Kastanienboulevard: Wie geht’s weiter mit dem Hochhausbau
Seit längerem ruht die Baustelle für das neue Hochhaus im Kastanienboulevard. Das Landgericht Berlin hatte der GESOBAU zwar in allen strittigen Rechtsfragen Recht gegeben. Leider hat der Bauträger jedoch gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht/Kammergericht eingelegt. Wie aus einer aktuellen Anfrage hervorgeht, wurde diese nun am Oberlandesgericht/Kammergericht abgewiesen (Drucksache 19/19548). Daraufhin hat die HABERENT vor dem Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus.
Neben dem Rechtsstreit wurden zwischen der HABERENT und der GESOBAU kontinuierlich verschiedene Lösungsmodelle diskutiert. Allerdings blieben diese Gespräche bisher erfolglos. Immerhin hat die GESOBAU AG am 30. Mai 2024 im Rahmen einer Zwangsversteigerung das Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erworben. Im Anschluss wurde eine gutachterliche Untersuchung eingeleitet, die derzeit noch nicht beendet ist. Die GESOBAU geht davon aus, dass das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann.
Frage 1. Der Bauträger HABERENT Baugesellschaft mbH hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht/Kammergericht eingelegt (siehe Drs. 19/17336). Wie weit ist das am OLG/Kammergericht anhängige Verfahren und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Frage 2. Wird die rechtliche Klärung weiterhin in der Berufungsinstanz erfolgen oder versuchen GESOBAU und HABERENT anderweitig eine Klärung über den Weiterbau des Hochhauses am Kastanienboulevard zu erreichen? Bis wann ist mit einer definitiven Lösung zu rechnen und wie soll diese aussehen?
Die GESOBAU teilt mit, dass die Berufung der HABERENT Baugesellschaft mbH (HABERENT) am 23. Mai 2024 vom Oberlandesgericht/Kammergericht abgewiesen wurde (siehe Drs. 19/17336). Daraufhin hat die HABERENT vor dem Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Neben dem Rechtsstreit wurden zwischen der HABERENT und der GESOBAU kontinuierlich verschiedene Lösungsmodelle diskutiert. Allerdings blieben diese Gespräche bisher erfolglos.
Frage 3. Können Senat und GESOBAU mittlerweile Auskünfte zum Zustand der Gebäude geben?
Frage 4. Kann die GESOBAU mittlerweile die Baustelle betreten?
Frage 5. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, ob der Bau noch gerettet werden kann? Sind Weiterbau und Fertigstellung der Gebäude weiterhin möglich? Wenn ja, welche Arbeiten sind dafür noch notwendig und welcher Zeitraum bis zur Fertigstellung wird avisiert?
Frage 6. Können Senat und GESOBAU einen möglichen Komplettabriss der Gebäude ausschließen?Durch eine Zwangsversteigerung hat die GESOBAU AG am 30. Mai 2024 das Eigentum an den Grundstücken und Gebäuden erworben. Im Anschluss wurde eine gutachterliche Untersuchung eingeleitet, die derzeit noch nicht beendet ist. Die GESOBAU geht davon aus, dass das Bauvorhaben abgeschlossen werden kann. Nach aktueller Einschätzung wird ein vollständiger Abriss des Gebäudes nicht erforderlich sein.
Frage 7. Welche Kosten sind bis heute im Zuge des Bauprojekts entstanden?
Frage 8. Welche Kosten sind infolge des Baustillstands bis heute entstanden?
Frage 9. Wie hoch wird der bisherige wirtschaftliche Schaden für die GESOBAU beziffert?Neben den vertraglich vereinbarten Kaufpreisraten trägt die GESOBAU auch die Kosten für
notwendige Rechtsberatung. Aufgrund des erfolgreichen gerichtlichen Verfahrens ist die
GESOBAU berechtigt, von der HABERENT Schadensersatz für die Rechtsberatungskosten zu
verlangen. Den geleisteten Kaufpreisraten steht der Wert der bereits errichteten Bausubstanz
gegenüber.Frage 10. Welche Schlussfolgerungen ziehen Senat und GESOBAU aus dem Bauprojekt für künftige Wohnungsbauvorhaben?
Die Ursache für den problematischen Verlauf dieses Projekts liegt im Verhalten des Bauträgers HABERENT. Im Gegensatz dazu hat die GESOBAU zahlreiche andere Projektakquisitionen erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der Erfahrungen aus diesem Projekt wurden die Vertragsrahmen und das Vertragsmanagement bei der GESOBAU überprüft und optimiert, um
Risiken besser zu minimieren und Konflikte effizienter zu lösen. Die Ergebnisse einer systematischen Auswertung werden so auch in zukünftige Planungen und Entscheidungen einfließen.