Lässt der Senat Pflegebedürftige im Regen stehen?
Wie gut funktioniert Berlin? Meine Kollegin Silke Gebel hat sich zum Thema Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII beim Senat erkundigt (Drucksache 19/20177). Um das Funktionieren bewerten zu können haben wir bspw. gefragt: “Wie viele Anträge auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII wurden in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2023 und 2024 gestellt?” Die Antwort “Eine vollständige statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten liegt in den Bezirken nicht flächendeckend vor.” lässt die Frage offen, wie die öffentliche Verwaltung eigentlich ihren Job macht. Ohne eine Übersicht ist ja eine Steuerung gar nicht möglich. Hintergrund der Fragen, waren Berichte, dass Anträge teilweise über 12 Monate nicht entschieden werden. Leider konnten aber auch die Fragen nach “Anträgen die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage älter als 3 Monate und noch nicht beschieden wurden” nicht beantwortet werden.
Immerhin hält der Senat eine schnelle Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen für sehr wichtig und räumt diesem hohe Priorität ein, und hat dazu unterschiedliche Maßnahmen ergriffen (siehe u.a. Abgeordnetenhausbeschluss vom 04.07.2024 (Drs. Nr. 19/1520 und 19/1777).
Aus der Antwort geht auch hervor, dass der Landespflegeausschuss Berlin (LPA) in seiner 69. Sitzung beschlossen hat, ein Fachgespräch zum Thema „Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme in der Hilfe zur Pflege (HzP) durch die Bezirksämter“ durchzuführen (Beschluss 10/2023). Innerhalb der zwei durchgeführten Fachgespräche des LPA, bei denen alle Beteiligten im Prozess der HzP (Leistungserbringer, Pflegebedürftige, Bezirke, Land Berlin) vertreten waren, wurden inhaltliche Themenschwerpunkte identifiziert. Ziel ist es, eine Optimierung der Prozesse innerhalb der HzP sicherzustellen unter der Beteiligung aller Akteure. Die innerhalb der Fachgespräche des LPA vereinbarten, operativen Lösungsstrategien sollen im November durch den LPA beschlossen und in den Bezirken umgesetzt werden.