Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Jahr: 2024

Biesdorf Gesundheit Kaulsdorf Mahlsdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Rufbus „Muva“ weiterentwickeln und auf Gesundheitsorte ausweite

Das Muva-Rufbus-Angebot stellt eine deutliche Verbesserung der Erschließung mit öffentlichen Verkehrsangeboten für Mahlsdorf und Kaulsdorf dar. Gerade die Erreichbarkeit von Arztpraxen und Gesundheitsorten wird durch Muva deutlich verbessert. Allerdings gelten diese Ziele nicht als „Zubringerfahrten“ und sind damit teurer. Rückmeldungen aus der Nachbarschaft bemängeln zurecht die unnötig teure Ereichbarkeit von Gesundheitsorten, insbesondere rund um das Ärztezentrum und Krankenhaus in Kaulsdorf.

Mit einem Antrag setzen sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus dafür ein, die Fahrten zu diesen Zielen als „Zubringerfahrten“ einzustufen und damit die Erreichbarkeit von Gesundheitsorten wie den Krankenhäusern UKB und Vivantes Kaulsdorf für Menschen, die den ÖPNV nutzen möchten, deutlich zu verbessern.

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Standort ALBA in Mahlsdorf – wie stinkt es aktuell?

Die Entwicklung des ALBA-Standortes Hultschiner Damm (Recycling-Anlage) hat Bündnis 90/Die Grünen schon vor 20 Jahren beschäftigt. Vor einiger Zeit gefährdete die Geruchsbelastung in der Gegend den Bau der neuen Schule in der Elsenstraße. Ob die Ursache mit dem ALBA-Standort zusammen hängt, konnte nie eindeutig beantwortet werden. Im vergangenen Jahr haben mich aber wieder mehr Beschwerden in Sachen Geruchsbelästigung und Fliegenproblem erreicht. Anlass mal nach den Planungen und Genehmigungen zu fragen und genauer hinzuschauen (Drucksache 19/17588).

Auf Grund ihrer Genehmigungsbedürftigkeit nach BImSchG unterliegen die Anlagen der ständigen Verpflichtung zur Einhaltung des sich fortentwickelnden Standes der Technik. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt überwacht die Pflicht zur Einhaltung des Standes der Technik regelmäßig und trifft ggf. Anordnungen. Derzeit prüft sie die Notwendigkeit einer Anordnung zur Festsetzung von Maßnahmen zur Begrenzung der Geruchsemissionsfrachten nach der novellierten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die Anforderungen der novellierten TA Luft müssen bis spätestens 01.12.2026 umgesetzt sein. Es ist möglich, dass die ab dem 01.12.2026 einzuhaltenden Geruchsemissionsfrachten bereits durch freiwillig durchgeführte Maßnahmen der Betreiberin erreicht werden, eine Anordnung erübrigt sich dann.

Wie erleben sie die Belastung durch Geruch und Fliegen aktuell? Schreiben Sie mir gern.

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Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte freier Träger

Die Entscheidung, den freien Trägern endlich die Hausstadtzulage zukommen zu lassen, ist ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Es ist höchste Zeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege die gleiche Anerkennung erfahren wie ihre Kollegen in landeseigenen Unternehmen. Diese Gleichbehandlung ist nicht nur ein längst überfälliger Lückenschluss, sondern auch ein deutliches Signal der Wertschätzung für diejenigen, die das Rückgrat unserer Stadt bilden. Die Beschäftigten der freien Träger leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Aufrechterhaltung unserer sozialen Infrastruktur in Berlin.

Gute Arbeit in öffentlichem Auftrag ist seit einigen Jahren das Motto der Berliner Regierung. Ziel war und ist dabei unter anderem, dass Mitarbeiter*innen von freien Trägern die durch Zuwendungen (bspw. Sozialberatung oder Stadtteilzentren) oder Entgelte (bspw. Kitas oder Hilfen zur Erziehung) nach dem Tarif für den öffentlichen Dienst bezahlt werden (können). Im Hinblick auf die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder stellte sich nun die Frage, ob die Hauptstadtzulage auch als Teil des Tarifvertrages gilt. Denn es ist im Rahmen der Tarifeinigung gelungen die Zulage zu tarifieren. Sie ist ab sofort Teil des Tarifvertrages.

Eine Anfrage von meiner Kollegin Julia Schneider und mir schafft nun Klarheit.

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