Stefan Ziller

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Digitalcheck – Berlin tastet sich vorwärts

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz stand das Thema Digitalcheck für Berliner Gesetze auf der Tagesordnung. Dieser soll die Digitaltauglichkeit von neuen Gesetzen sicherstellen. Bei über 90 Prozent der Gesetze aus dem Bund kommt der sogenannte Digitalcheck bereits zum Einsatz. Auch in Berlin wird seit einiger Zeit an dem Thema gearbeitet.

Plan des Senats ist 2025 nun auch einen Berliner Digitalcheck einzuführen. Starten soll dieser mit dem Pilotvorhaben “Ersatzschulfinanzierung” der Bildungsverwaltung. Eine Unterstützungsstelle soll bei der Technologiestiftung angesiedelt werden. Einigkeit bestand in der Debatte, dass es um mehr als einen “Check” geht. Nötig ist ein Umdenken in der Verwaltung. Digitaltauglich wird die Verwaltung wenn Datenschutz, IT-Sicherheit oder die Anbindung an die E-Akte von Beginn an mitgedacht wird.

Einige Fragen blieben in der Ausschusssitzung offen. Wie der Digitalcheck in allen Senatsverwaltungen konkret in die Realität umgesetzt? Wie wird befördert, dass alle 16 Bundesländer nicht unterschiedliches unter einem Digitalcheck verstehen? Fahrplan ist bis Frühjahr/Sommer 2025 nach einem zweiten Senatsbeschluss den Digitalcheck berlinweit auszurollen.

Der Bund hat mittlerweile einige best practices mit dem Digitalcheck vorzuweisen. Im Bund ist das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), der Nationale Normenkontrollrat (NKR) und der DigitalService für den Digitalcheck zuständig. Beispiele sind die Stromsteuer, Hochbaustatistikgesetz und Registrierung von Drohnen:

Die neu geschaffene Grundlage für die automatisierte Bearbeitung von Anträgen für Drohnen im angepassten Luftverkehrsrecht ist entscheidend, um die hohe Anzahl von Anträgen zügig zu bearbeiten. Ohne könnten sich Zulassungen für Bürger:innen erheblich verzögern. Das zuständige Luftfahrtbundesamt profitiert von der Automatisierung durch eine jährliche Entlastung von 2,8 Millionen Euro laut NKR (Quelle: NKR-Stellungnahme Nr. 7083).

Der Digitalcheck des Bundes wird komplett offen entwickelt. Die Prinzipien, Leitlinien und Checklisten so wie der Entwicklungsverlauf sind online einsehbar. Auch im Bündnisgrüneinwahlprogramm haben wir uns für einen Berliner Digitalcheck ausgesprochen.

“Für neue Vorschriften – von Gesetzen über Verordnungen bis hin zu Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften – soll es künftig einen Digital[isierungs]-Check geben, damit wichtige Fragen zur Umsetzung nicht viel zu spät gestellt werden und dann die Verwaltung überfordern – sondern stattdessen „digital ready“ zur Verwaltungskultur wird. Schon für die Rechtsetzung fordern wir daher digitaltaugliche Entscheidungen, in denen Recht, Organisation und IT von Anfang an zusammen gedacht und multiprofessionell angegangen werden.”

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