinnen und -Ranger führen routinemäßig Ortstermine durch, bei denen entsprechende Verstöße aufgenommen werden. Die Aufnahme personenbezogener Daten ist nur zusammen mit dem Ordnungsamt bzw. der Polizei möglich. Es gibt z.B. das Projekt clean up, welches regelmäßig mit weiteren Projekten Sammlungen durchführt, um Müll und Abfall, den Spaziergängerinnen und Spaziergänger und Badende dort liegen lassen, zu beseitigen. Das Bezirksamt ruft regelmäßig die Anwohnenden, Besucherinnen und Besucher und Naturliebhabenden auf, die Natur zu schützen und keinen Müll abzuladen, keine verbrauchten Verpackungen am See zu lagern und den eigenen Abfall nach Hause mitzunehmen. Für die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung stehen ansonsten im Landschaftsschutzgebiet Mülleimer bereit. Zusätzlich informieren Informationsschilder über das korrekte Verhalten im Landschaftsschutzgebiet.

Frage 3: Ist dem Senat bekannt, ob und wenn ja, welche Auswirkungen die Verunreinigungen und die illegale Müllablagerung für die Fauna und Flora der Kaulsdorfer Seen hat?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit, dass konkrete zahlenmäßig erfassten Erkenntnisse zum Einfluss der Müllablagerungen auf Flora und Fauna der unteren Naturschutzbehörde nicht vorliegen.

Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob und wenn ja, welche Auswirkungen die Verunreinigungen und die illegale Müllablagerung für die Wasserqualität der Kaulsdorfer Seen hat?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Die Sichttiefenmessung der Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger hat im Winter 2022/23 Sichttiefen zwischen 1,5 m und 1,8 m ermittelt. Es sei auch nicht erforderlich, hier zum Einfluss von Müll und Schrott im Landschaftsschutzgebiet eine Untersuchung zu starten, da sich aus der Sicht des Natur- und Umweltamtes die schädliche Wirkung als plausibel herausgestellt hat und bekanntermaßen selbst bei den Täterinnen und Tätern als vorhandenes Wissen vorausgesetzt werden kann. Diejenigen, die hier Müll und Schrott in den Grünflächen lagern, wissen um die Verbote und handeln bewusst und mit Inkaufnahme der Schäden.

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