Mehr Licht für den Knotenpunkt Hultschiner Damm / Akazienallee / Bergedorfer Straße
Immer wieder setzen wir das Thema Verkehrssicherheit am Knotenpunktes Hultschiner Damm / Akazienallee / Bergedorfer Straße in Mahlsdorf Süd auf die Tagesordnung. Laut einer aktuellen Anfrage soll nun tatsächlich etwas umgesetzt werden. Die Maßnahme zur Verbesserung der Beleuchtung für den Kreuzungsbereich Bergedorfer Straße / Hultschiner Damm wird im Zuge der Erneuerung der Beleuchtung im Gebiet Bergedorfer Straße durchgeführt. Die Beauftragung der Liefer- und Bauleistungen ist planmäßig erfolgt, der Abschluss der Maßnahme ist bis zum Ende des 3. Quartal 2025 vorgesehen (Drucksache 19/20905).
Für weitergehende Maßnahmen müsste der ÖPNV mindestens entschleunigt und die Akazienallee aus dem Hauptverkehrsnetz herausgenommen und in das Nebennetz eingegliedert werden. Etwas vage heißt es dann: “Die dann erforderlichen Verkehrsmessungen und das anschließende Verkehrskonzept könnten zum Ergebnis haben, dass das Bezirksamt in die Lage versetzt wird, hier bauliche Veränderungen vorzunehmen oder per Beschilderung verkehrsberuhigend einzugreifen”. So richtig nach Priorität für mehr Verkehrssicherheit klingt das nicht. Wir bleiben dran.
Frage 1: Wie ist der Stand der Umsetzung der angekündigten Maßnahme zur Verbesserung der Beleuchtung für den Kreuzungsbereich Bergedorfer Straße/Hultschiner Damm gemäß Berliner Lichtkonzept?
Frage 2: Laut (Drucksache 19/19277) sollte der Beginn der Baumaßnahme Kreuzungsbereich Bergedorfer Straße/Hultschiner Damm/Akazienallee im 3. Quartal 2024 erfolgen. Wurden die Liefer- und Bauleistungen wie geplant beauftragt?
Frage 3: Wenn ja, wann wird mit der Umsetzung begonnen werden? Wenn nein, was ist der Grund für die Verzögerungen?
Frage 4: Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung und Fertigstellung dieser Maßnahmen?Die Maßnahme zur Verbesserung der Beleuchtung für den Kreuzungsbereich Bergedorfer Straße/ Hultschiner Damm wird im Zuge der Erneuerung der Beleuchtung im Gebiet Bergedorfer Straße durchgeführt. Die Beauftragung der Liefer- und Bauleistungen ist planmäßig erfolgt, der Abschluss der Maßnahme ist bis zum Ende des 3. Quartal 2025 vorgesehen.
Frage 5: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit weitere verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Akazienallee umgesetzt werden können, wir von Anwohner*innen und Mehrheit in der BVV Marzahn-Hellersdorf umgesetzt werden können?
Antwort des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf: „Um Voraussetzungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen zu schaffen, müsste der ÖPNV mindestens entschleunigt oder aus der Akazienallee heraus in andere Straßen des Hauptverkehrsnetzes (wie z. B. in die Rahnsdorfer Straße) geleitet werden. Zudem würde sich dadurch der Verkehr aus dem Hauptverkehrsnetz weiter in das Nebennetz verteilen. Ggf. würde somit die Akazienallee aus dem Hauptverkehrsnetz herausgenommen und in das Nebennetz eingegliedert werden.
Die dann erforderlichen Verkehrsmessungen und das anschließende Verkehrskonzept könnten zum Ergebnis haben, dass das Bezirksamt in die Lage versetzt wird, hier bauliche Veränderungen vorzunehmen oder per Beschilderung verkehrsberuhigend einzugreifen.“Frage 6: Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen die Umsetzung präventiver Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn sich Anwohner*innen und politisch verantwortliche in Marzahn-Hellersdorf einig sind?
Für die Umsetzung von Maßnahmen müssen diese rechtlich zulässig, notwendig und geeignet sein, Gefahrenlagen entgegenzuwirken.