TOP 100 Dienstleistungen – Anteil der Online-Nutzungen unbekannt
In Sachen Verwaltungsmodernisierung steht meist der Termin im Bürgeramt im Fokus der öffentlichen Debatte in Berlin. Der Regierende Bürgermeister und sein Senat scheint aber bisher genau so erfolglos wie frühere Regierung das 14-Tage-Ziel zu erreichen. Damit ist gemeint, das jede Berliner*in wenn gewünscht einen Termin im Bürgeramt bekommt – und zwar innerhalb der nächsten 14 Tage. Zu einem solchen Serviceversprechen haben sich die verschiedenen Regierungen in Berlin immer wieder bekannt.
Spannend sind dabei insbesondere die meistgenutzten Dienstleistungen. Hierzu gibt es eine TOP 100-Liste. Ich habe diese aktuell mal abgefragt und dabei den Digitalisierungsstand gleich mit (Drucksache 19/19664; zum Vergleich Zahlen von 2019). Denn ein Online-Angebot und die medienbruchfreie Bearbeitung muss das Ziel sein. Dann braucht es für die meisten Menschen gar keinen Termin im Bürgeramt. Es reicht ein wenig Zeit auf der Couch oder am Schreibtisch zu Hause.
Doch die Antworten zeigen den Handlungsbedarf. Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Berliner Verwaltung ist es nötig, dass sich der Senat endlich einen Überblick über Herausforderung verschafft. Die warmen Worte von Zentralisierung und Steuerung aus dem Roten Rathaus scheinen bisher noch nicht in der Realität angekommen zu sein. Dabei gibt es spätestens seit 2021 eine klare gesetzliche Regelung und auch Verantwortung bei der Senatskanzlei für eine Steuerung der Digitalisierung der Fachverfahren. Die vom Senat geplante Kampagne zur Werbung für die Onlinedienstleistungen, erfordert wohl mindestens eine eigene grobe Kenntnis des Senats!
Kritisch sind folgende Antworten:
- Bei einem Teil der Dienstleistungen ist dem Senat nicht bekannt, ob diese medienbruchfrei abgewickelt werden können.
- Zum Anteil der Erledigungen über das Online-Angebot (Online-Nutzung) ist keine generelle Antwort möglich, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachverfahren zum Einsatz kommt und zudem in diesen meistens keine Unterscheidung zwischen den Einreichungswegen vorgenommen wird.
1. Was sind aktuell die 100 meistgenutzten Bürger-Dienstleistungen im Land Berlin (TOP 100 Dienstleistungen)?
Für die Erhebung der Nutzung von Verwaltungsangeboten gibt es verschiedene Methoden, die jedoch nicht einheitlich im Land Berlin zum Einsatz kommen. Den aus Sicht des Senats am besten geeigneten Überblick bietet die Nutzungsstatistik des ServicePortals. Die seit Jahresbeginn 2024 am häufigsten nachgefragten 100 Dienstleistungen sind in folgender Tabelle aufgelistet:
» Drucksache 19/19664
2. Welche dieser TOP 100 Dienstleistungen sind nicht im Berliner Service-Portal zu finden?
Eine vergleichende Methodik über alle Dienstleistungen konnte nur innerhalb des ServicePortals angewendet werden.
3. Welche dieser TOP 100 Dienstleistungen sind Online zu erledigen?
Die online zu erledigenden Verwaltungsleistungen sind in der Antwort zu Frage 1 aufgelistet.
4. Welche dieser TOP 100 Dienstleistungen sind von den Beschäftigten medienbruchfrei zu erledigen / bescheiden?
In der Tabelle zu Frage 1 sind die Dienstleistungen ersichtlich zu denen dem Senat gesicherte Daten über die medienbruchfreie Erledigung vorliegen. Bei einem Teil der Dienstleistungen ist dem Senat nicht bekannt, ob diese medienbruchfrei abgewickelt werden können, da etwa die entsprechende Zuständigkeit nicht beim Land Berlin liegt, rechtliche Erfordernisse entgegenstehen oder die technische Komplexität die Umsetzung bislang verzögert.
Darüber hinaus gibt es Dienstleistungen außerhalb der Top 100, wie z.B. Förderprogramme aus dem Bereich Kultur, bei denen die Weiterbearbeitung fast komplett digital erfolgt.
5. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Erledigungen über das Online-Angebot (Online-Nutzung)?
Hierzu ist keine generelle Antwort möglich, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachverfahren zum Einsatz kommt und zudem in diesen meistens keine Unterscheidung zwischen den Einreichungswegen vorgenommen wird.
6. Welche TOP 100 Dienstleistungen sollen Stand heute noch im Jahr 2024 Online verfügbar werden?
In der Tabelle zu Frage 1 sind die Dienstleistungen aufgelistet, die durch Einsatz des IKT-Basisdienstes „Digitaler Antrag“ noch in diesem Jahr online verfügbar werden sollen. Die Einführung von Online-Angeboten über andere Werkzeuge konnte in der Kürze der Zeit nicht mit gesichert vergleichender Methodik bei allen zuständigen Ressorts abgefragt werden. Daher sind in der Tabelle nur Einträge enthalten, über die gesicherte Kenntnis besteht.
Der Senat plant aber beispielsweise die zeitnahe Einführung der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) mit einem entsprechenden Online-Angebot zu der an Position 1 der Tabelle stehenden Dienstleistung.
7. Plant der Senat, die oben angefragten Informationen arbeitssparend auf einer Übersichtseite im ServicePortal allen interessieren, regelmäßig transparent zu machen und damit eine solche schriftliche Anfrage zu ersetzen?
Nein, eine Übersichtsseite mit diesem Inhalt ist im ServicePortal derzeit nicht geplant. Der Senat plant aber entsprechende Informationen über eine Veröffentlichung des
Digitalisierungs-Dashboards bereitzustellen.