Kein Fortschritt bei der Refinanzierung der Hauptstadtzulage
Die Hängepartie um die Refinanzierung der Hauptstadtzulage geht weiter. Eine aktuelle Anfrage bleibt ohne neue Erkenntnis. Stattdessen zieht sich der Senat auf die Vertraulichkeit der Gespräche zurück. “Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.” (Drucksache 19/20179)
Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf in der Sache schnell Klarheit zu schaffen und sich zum Prinzip “Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag” zu bekennen. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Dezember / Januar hatte der Senat in einer schriftliche Anfrage bestätigt: die Haupstadtzulage für freie Träger ist möglich.
Doch das Versprechen diese zu refinanzieren wurde dann vom Senat gebrochen und auf die noch laufenden Redaktionsverhandlungen verwiesen. Darin sollen die Eckpunkte der Tarifeinigung rechtssicher formuliert werden. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.
1. Wie ist der Verhandlungsstand zur Tarifierung der Hauptstadtzulage?
Die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 sieht vor, dass die bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage an Beschäftigte und auszubildende Personen der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung (vergleiche Rundschreiben IV Nr. 75/2020 der Senatsverwaltung der Finanzen vom 9. September 2020) von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften tarifiert wird. Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Tarifeinigung dauern aktuell noch an.
2. Welche Termine und Gespräche haben seit Einigung über den Tarifvertrag stattgefunden und an welchem dieser Termine war die Hauptstadtzulage Thema?
3. Von welchem dieser Treffen gibt es keine Protokolle? Existieren in einem solchen Fall andere Mitschriften?
4. Bei welchem dieser Termine gab es verbindliche Verabredungen außerhalb des Protokolls?
5. Geht der Senat mit dem Ziel in die Verhandlungen zur Tarifierung der Hauptstadtzulage sachfremde Kopplungen zu verhindern?
6. Welche Forderungen werden in Sachen Tarifierung an das Land Berlin gestellt, die eine Wirkung über den konkreten Tarifvertrag und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hinaus haben könnten?
7. In welchen Protokollen von welchen Treffen sind diese dokumentiert?Zu 2. bis 7.: In einer Tarifeinigung legen die Tarifvertragsparteien die zentralen Eckpunkte der verhandelten Arbeitsbedingungen fest. Anschließend finden Redaktionsverhandlungen mit dem Ziel statt, diese Eckpunkte rechtssicher zu formulieren und die Tarifeinigung umzusetzen. An den Redaktionsverhandlungen zur Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 nimmt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Arbeitgeberseite teil.
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht öffentlich. Die Vertraulichkeit ermöglicht einen offenen Austausch zwischen der Arbeitgeberseite und den beteiligten Gewerkschaften. Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden die Tarifverträge veröffentlicht.